Digitalisierung
Hilfe aus der Wolke
Buchführung muss sein, auch wenn das Sammeln, Sortieren und Ablegen von Rechnungen und Belegen eher zu den unbeliebteren Tätigkeiten des Unternehmerdaseins gehört. Denn eine korrekte Buchhaltung ist zum Beispiel Grundlage für die Gewinnermittlung, die jedes Unternehmen jährlich beim Finanzamt einreichen muss und die gegebenenfalls auch für Kreditanträge bei der Bank benötigt wird. Nicht zuletzt verschafft man sich durch gut geführte Bücher einen verlässlichen Überblick darüber, wie gut oder schlecht die eigenen Geschäfte laufen.
Cloud-Lösungen auf dem Vormarsch
Ganz egal, ob man zur Gewinnermittlung die sogenannte einfache Buchführung nutzen kann oder bilanzieren muss, also seinen Gewinn mit doppelter Buchführung errechnet: Um sein Unternehmen sicher für die Zukunft aufzustellen, sollte man in Sachen Buchführung auf digitale Unterstützung setzen. Besonders bei kleineren Unternehmen sind webbasierte Tools beliebt. Mit wenigen Klicks lassen sich damit in der Cloud (englisch für „Wolke“), also auf dem Server des Anbieters, Angebote verwalten, Rechnungen stellen oder gleich der gesamte Jahresabschluss erledigen. Die meisten dieser Buchführungsprogramme haben eine DATEV- und ELSTER-Schnittstelle, damit die Daten problemlos und sicher an den Steuerberater oder das Finanzamt übertragen werden können.
Vorteile der in der Regel abobasierten Cloud-Lösungen: Die Software ist immer auf dem neuesten Stand, weshalb bei einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben kein neues Programm erworben werden muss. Zudem kann die Buchführung an jeden beliebigen Ort mit Internetanschluss verlegt werden, etwa aufs heimische Sofa oder ins Hotel. Laut einer gemeinsamen Umfrage des Digitalverbands Bitkom nutzen bereits 77 Prozent der Unternehmen Cloud-basierte Anwendungen für Personal, Buchhaltung und Finanzplanung.
Auf GoBD-Zertifizierung achten
Gut zu wissen: Für die digitale Buchführung gibt es klare Vorschriften, die in den umfangreichen „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD, definiert sind. Wer sich nicht an diese Regeln hält, riskiert eine Steuerschätzung durch das Finanzamt, die zu hohen Steuernachforderungen führen kann. Auf der sicheren Seite ist also, wer eine GoBD-zertifizierte Buchführungssoftware nutzt, auch wenn die Zertifikate nicht von der Finanzverwaltung ausgestellt werden und insofern nicht unbedingt vor einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt schützen. Zudem sollte man auf eine Sicherheitszertifizierung für die Datenübertragung achten, zum Beispiel durch das Verschlüsselungsprotokoll TLS (Transport Layer Security). Schließlich sollen die eigenen Geschäftsdaten nicht in unbefugte Hände gelangen. Eine Orientierungshilfe für die Sicherheit bei der Cloud-Nutzung gibt der DsiN-Cloud-Scout der Initiative „Deutschland sicher im Netz“.
Cloud-Computing – flexibel anpassbar
Der Leistungsumfang cloudbasierter Buchhaltungssoftware lässt sich zumeist modular an die Bedürfnisse eines wachsenden Unternehmens anpassen. Die Bandbreite der Leistungen reicht von Hilfe bei der Rechnungsstellung über das Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung, der Einnahmenüberschussrechnung oder der Gewinn- und Verlustrechnung bis zur kompletten Steuererklärung. Sämtliche Angebote lassen sich bei seriösen Anbietern kostenfrei testen. Noch ein Vorteil: Für den Nutzer entfallen Investitionen in die Installation und Konfiguration von Software.
Buchhaltungssoftware von der Bank
Mittlerweile bieten auch einige Banken ihren Kunden im Rahmen des Geschäftskontos smarte digitale Lösungen für Buchhaltung und Rechnungswesen an. Dazu gehören Kooperationen mit Anbietern von Cloud-Lösungen. Die Postbank arbeitet hier mit den Buchhaltungssoftware-Anbietern Lexware und sevDesk zusammen.
Stand: 03/24; alle Angaben ohne Gewähr
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