- Überweisung und Gutschrift in Sekundenschnelle
- Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr
- Sofortige Rückmeldung der erfolgten Gutschrift im Postbank Online-Banking
- Europaweit in allen SEPA-Ländern bei teilnehmenden Banken möglich
- Ab Januar 2025 zum gleichen Entgelt wie für eine SEPA-Standardüberweisung
Produkte
Postbank SEPA-Echtzeitüberweisung
Ihre Vorteile
Gerade überwiesen – schon gutgeschrieben
Sie möchten Ihre Liquidität auf den Tag genau steuern und zum Beispiel die Gehaltszahlungen für Ihre Mitarbeiter zum letztmöglichen Zeitpunkt fristgerecht veranlassen? Dann nutzen Sie die Postbank SEPA-Echtzeitüberweisung (Instant Payment). Damit erfolgt der Zahlungseingang auf dem Empfängerkonto binnen weniger Sekunden. Postbank Kunden können SEPA-Echtzeitüberweisungen sowohl empfangen als auch im Online-Banking beauftragen. Auch Sammeleinreichungen über den Electronic-Banking-Standard EBICS sind möglich.
Wenn es ganz schnell gehen soll
Voraussetzung für die Ausführung einer SEPA-Echtzeitüberweisung ist, dass die Bank des Empfängers am Verfahren für SEPA-Echtzeitüberweisungen teilnimmt. Ob dies der Fall ist, wird Ihnen im Postbank Banking & Brokerage angezeigt, sobald Sie die Daten für die Überweisung eingeben.
Entscheiden Sie sich für die Postbank SEPA-Echtzeitüberweisung, wird Ihr Zahlungsauftrag binnen weniger Sekunden ausgeführt und dem Empfängerkonto gutgeschrieben – rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Natürlich können Sie mit Ihrem Postbank Geschäfts-Girokonto auch Geld in Echtzeit empfangen. So kann beispielsweise im Online-Handel als Service für den Kunden die Wartezeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Ware entfallen und der Versand sofort erfolgen. Das verringert aufseiten des Händlers zudem den Prozessaufwand im Rechnungswesen und die Kosten, gegebenenfalls auch für Mahnungen.
Als Firmenkunde können Sie SEPA-Echtzeitüberweisungen auch als Sammeldatei über EBICS bei uns einreichen. Hierfür müssen Sie für das Verfahren zugelassen sein und die Sammeldatei mit der Auftragsart „CIP“ einreichen. Ab sofort haben Sie eine weitere Möglichkeit: Nicht nur das Datum, sondern auch die gewünschte Uhrzeit können Sie angeben. Die Entgelte für ausgehende und eingehende SEPA-Echtzeitüberweisungen berechnen wir im Rahmen des Kontoabschlusses.
Bei der Identifizierung sinnvoller Anwendungen für die Postbank SEPA-Echtzeitüberweisung in Ihrem Unternehmen stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite. Sprechen Sie dafür einfach Ihren persönlichen Firmenkundenbetreuer an.
Antworten auf Ihre Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur SEPA-Echtzeitüberweisung.
Eine SEPA-Echtzeitüberweisung ist eine Euro-Überweisung innerhalb des SEPA-Raums „in Echtzeit“ also in Sekundenschnelle. Diese Überweisung wird auch Instant Payment genannt. Dabei überweisen Sie online und der Empfänger kann bereits nach wenigen Sekunden über den Betrag verfügen. Mit einem Postbank Geschäfts-Girokonto können Sie SEPA-Echtzeitüberweisungen sowohl ausführen als auch empfangen.
Bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung erhält der Empfänger den Betrag innerhalb weniger Sekunden – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr, also auch an Wochenenden und Feiertagen. Online ausgeführte SEPA-Überweisungen benötigen in der Regel einen Bankarbeitstag und sind an die Geschäftszeiten der Bank gebunden.
