Darüber hinaus können Sie Ihre individuellen Konditionen für Ihre Aufstockung auch online anfragen:
Antworten auf Ihre Fragen
Allgemeines zu Postbank Ratenkrediten
Bei Postbank Ratenkrediten handelt es sich um Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge als Ratenkredite mit annuitätischer Tilgung. Den aufgenommenen Kreditbetrag inklusive Zinsen zahlen Sie dabei in gleichbleibenden monatlichen Raten an die Postbank zurück. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest vereinbart und wird von der Postbank nicht angepasst. So können Sie über die gesamte Laufzeit des Kredites verlässlich planen.
Die Postbank bietet je nach Finanzierungswunsch für Privatkunden drei verschiedene Ratenkredit-Produkte an: Postbank Privatkredit, Postbank Autokredit und Postbank E-Autokredit.
Der Postbank Privatkredit (Kreditbetrag zwischen 1.500 und 80.000 Euro, online ab 3.000 Euro) ist vielseitig einsetzbar. Ob Sie neue Möbel kaufen wollen, Sie eine neue Waschmaschine benötigen oder eine dringend notwendige Autoreparatur ansteht, für jeden dieser Fälle gibt es einen passenden Postbank Ratenkredit. Rund um Immobilien und Anlageprodukte kann die Verwendung eingeschränkt sein. Details finden Sie unter www.postbank.de/privatkredit-verwendung.
Spezial-Produkte sind der Postbank Autokredit für die Finanzierung von neuen oder gebrauchten Autos, Motorrädern oder Wohnmobilen (Kreditbetrag zwischen 1.500 und 80.000 Euro, online ab 3.000 Euro) und der Postbank E-Autokredit. Dabei ist es unerheblich, ob Sie das Fahrzeug vom Händler oder von einer Privatperson kaufen. Ihr Vorteil: Durch den Barkauf können Sie beim Händler in der Regel attraktive Rabatte aushandeln. Darüber hinaus profitieren Sie von besonders niedrigen Zinsen, wenn Sie uns das gekaufte Kfz (keine Sonderfahrzeuge, Lastwagen, Wohnwagen) als Sicherheit für den Kredit übereignen.
Sie haben bereits Kredite bei anderen Banken, die Sie ablösen möchten? Dann erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Profitieren Sie von den Vorteilen der Zusammenfassung in einem Postbank Ratenkredit: Übersichtlichkeit durch eine Gesamtrate und günstige Gesamtkonditionen.
Hinweis: Rund um Immobilien und Anlageprodukte kann die Verwendung des Postbank Ratenkredits eingeschränkt sein. Details finden Sie unter www.postbank.de/privatkredit-verwendung.
Auch wenn die Postbank nicht Ihre Hauptbank ist, beraten wir Sie gerne in Finanzierungsfragen und unterbreiten Ihnen bei entsprechender Bonität ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Finanzierungsangebot.
Der Sollzins ist der vertraglich vereinbarte Zinssatz, mit dem der jeweilige Restkreditbetrag verzinst wird. Der Sollzins gibt allerdings keine Auskunft über ggf. zusätzlich anfallende weitere Kosten der Kreditaufnahme. Diese Kosten fließen, soweit sie zwingend mit der Kreditaufnahme verbunden sind, in die Berechnung des nach Preisangabenverordnung immer mit anzugebenden effektiven Jahreszinses ein. Dieser ist dadurch deutlich besser zum Vergleich verschiedener Angebote geeignet.
Der effektive Jahreszins gibt die tatsächlichen Gesamtkosten eines Kredites an. Neben dem eigentlichen Zins (Sollzins) werden dabei ggf. auch weitere Kosten mit eingerechnet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Preisangabenverordnung genaue Vorgaben gemacht, über welche Positionen Banken ihre Kunden informieren müssen.
Beim Vergleich verschiedener Kreditangebote ist der effektive Jahreszins die entscheidende Größe, um die Gesamtkosten der Kredite gegenüberzustellen.
