- Extrageld vom Arbeitgeber
- Von staatlicher Förderung profitieren
- Überschaubare Laufzeit
- Geldanlage in Bausparplänen möglich
Vermögens- wirksame Leistungen.
So funktionieren vermögenswirksame Leistungen
Klären Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Beim vL-Sparen bestehen verschiedene Möglichkeiten, Vermögen aufzubauen. Die vermögenswirksamen Leistungen können Sie in Ihre private Rentenversicherung, einen Fondsparvertrag, einen Banksparplan oder in die Baufinanzierung investieren. Die geläufigste Investitionsform ist der Bausparvertrag, mit dem Sie den Grundstein für Ihr zukünftiges Zuhause legen können. Je nach Höhe Ihres Einkommens haben Sie zusätzlich Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese können Sie zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragen. Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter beim vL-Sparen.
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Mit Geld vom Chef für morgen vorsorgen
Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um eine staatlich geförderte Sparform. Damit soll es Arbeitnehmern möglich sein, unkompliziert Vermögen aufzubauen. Ob Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
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Sieben Jahre Haltefrist
Die Sperrfrist für die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt i.d.R. 7 Jahre. Das bedeutet: Das angesammelte Kapital muss während dieses Zeitraums auf dem Bausparvertrag verbleiben, damit Sie von der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren