Eine junge Frau mit drei Kindern übt an einem elektronischen Klavier

Wohn- Riester.

Passt. Eigenkapital ansparen und dabei volle staatliche Förderung genießen.
  • Hohe staatliche Förderung
  • Günstige Darlehenszinsen
  • Flexible Tilgungsmöglichkeiten
  • Sichere und stabile Altersvorsorge

Bausparen mit Wohn-Riester – der Grundstein für Ihr Zuhause

Es gibt viele Möglichkeiten, für das eigene Alter vorzusorgen. Kaum eine ist dabei so attraktiv wie die eigene Immobilie, denn mietfreies Wohnen im Alter ist wie bares Geld. Statt Miete zu zahlen, schaffen Sie Monat für Monat Werte, von denen Sie und Ihre Familie langfristig profitieren. Den Grundstein können Sie mit Wohn-Riester bereits legen. Das bedeutet, bequem Eigenkapital in einem Bausparvertrag für das eigene Zuhause ansparen und dabei von staatlicher Förderung profitieren. Pro Person gibt es vom Staat die Grundzulage von bis zu 175 Euro im Jahr. Für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, gewährt der Staat eine Kinderzulage von 185 Euro. Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhalten sogar 300 Euro jährlich. Auf die komplette Laufzeit gesehen ergibt das schnell ein kleines Vermögen.

Voraussetzung für die staatliche Riester-Förderung ist die Förderberechtigung nach dem Einkommensteuergesetz.

Riester-Bausparen: Flexibel, günstig, sicher

Beim Riester-Bausparen mit BHW FörderBausparen Flex, schaffen Sie ein stabiles Fundament für Ihre Zukunft. Die staatliche Förderung ist nur ein Aspekt beim Bausparen mit Wohn-Riester. Sie können sich zudem schon heute Zugriff auf günstige Zinsen für Ihre zukünftige Baufinanzierung sichern. Das passende Finanzierungskonzept entwerfen Sie zusammen mit den erfahrenen Finanzierungsexperten.

Es handelt sich um Produkte der BHW Bausparkasse AG, Lubahnstraße 2, 31789 Hameln.

Voraussetzung für den Erhalt der Riester-Förderung ist der Abschluss eines Bausparvertrages im Tarif FörderBausparen Flex sowie die Erfüllung der persönlichen Anforderungen des Einkommenssteuergesetzes.

So funktioniert Bausparen mit Wohn-Riester

Wohn-Riester wird auch als Eigenheimrente bezeichnet, weil man beim Bausparen mit Wohn-Riester die Riester-Förderung dafür einsetzte, eine selbst genutzte Immobilie zu finanzieren und damit im Alter mietfrei zu wohnen.

  1. Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?

    Die Grundregeln für das Riester-Bausparen sind dieselben wie bei der herkömmlichen Riester-Rente. Sparer müssen vier Prozent ihres Vorjahr-Bruttoeinkommens in den Wohn-Riester-Bausparvertrag einzahlen und haben damit Anspruch auf die Riester-Zulagen in voller Höhe. Die jährliche Grundzulage liegt bei 175 Euro pro Person. Wenn Sie Kinder haben, für die Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie zusätzlich staatliche Unterstützung. Für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, gewährt der Staat eine Kinderzulage von 185 Euro. Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhalten sogar 300 Euro jährlich. Neben der staatlichen Zulage können die Beiträge zum Wohn-Riester Bausparvertrag auch steuerlich geltend gemacht werden.

  2. Wer hat bei Wohn-Riester Anspruch auf die staatliche Förderung?

    Als förderberechtigter Arbeitnehmer können Sie Ihren Wohn-Riester Bausparvertrag in Ihre Altersvorsorge einbauen. Förderberechtigt sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer, Landwirte und mitarbeitende Angehörige, rentenversicherungspflichtige Selbstständige sowie unter bestimmten Voraussetzungen Mütter und Väter in Kindererziehungszeiten sowie Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld.

  3. Mit Wohn-Riester eine günstige Baufinanzierung aufnehmen

    Wenn Sie einen Riester-Bausparvertrag abschließen, sparen Sie jeden Monat einen Teil des Eigenkapitals für Ihre Traumimmobilie an. Gleichzeitig sichern Sie sich schon früh den Zugriff auf niedrige Zinsen. So wird dank Bausparen mit Wohn-Riester aus Ihrer Altersvorsorge ein solider Plan, der Sie zuverlässig in Ihre eigenen vier Wände führt.

    Es handelt sich um Produkte der BHW Bausparkasse AG, Lubahnstraße 2, 31789 Hameln.

    Voraussetzung für den Erhalt der Riester-Förderung ist der Abschluss eines Bausparvertrages im Tarif FörderBausparen Flex sowie die Förderberechtigung nach dem Einkommenssteuergesetz.

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