Die vertraglich vereinbarte monatliche Gesamtrate (auch Annuität genannt) ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages grundsätzlich konstant. Nur die letzte Rate kann ggf. abweichen und wird in Ihrem Kreditvertrag daher gesondert angegeben.
Die monatliche Gesamtrate setzt sich zusammen aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Zu Beginn des Kreditvertrags ist der Zinsanteil an der Gesamtrate am höchsten, da zu diesem Zeitpunkt noch der Gesamtbetrag zur Tilgung ansteht. Dieser Anteil wird im Laufe des Vertrags immer kleiner, da die zu verzinsende Restschuld durch jede monatliche Tilgung geringer wird. Da die monatliche Gesamtrate aber über die gesamte Laufzeit unverändert bleibt, fließen die ersparten Zinsen zusätzlich in die Tilgung, so dass der Tilgungsanteil an der Gesamtrate bis zum Ende der Laufzeit ansteigt. Auf diese Weise zahlen Sie den Kreditbetrag zurück.
Bei Vertragsabschluss erhalten Sie einen Tilgungsplan, aus dem hervorgeht, wie sich Zins- und Tilgungsanteil im Laufe der Zeit verändern und welchen Teil des Kredits Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt haben werden.
Ja, Sie können Ihre Entscheidung noch einmal überdenken.
- Gesetzliches Widerrufsrecht: Der Vertrag kann innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Ausgabe der Widerrufsbelehrung und der Vertragsurkunde ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Über Details werden Sie vor Vertragsabschluss gesondert informiert.
- Erweiterte Rückgabemöglichkeit: Der Kreditvertrag kann im Rahmen der erweiterten Rückgabemöglichkeit bis zum 30. Tag ab Beginn des Laufs der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgegeben werden. Machen Sie als Kreditnehmer hiervon Gebrauch, muss der bereits ausgezahlte Kreditbetrag zurückgezahlt werden. Zusätzlich ist der in der Widerrufsinformation ausgewiesene Tageszins auf den ausgezahlten Kreditbetrag zu entrichten.
Als Mitglied des Bankenfachverbands weiß die Postbank, welche Verantwortung sie als Kreditgeber gegenüber ihren Kunden hat. Mit einem gewissenhaften Vorgehen bei der Kreditvergabe möchte die Postbank sicherstellen, dass Kunden ihren Kredit während der gesamten Laufzeit sorglos nutzen können. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat sich die Postbank gemeinsam mit allen Mitgliedern des Bankenfachverbands dazu verpflichtet, bestimmte Verhaltensregeln bei der Kreditvergabe einzuhalten. Diese gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Die wesentlichen Punkte:
- Vollständige Informationen und ausführliche Erklärungen zu allen Kreditbestimmungen
- Angemessene und sorgfältige Bonitätsprüfung
- Gründliche und differenzierte Entscheidung über die Kreditvergabe
- Jederzeit Sondertilgungen möglich
- Gemeinsame Suche nach fairen Lösungen im Fall von Zahlungsschwierigkeiten
Beantragung und Kreditauszahlung
Bei allen Fragen rund um den Abschluss eines Postbank Ratenkredits hilft Ihnen Ihr Kundenberater in Ihrer Filiale oder unsere Hotline telefonisch unter 0228 5500 5500 gerne weiter.
Ob in einer unserer Filialen, online unter www.postbank.de oder telefonisch unter 0228 5500 5555. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, benötigen wir in der Regel lediglich noch folgende Unterlagen von Ihnen:
- Einkommensnachweise (z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid) der letzten beiden Monate
- Vollständige Kontoauszüge des letzten Monats (Beispiel: 01.05 –31.05. / 12.05 –11.06.), sofern die Postbank nicht Ihre Hauptbankverbindung ist
- Identitätsnachweis – bequem online mit unserem Partner WebID, mit Ihrer Postbank ID oder klassisch in der Filiale mit einem PostIdent-Coupon
- Beim Postbank Autokredit benötigen wir innerhalb von 8 Wochen nach der Kreditauszahlung zusätzlich einen Sicherungsübereignungsvertrag, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II und eine Kopie des Kaufvertrages des Kfz, wenn Sie die besonders günstigen Konditionen des Postbank Autokredits in Anspruch nehmen wollen. Den Sicherungs-übereignungsvertrag stellen wir Ihnen zusammen mit Ihren Autokredit-Vertragsunterlagen zur Verfügung.
