Am 1. Januar 2023 ist in Deutschland das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“, auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder kurz Lieferkettengesetz genannt, in Kraft getreten. Seit Jahresbeginn 2024 hat sich der Kreis der von dem Gesetz betroffenen Unternehmen erweitert. Das Gesetz soll grundlegende Menschenrechte in der globalen Wirtschaft besser schützen und insbesondere ein Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit durchsetzen. Auch der Umwelt- und Gesundheitsschutz entlang der Lieferketten soll damit verbessert werden. Die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten leiten sich aus den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) ab, die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet wurden. Sie sehen neben Staaten auch Unternehmen in der Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte.
Viele Unternehmen sehen durch das Gesetz mehr Bürokratie und höhere Kosten auf sich zukommen. Laut Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), seien die Auswirkungen des deutschen Lieferkettengesetzes selbst für kleine und mittelständische Unternehmen spürbar, die gar nicht direkt von dem Gesetz betroffen sind. Denn wenn diese Geschäfte mit großen Unternehmen machten, werde auch von ihnen verlangt, die Standards zu erfüllen, so Adrian. Die Zielsetzung des Gesetzes werde von der deutschen Wirtschaft zwar geteilt, sorge in der Praxis aber für Schwierigkeiten.
Was sich hinter dem Gesetz verbirgt, zeigt unser Kurzüberblick.