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Renteneintritt
Wer bei der Deutschen Rentenversicherung eine gesetzliche Rente beantragt, erhält zu Beginn einen schriftlichen Bescheid. Da es in diesem Brief um die Höhe und die Dauer der künftigen Rentenzahlungen geht, sollte das Schreiben genau geprüft werden. Vor allem auf diese Punkte sollte geachtet werden.
Rentenart: Hier wird definiert, ob es eine herkömmliche Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente ist.
Rentenhöhe: An dieser Stelle steht, wie hoch die monatliche Rente ausfällt.
Rentenbeginn: Hier steht, wann die erste Zahlung erfolgt.
Rentendauer: Diese Information klärt über die Dauer der Rentenzahlung auf.
Berechnung: Wie ist der sogenannte Versicherungsverlauf? Welche Beitragszeiten zur Berechnung der gesetzlichen Rente wurden herangezogen und wie hoch waren die Beiträge in diesen Zeiten. Zu beachten ist: Dazu gehören neben den Jahren der Erwerbstätigkeit auch Ausbildungszeiten, Phasen der Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten und Zeiten in denen Angehörige gepflegt wurden. Auch freiwillige Zahlungen an die Rentenversicherung werden hier aufgeführt. Aufgelistet werden zudem die sogenannten Fehlzeiten: Dies sind alle Zeiträume, in denen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden.
Versicherung: Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung und wir hoch die Beiträge als Rentner ausfallen.
Gut zu wissen: Gegen einen abgelehnten oder fehlerhaften Rentenbescheid kann innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden. In diesem Schreiben sollten Argumente detailliert dargestellt werden (Belege beifügen). Wird dem Widerspruch stattgegeben, wird ein neuer sogenannter Abhilfebescheid zugestellt.
Wurde der Widerspruch abgelehnt, kann nur noch eine Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.
Rentner erhalten einmal jährlich eine Rentenanpassungsmitteilung, wenn zum 1. Juli eines jeden Jahres die gesetzliche Rente angehoben wurde.
Renteninformation, Rentenauskunft, Rentenbescheid – was ist der Unterschied?
Rentenbescheid: Dieser wird erstellt, wenn die gesetzliche Rente beantragt wurde.
Renteninformation: Die jährliche Renteninformation erhalten alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr, sofern mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt wurde.
Die Renteninformation gibt unter anderem Auskunft über die Höhe aller bisher eingezahlten Beiträge, über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen und über die Höhe der bisher erworbenen Alters- und Erwerbsminderungsrente. Doch Vorsicht: Bei der Renteninformation handelt es lediglich um eine Prognose – bis zum tatsächlichen Renteneintritt können sich also noch alle Parameter ändern.
Rentenauskunft: Eine Rentenauskunft wiederum wird alle drei Jahre an Versicherte verschickt, die mindestens 55 Jahre alt sind. Darin sind alle Rentenzeiten, alle bisher erworbenen Rentenansprüche und der frühestmögliche reguläre Rentenbeginn erfasst. Gegen die Renteninformation und gegen die Rentenauskunft können Sie keinen Widerspruch einlegen – bei Unstimmigkeiten kann eine Überprüfung beantragt werden.