Unter Umständen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein, über die wir Sie dann im Einzelfall informieren.
Sie können die gewünschte Laufzeit individuell wählen, wobei grundsätzlich 12 bis 120 Monatsraten möglich sind. Da die Anzahl der Raten die Höhe Ihrer monatlichen Rate direkt beeinflusst, können Sie so flexibel die für Ihren Finanzierungsbedarf und Ihr verfügbares Einkommen optimale Laufzeit wählen.
Den Postbank Privatkredit und Postbank Autokredit gibt es ab einer Höhe von 1.500 Euro bis zu 80.000 Euro (online ab 3.000 Euro). Ihr individuell möglicher Nettodarlehensbetrag orientiert sich an Ihrer Bonität.
Bitte beachten Sie, dass die Kreditaufnahme immer in einem angemessenen Verhältnis zu Ihren finanziellen Möglichkeiten stehen muss. Eine Kreditaufnahme, die den finanziellen Spielraum bis auf den letzten Cent ausschöpft, kann bei ungeplanten Zusatzkosten oder geringeren Einnahmen (z.B. durch den Wegfall des Weihnachtsgeldes o.ä.) in die Überschuldung führen. Schützen Sie sich und Ihre Familie davor – durch eine sehr bewusste Kreditaufnahme!
Ja, es ist möglich, den Postbank Privatkredit oder Autokredit zu zweit (z.B. mit Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner) zu beantragen.
Wenn Sie sich für die gemeinsame Kreditaufnahme entscheiden, geben Sie die Daten des zweiten Kreditnehmers im Kreditantrag zusätzlich mit ein. Anschließend müssen beide Kreditnehmer den Kreditantrag unterschreiben.
Bei einer gemeinsamen Kreditaufnahme haften beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch für den Kredit, d.h. die Postbank kann die fälligen Kreditbeträge von jedem Kreditkunden ganz oder zum Teil verlangen.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres können Sie einen Postbank Ratenkredit beantragen. Eine Altersobergrenze besteht nicht.
Neben der Grundvoraussetzung, dass das 18. Lebensjahr vollendet worden sein muss, sind regelmäßige Lohn-, Gehalts- oder Rentenzahlungen eine weitere wichtige Voraussetzung für die Beantragung.
Ihre Kreditanfrage bei der Postbank ist für Sie unverbindlich. Selbstverständlich entstehen Ihnen durch die Anfrage auch keine Kosten. Wenn Sie sich für die Kreditaufnahme bei der Postbank entscheiden, senden Sie uns einfach den unterschriebenen Kreditantrag sowie alle notwendigen Unterlagen zurück. Nach einer abschließenden, positiven Bonitätsprüfung überweisen wir den Kreditbetrag umgehend auf das von Ihnen angegebene Konto.
Sollten Sie sich Ihre Entscheidung noch einmal überlegen, dann können Sie Ihren Postbank Ratenkredit bis zum 30. Tag nach Kreditabschluss ganz unkompliziert zurückgeben.
Ergänzend noch ein Hinweis: Ihre Kreditanfrage bei der Postbank hat keine Auswirkung auf Ihre Bonitätsauskunft. Weitere Details zu diesem Thema erfahren Sie unter „Bonitätsprüfung und Scoring“.
Ihre individuellen Konditionen sind abhängig von Betrag und Laufzeit Ihres Kredites sowie von Ihrer Bonität. Näheres zu unserer Bonitätsprüfung erfahren Sie weiter unten unter "Bonitätsprüfung und Scoring".
