Rentenzahlungen

Für wen lohnt sich die Zuzahlung?

Wer Lücken in seinem Lebenslauf hat, hat in dieser Zeit keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Wir sagen Ihnen, für wen sich die Zahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung lohnt und unter welchen Bedingungen dies überhaupt möglich ist.


Grundsätzlich gilt: Wer älter als 16 Jahre und nicht in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert ist, kann freiwillige Rentenbeiträge leisten.

Pflichtversicherte können nur in Ausnahmefällen mit zusätzlichen Beiträgen ihre Rente erhöhen – beispielsweise, wenn über 50-Jährige planen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Die dann fälligen Abschläge bei der Altersrente können so ausgeglichen werden.


Wann lohnt sich eine freiwillige Zuzahlung?
Freiwillige Rentenbeiträge sind insbesondere dann interessant, wenn der Betroffene bis zur Regelaltersgrenze die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren auch dann noch nicht erreicht hat. Wer also zum Beispiel knapp vier Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann durch freiwillige Zahlungen die Fünf-Jahres-Mindestgrenze erreichen bzw. überschreiten und erhält so im Alter eine eigene Rente.
Umgekehrt gilt: Wird die Fünf-Jahres-Mindestgrenze nicht erreicht, gehen die bisher eingezahlten Beiträge verloren.

Für wenn kommt eine freiwillige Rentenzahlung in Frage

  • Mit freiwilligen Zahlungen können Beitragslücken geschlossen werden, die aufgrund von Schul- oder Hochschulausbildungen aufgetreten sind. Dabei gilt: Nachzahlungen sind für die ersten acht Jahre ab dem 17. Lebensjahr nicht möglich. Nur wer auch nach dem Erreichen des 25. Lebensjahres seine Ausbildung nicht abgeschlossen hat, kann aufstocken. 

    Außerdem ist zu beachten: Wer bereits während des Studiums gejobbt und somit Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, kann für diesen Zeitraum keine nachträglichen Beiträge mehr einzahlen.

  • Frührentner oder Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können von einer freiwilligen Nachzahlungen profitieren. Zahlen diese in die gesetzliche Rentenkasse ein, erhöht sich zwar nicht das aktuelle Renteneinkommen, aber die Rente nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze kann damit aufgestockt werden.

  • Selbstständige können im Rahmen der vorgeschriebenen Beitragssätze (siehe unten) selbst bestimmt werden, wie hoch die monatlichen Einzahlungen sein kann. Die Summe darf sogar variieren, es muss nur bis zu zwölfmal im Jahr ein Beitrag geleistet werden. Selbstständige, die mindestens fünf Jahre einzahlen, haben später Anspruch auf Altersrente.

Wie hoch kann der Beitrag sein?

In welcher Höhe ein freiwilliger Rentenbeitrag gezahlt wird, hängt zumeist von der individuellen Einkommenssituation ab. Derzeit gilt ein Mindestsatz von 83,70 Euro pro Monat, der Höchstsatz beläuft sich auf monatlich 1.283,40 Euro.

Weitere Informationen rund ums Thema Rente finden Sie in den Postbank themenwelten.

Stand: Dezember 2020