Nein, die SEPA-Echtzeitüberweisung ist ein zusätzlicher Service. Je nach Situation entscheiden Sie, ob Sie eine klassische SEPA-Überweisung oder eine SEPA-Echtzeitüberweisung vornehmen möchten. Sinnvoll ist die SEPA-Echtzeitüberweisung immer dann, wenn es sehr schnell gehen muss.
Als Firmenkunde zahlen Sie ein Buchungsposten-Entgelt analog der SEPA-Standardüberweisung. Die Entgelte belasten wir im Rahmen des Kontoabschlusses. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Firmenkundenbetreuer.
Ja, pro SEPA-Echtzeitüberweisung dürfen maximal 100.000 Euro beauftragt werden.
Im April 2024 ist eine neue Regularie für SEPA-Echtzeitüberweisungen in Kraft getreten, die ab Januar 2025 alle im Euro-Raum befindlichen Banken zum Empfang von Echtzeit-Überweisungen verpflichtet. In der Überweisungsmaske im Postbank Online-Banking wird nach Eingabe der Empfänger-IBAN geprüft, ob die Empfängerbank am SEPA-Echtzeitüberweisungsverfahren teilnimmt. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Zahlungsauftrag nicht als SEPA-Echtzeitüberweisung beauftragt werden.
Eine Liste aller teilnehmenden Banken finden Sie auf der Website des EPC.
Beim Verarbeiten der Zahlung im Postbank Online-Banking sehen Sie einen Fortschrittsbalken. Sobald der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des SEPA-Überweisungsempfängers eingegangen ist, wird der Balken grün gefärbt und Ihnen wird der Erfolg der Zahlung auch textlich angezeigt.
Sollten Sie die Zahlung mit Ihrem Sicherheitsverfahren freigegeben haben (z.B. BestSign), erhalten Sie außerdem eine Mitteilung in die Nachrichtenbox, dass die Zahlung nicht durchgeführt werden konnte. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Daten aus der SEPA-Echtzeitüberweisung in die Standardüberweisung zu übernehmen.
Sie können SEPA-Echtzeitüberweisungen im Postbank Online-Banking beauftragen. Dabei gehen Sie genau so vor wie bei einer normalen SEPA-Standardüberweisung:
- Sie füllen wie gewohnt die Überweisungsmaske aus.
- Wählen Sie dann „SEPA-Echtzeitüberweisung“
- Geben Sie anschließend den Auftrag mit Ihrem bevorzugten Sicherheitsverfahren frei.
Auch über EBICS-fähige Banking-Softwares können Sie SEPA-Echtzeitüberweisungen durchführen. Sie möchten diese Auftragsart für sich einrichten? Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Firmenkundenbetreuer.
Ja, Sie beauftragen diese genau wie eine klassische SEPA-Sammelüberweisung. Allerdings muss zuvor diese neue Auftragsart für Sie eingerichtet werden. Sie haben daran Interesse? Ihr Firmenkundenberater beantwortet Ihnen gern alle Fragen und vereinbart mit Ihnen eine neue Teilnahmevereinbarung für das Verfahren Datenfernübertragung (DFÜ/EBICS).
Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Die Postbank SEPA-Echtzeitüberweisung verfügt daher über dieselben Sicherheitsstandards wie die Standardüberweisung. Die Ausführung einer SEPA-Echtzeitüberweisung muss genau wie eine SEPA-Standardüberweisung mit Ihrem Sicherheitsverfahren freigegeben werden.
Aus technischen Gründen kann es dazu kommen, dass der Buchungstag in Ihrem Kontoauszug oder Ihrer Umsatzanzeige im Online-Banking vom tatsächlichen Wertstellungstag abweicht. Dies hat keinen Einfluss auf die Ausführung Ihrer SEPA-Echtzeitüberweisung. Der von Ihnen überwiesene Betrag wird dem Empfänger innerhalb von Sekunden gutgeschrieben.
Sie haben noch keinen Ansprechpartner? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!