Neben unserer allgemeinen Absicherung durch unser AGB-Pfandrecht nach Ziff. 14 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient als besondere Sicherheit für den Ratenkredit die vertragliche Abtretung Ihrer Lohn- und Gehaltsansprüche an die Postbank. Beim Postbank Autokredit und Postbank E-Autokredit findet ggf. zusätzlich die Sicherungsübereignung des finanzierten Autos oder Motorrads als Sicherheit statt. Eine entsprechende Vereinbarung erhalten Sie zusammen mit Ihren Autokredit-Vertragsunterlagen. Darüber hinaus werden für den Kreditvertrag keine weiteren, zusätzlichen Sicherheiten benötigt.
Wir überweisen den Kreditbetrag nach der Genehmigung sofort auf das von Ihnen angegebene Konto.
Eine verzögerte Auszahlung ist nicht möglich.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Postbank Ratenkredit monatlich zum 1. oder monatlich zum 15. Tag des Monats zurückzuzahlen und Ihre Belastungen so an die Zahltermine Ihres Gehalts anzupassen.
Änderungen dieses Termins sind nach der ersten Ratenzahlung jederzeit möglich.
Bonitätsprüfung und Scoring
Als Bonität eines Kreditkunden wird seine Fähigkeit bezeichnet, einen aufgenommenen Kredit pünktlich und vollständig zurückzuzahlen. Die Bonitätseinschätzung eines Kunden richtet sich nach seiner aktuellen Situation (Beschäftigung, Einkommen, Ausgaben etc.), nach seiner Kundenhistorie bei der Postbank und nach weiteren bonitätsrelevanten Informationen von der SCHUFA.
Als seriöser, verantwortungsvoller Kreditgeber zieht die Postbank vor der Kreditentscheidung unterschiedliche Informationen heran. Nicht jedem Kreditwunsch unserer Kunden können wir in diesem Zusammenhang entsprechen. Durch die Anwendung fester Kriterien ist aber sichergestellt, dass alle Anfragen nach den gleichen Maßstäben beurteilt werden.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das sogenannte "Scoring", ein statistisch-mathematisches Verfahren, anhand dessen eine Einschätzung zur Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kunden vorgenommen wird. Bei dieser Einschätzung fließen Informationen aus unterschiedlichen Quellen ein.
Beim Scoring werden unter anderem Informationen genutzt, die Sie selbst im Rahmen der Kreditanfrage zur Verfügung gestellt haben. Darüber hinaus fließen auch solche Informationen mit ein, die wir mit Ihrem Einverständnis bei der SCHUFA anfragen.
Dies sind die Daten, die generell in das Scoring einfließen:
- Ihre Angaben zur Einkommens- und Ausgabesituation in der Haushaltsrechnung geben detaillierte Informationen über Ihren monatlichen finanziellen Spielraum. Außerdem werden Ihre Angaben zum Beschäftigungsverhältnis berücksichtigt.
- Kenntnisse aus der Kundenbeziehung: Auch Informationen über in der Vergangenheit bei der Postbank bereits zurückgezahlte Kredite sowie über ein evtl. schon bei der Postbank geführtes Girokonto fließen ein.
- Daten von Auskunfteien: Ein weiteres Kriterium im Rahmen der Kreditvergabe sind die von der SCHUFA im Rahmen der Kreditanfrage mitgeteilten Bonitätsauskünfte. Eine positive Auskunft, z.B. durch in der Vergangenheit bereits pünktlich und vollständig zurückgezahlte Kredite, kann die Kreditentscheidung und die bonitätsabhängigen Konditionen positiv beeinflussen. Eine negative Auskunft verschlechtert die Aussicht auf Kreditvergabe deutlich.
- Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) sammelt für die Bonitätsbeurteilung von Kunden relevante Informationen.
- Die jeweils zugrundeliegenden Informationen sind unterschiedlich. Bei der SCHUFA sind es allgemeine Angaben zur Person, Informationen über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Krediten, Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen sowie Positivmerkmale (z.B. die vertragsgemäße Bedienung oder vorzeitige Rückzahlung von Krediten durch den Kunden in der Vergangenheit).
- Auf Basis dieser Informationen stellt die SCHUFA z. B. im Rahmen eines vom Kunden gestellten Kreditantrags, Banken Bonitätsauskünfte zur Verfügung, die bei der Beurteilung hilfreich sind, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Kunde den Kredit zurückzahlen kann.
