Die Umsetzung sogenannter ESG-Ziele ist für immer mehr Unternehmen in Deutschland ein wichtiger Bestandteil ihrer Unternehmensstrategie. Das Kürzel steht für die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt (engl. „Environment“), Soziales („Social“) und Unternehmensführung („Governance“). Nach dem Motto „Tu Gutes und rede darüber“ kommunizieren viele Unternehmen ihre entsprechenden Anstrengungen und Erfolge daher bereits in einem eigenen Nachhaltigkeitsbericht. Für bestimmte Großunternehmen besteht seit dem Geschäftsjahr 2017 im Rahmen der EU-Richtlinie „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) sogar bereits die Pflicht, öffentlich Rechenschaft über ihre Unternehmensverantwortung – fachsprachlich „Corporate Social Responsibility“ (CSR) – abzulegen. Dies betrifft kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Mit der Richtlinie soll erreicht werden, dass Unternehmen verlässliche und vergleichbare Informationen nicht nur zu ihrem Finanzbereich, sondern auch zu ihren Aktivitäten in den Kategorien Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bereitstellen.
Mit dem Geschäftsjahr 2024 wurde diese Berichtspflicht im Rahmen der 2022 verabschiedeten EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) deutlich erweitert. Dadurch haben sich nicht nur der Umfang und die Art der vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichterstattung tiefgreifend geändert – auch der Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen müssen, ist größer geworden. Statt 500 sind es nunmehr 15.000 Unternehmen in Deutschland, die zur nicht finanziellen Berichterstattung verpflichtet sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Regelung.