Der RatenSchutz richtet sich nach Ihren Bedürfnissen - wählen Sie aus verschiedenen Kombinationen der versicherbaren Risiken Ihre gewünschte Absicherung:
Todesfallschutz
Im Todesfall leistet der RatenSchutz eine Einmalzahlung in Höhe des jeweiligen Kreditaußenstandes gemäß dem bei Vertragsabschluss gültigen Tilgungsplan Ihres Kreditkontos.
Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie arbeitsunfähig werden, fallen rund 33% Ihres letzten Nettoeinkommens auf einen Schlag weg. Der RatenSchutz übernimmt dann Ihre Kreditraten für maximal 24 Monate je Versicherungsfall.
Schutz bei Arbeitslosigkeit
Im Falle von Arbeitslosigkeit sichert der RatenSchutz die Zahlung Ihrer Kreditraten ab und entlastet Sie damit finanziell, bis Sie wieder eine Beschäftigung gefunden haben (maximal 24 Monate je Versicherungsfall).
Hinweis: Die Restschuldversicherung RatenSchutz ist ein Produkt der LPV Lebensversicherung AG und der LPV Versicherung AG. Der Vertragsabschluss ist freiwillig und keine Bedingung für den Abschluss des Darlehensvertrags oder dessen Konditionen. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Der Versicherer darf die Restschuldversicherung erst abschließen, wenn der zu versichernde Darlehensvertrag abgeschlossen wurde und wenn der Darlehensnehmer seine Vertragserklärung auf den Abschluss der Restschuldversicherung frühestens eine Woche nach Abschluss des Darlehensvertrags abgegeben hat. Ein früherer Abschluss ist dem Versicherer gesetzlich verboten und kann auch nicht auf Wunsch des Darlehensnehmers vor Ablauf dieser Frist erfolgen.