Ihre Kreditanfrage bei der Postbank hat keine Auswirkung auf Ihre Bonitätsauskünfte bei SCHUFA. Erst einen tatsächlich zustande gekommenen Vertrag melden wir bei der SCHUFA ein.
Als Privatkunde können Sie bei der SCHUFA die über Sie gespeicherten Informationen abfragen (Eigen- bzw. Selbstauskunft).
So erreichen Sie die SCHUFA:
Schufa Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln, Telefon: 0611-92780, www.meineschufa.de
Es werden nur an die SCHUFA Daten über Ihren bei der Postbank abgeschlossenen Ratenkredit gemeldet. Dabei handelt es sich um Daten zur Krediteinräumung (personenbezogene Angaben zum Kreditnehmer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) sowie Rahmendaten des Kredites wie Betrag, Laufzeit und Ratenbeginn), um Daten zur Rückzahlung des Kredites (z.B. vorzeitige Rückzahlung oder Laufzeitverlängerung), um Änderungen personenbezogener Daten während des Vertrags (z.B. Adressänderungen) sowie um Daten aufgrund eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens.
Mein Postbank Ratenkredit
Sie haben schon einen Postbank Ratenkredit abgeschlossen und haben Fragen zu Ihrem Vertrag? Kontaktieren Sie uns gerne unter 0228 5500 5500.
Schriftliche Anfragen zu Ihrem bestehenden Ratenkredit richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Filial-/Kontonummer an: Postbank, 53245 Bonn.
Nein, es handelt sich um einen Festzins, der von der Postbank während der Vertragslaufzeit nicht geändert wird. Es besteht somit kein Zinsänderungsrisiko und Sie können verlässlich planen.
Sie können nach der ersten Ratenzahlung jederzeit den Termin der Ratenzahlung vom 15. auf den ersten Tag des Monats (oder umgekehrt) ändern.
Wenn Sie eine Erhöhung oder Reduzierung der monatlichen Rate wünschen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Filial-/Kontonummer in Textform an Postbank, 53245 Bonn
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten oder den Kredit vorzeitig vollständig zurückzuzahlen. So können Sie zusätzliche Einkünfte (z.B. eine Bonuszahlung des Arbeitgebers oder eine Erbschaft) dazu nutzen, Ihren Kredit schneller zurückzuzahlen.
Die Postbank erhebt derzeit keine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Rückzahlung.
Es kann immer mal vorkommen, dass man auch bei umsichtiger Kreditaufnahme und vorsichtiger Planung durch eine unvorhersehbare Änderung der persönlichen Situation in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten gerät. Beispiele hierfür sind Arbeitslosigkeit, eine längere Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder generell höhere Kosten durch ungeplante Reparaturen / Ersatzanschaffungen, die das frei verfügbare Einkommen aufzehren
Sollte bei Ihnen ein solcher Fall eintreten, dann setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Auch in solchen Situationen versuchen wir, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für die Überbrückung des finanziellen Engpasses zu finden. Je eher Sie auf uns zukommen, umso besser sind die Chancen, eine Lösung zu finden.
Ja, eine Erhöhung des Kreditbetrags ist beim Postbank Privatkredit bei entsprechender Bonität grundsätzlich möglich. Sprechen Sie uns einfach an und lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot erstellen. Bei allen Fragen rund um die Erhöhung des Kreditbetrags hilft Ihnen Ihr Kundenberater in Ihrer Filiale oder unsere Hotline telefonisch unter 0228 5500 5500 gerne weiter.
Nutzen Sie unsere günstigen Konditionen, um eine eventuell teurere Finanzierung bei anderen Banken (z.B. Privatkredit oder Eingeräumte Kontoüberziehung) im Rahmen der Erhöhung des Kreditbetrags gleich mit abzulösen.
Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn das Einkommen und Ihr sonstiges Vermögen nicht mehr ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken und alle Zahlungsverpflichtungen pünktlich und vollständig zu erfüllen. Folge der Überschuldung ist häufig Zahlungsverzug, wodurch zusätzliche Kosten, z. B. für Verzugszinsen, die weitere Folge sein können. Bitte sprechen Sie uns in einem solchen Fall schnellstmöglich an, damit wir gemeinsam über mögliche Wege aus der finanziell schwierigen Situation sprechen können.
