Ob handwerklich gerösteter Kaffee, aus Portugal importierte Surfkleidung oder hoch spezialisierter Industriebedarf: In Deutschland betreiben – vorsichtigen Schätzungen zufolge – etwa 60.000 Unternehmen einen eigenen Online-Shop. Den potenziellen Kundenkreis mithilfe des Internets zu erweitern, ist eine plausible Idee. Laut dem Statistischen Bundesamt haben 80 Prozent der 16- bis 74-Jährigen in Deutschland schon mindestens ein Mal Waren und Dienstleistungen über das Internet bestellt. Das sind knapp 49 Millionen Menschen. Die Umsätze im Online- und Versandhandel haben sich demnach seit 2015 preisbereinigt verdoppelt.
Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Denn so wie andere Unternehmen geraten auch Betreiber von Online-Shops immer öfter in das Visier von Cyberkriminellen. Kein Wunder, denn mit einem erfolgreichen Angriff auf einen Online-Shop lässt sich häufig eine große Menge sensibler Daten entwenden – darunter Namen und Anschriften sowie Zahlungsdaten von Kunden, die sich zum Beispiel im Darknet zu Geld machen lassen. Zwei aktuelle Beispiele: Im Dezember 2022 wurde ein deutscher Versandhandel für Büro-, Lager- und Betriebseinrichtungen Opfer einer Cyberattacke. Das Unternehmen informierte seine Kunden daraufhin, dass bei dem Angriff auch persönliche Kontaktdaten entwendet wurden. Ebenfalls 2022 wurde der Online-Shop eines Buchhändlers mit einem sogenannten Brute-Force-Angriff attackiert. Dabei erhielten die Angreifer Zugriff auf eine „mittlere fünfstellige Zahl“ von Nutzeraccounts. Unternehmen sind im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, die Datenschutzbehörden und ihre Kunden über den Diebstahl sensibler Daten zu informieren.