Kleine Fehler haben manchmal große Folgen. So wie jüngst bei einem süddeutschen IT-Dienstleister, der den Auftrag bekommen hatte, die Software eines Kunden neu zu programmieren, um dessen Lieferkettenmanagement zu optimieren. Durch einen Programmierfehler konnten in der Folge bei dem Unternehmen tagelang keine Waren angenommen oder ausgeliefert werden. Der Auftraggeber forderte den Ausgleich des ihm dadurch entstandenen finanziellen Verlusts und drohte mit einer Schadensersatzklage. Zum Glück übernahm die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des IT-Dienstleisters die Erstattung des finanziellen Schadens; den kleinen IT-Betrieb hätte die Zahlung möglicherweise ruiniert.
Ob bei der Programmierung von IT-Prozessen, der Planung energetischer Sanierungsmaßnahmen oder der Beratung in Steuer- und Finanzfragen: Fehler möchte keiner machen – aber sie passieren. Erst recht in einer zunehmend komplexer werdenden Arbeitswelt. Das Problem: Neben dem Imageschaden und einem möglichen Verlust des Kunden können solche Patzer für Geschäftsführer, Freiberufler und leitende Angestellte zu einer existenziellen Bedrohung führen. Und zwar dann, wenn ihrem Auftraggeber dadurch ein finanzieller Schaden entsteht und sie dafür mit ihrem Privatvermögen haften. Genau davor kann der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, kurz Vermögenshaftpflicht- oder neudeutsch D&O-Versicherung (von englisch „Directors and Officers“), schützen. Während die Berufshaftpflichtversicherung Schäden an Personen oder Sachen, Umweltschäden sowie Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden versichert, tritt die Vermögenshaftpflichtversicherung für finanzielle Schäden ein, die ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden entstanden sind. Klingt kompliziert? Unsere Fragen und Antworten sorgen für Durchblick.