Schon vor der Kreditaufnahme können Sie einiges dafür tun, das Risiko einer zukünftigen Überschuldung zu vermeiden.
So sollte das frei verfügbare Einkommen nach Abzug Ihrer Fixkosten und aller Lebenshaltungskosten Ausgangspunkt jeder Kreditaufnahme sein. Wenn allen Einkommenspositionen (Nettogehalt, Kindergeld, Elterngeld, Rente, empfangene Unterhaltszahlungen und sonstige Einkünfte) sämtliche Ausgaben (Miete, Lebenshaltung, Freizeit sowie anteilig jährliche Kosten, etwa die Kfz-Steuer und Versicherungen) gegenübergestellt werden, ergibt das daraus folgende frei verfügbare monatliche Einkommen einen guten Richtwert für die monatlich maximal leistbare Kreditrate. Wir empfehlen Ihnen, dabei zusätzlich auch noch einen Risikopuffer für unvorhergesehene Ersatzanschaffungen oder Reparaturen einzuplanen.
Ihr Recht zur Kündigung des Postbank Privatkredits richtet sich nach dem Gesetz und den Regelungen im Postbank Privatkredit Vertrag. Der Postbank Privatkredit kann nicht ordentlich (d.h. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist) gekündigt werden. Sie haben aber, wie unter „Sondertilgungen“ erklärt, das Recht, jederzeit Sondertilgungen zu leisten oder den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen.
Die Postbank kann den Kreditvertrag wegen Zahlungsverzugs kündigen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen dafür finden Sie unter „Was geschieht bei Zahlungsverzug?“
Über Details der jeweiligen Kündigungsgründe und des Kündigungsverfahrens werden wir Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss informieren.
Sie müssen Ihre monatlichen Raten wie im Vertrag geregelt fristgerecht zurückzahlen. Da die Rate von Ihrem Konto eingezogen wird, müssen Sie zu den jeweiligen Terminen für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Einzugskonto sorgen. Wenn Sie die fälligen Monatsraten für den Postbank Privatkredit nicht bezahlen, geraten Sie in Zahlungsverzug. Dadurch könnten Ihnen Kosten für Verzugszinsen entstehen.
Wenn Sie mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ganz oder teilweise nicht gezahlt haben und mit mindestens 10% des Nettodarlehensbetrags, bei einer Laufzeit des Kreditvertrages von bis zu drei Jahren oder bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens 5% des Nettodarlehensbetrags in Verzug sind, können wir Ihren Kredit kündigen. Vor einer Kündigung werden wir Ihnen eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags setzen und Ihnen ein Gespräch über die Möglichkeit einer einverständlichen Regelung anbieten.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist werden wir die gesamte Restschuld von Ihnen verlangen. Es kann sein, dass dann die Sicherheiten verwertet werden, wir eine Zwangsvollstreckung bei Ihnen durchführen oder Sie einen negativen Eintrag bei der SCHUFA erhalten. All dies kann die Erlangung eines weiteren Kredits erschweren.
Absicherung der Kreditraten
Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, dass Sie sich und Ihre Familie finanziell absichern. Wenn Sie noch keine anderweitige Absicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen den Abschluss des Produktes RatenSchutz unseres Partners LPV Lebensversicherung AG bzw. LPV Versicherung AG. Bereits bei der Kreditbeantragung können Sie angeben, ob Sie an einer Absicherung Ihres Kredits interessiert sind und gegen welche Risiken Sie sich gern absichern würden. Wichtig: Der Versicherer darf den RatenSchutz erst abschließen, wenn der zu versichernde Kreditvertrag abgeschlossen wurde und wenn Sie Ihre Vertragserklärung auf den Abschluss des RatenSchutz frühestens eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgegeben haben. Ein früherer Abschluss ist dem Versicherer gesetzlich verboten und kann auch nicht auf Ihren Wunsch vor Ablauf dieser Frist erfolgen.Aus diesem Grund kontaktiert Sie die LPV Lebensversicherung AG frühestens eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags, um Ihnen den Abschluss des RatenSchutz zu ermöglichen.
Vertragspartner für den RatenSchutz ist die LPV Lebensversicherung AG bzw. die LPV Versicherung AG.
Der Abschluss des RatenSchutzes zur Absicherung Ihres Kredites ist freiwillig und keine Bedingung für den Abschluss des Kreditvertrages oder dessen Konditionen Schließlich ist es Ihre Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie sich und Ihre Familie absichern möchten.
Den Umfang der Absicherung können Sie als 1. Kreditnehmer nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen wählen. Entscheiden Sie sich für die Variante Todesfallabsicherung, dann wird im Todesfall eine Einmalzahlung in Höhe des abgesicherten Anteils des jeweiligen Kreditaußenstandes gemäß dem bei Vertragsabschluss gültigen Tilgungsplan Ihres Kreditkontos geleistet, so dass sich Ihre Familie um diese finanzielle Belastung nicht mehr kümmern muss. Schließen Sie eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit ab, werden im Fall einer längeren Krankheit bis zu 24 Monatsraten in Höhe der versicherten Rate von der Versicherung übernommen. Bei der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit werden ebenfalls bis zu 24 Monatsraten für den Fall des unverschuldeten Verlustes Ihres Arbeitsplatzes übernommen, ebenfalls in der Höhe der versicherten Rate. So haben Sie ausreichend Zeit, sich auf die Genesung oder die Suche nach einer neuen Stelle zu konzentrieren.
Für den 2. Kreditnehmer können die oben genannten Absicherungen ebenfalls abgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass auch der 1. Kreditnehmer eine Absicherung gewählt hat.
Für alle Kreditverträge mit Arbeitslosigkeitsversicherung, die auf einer ab dem 1.11.2010 bei der Postbank eingegangenen Kundenanfrage beruhen, gelten im Rahmen des Versicherungsverhältnisses folgende neue Assistanceleistungen der LPV Versicherung AG:
- Im Fall einer drohenden Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, kostenlos eine einmalige telefonische Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
- Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bieten wir Ihnen über einen Partner der LPV Versicherung AG ein kostenloses professionelles Bewerbertraining in dem z.B. auch eine Analyse Ihrer Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
In der nachfolgenden Tabelle werden die wesentlichen Details dargestellt:
RatenSchutz für den/die | Wartezeit/ Karenzzeit | Versicherungsleistung | Leistungsdauer |
Todesfall | keine/keine | Das zum Todestag versicherte Kapital | Einmalzahlung |
Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung durch Arzt bei Krankheit/Unfall) | keine/ 3 Monate |
Versicherte Kreditrate, max. 1.500 € monatlich |
max. 24 Monate * |
Arbeitslosigkeit (Kündigung durch Arbeitgeber/ Aufhebungsvertrag) | 6 Monate/ 3 Monate |
Versicherte Kreditrate, max. 1.500 € monatlich |
max. 24 Monate * |
Arbeitslosigkeit (Kündigung durch Arbeitgeber/ Aufhebungsvertrag) | keine | Assistanceleistungen: einmalige telefonische Rechtsberatung bereits bei drohender Arbeitslosigkeit sowie ein persönliches Bewerbertraining über einen Partner der LPV Versicherung AG bei Eintritt der Arbeitslosigkeit | einmaliger Anspruch pro Leistungsfall * |
* Mehrfachleistung: Die Absicherung Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit kann mehrfach während der Kreditlaufzeit in Anspruch genommen werden.
Der RatenSchutz kann nur von Kreditnehmern mit Wohnsitz in Deutschland oder in einem Land, für das die LPV Lebensversicherung AG bzw. LPV Versicherung AG den Dienstleistungsverkehr bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angemeldet hat (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Österreich, Dänemark, Polen und Tschechien), abgeschlossen werden.
Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen der LPV Lebensversicherung AG bzw. der LPV Versicherung AG.
Unter der Wartezeit, die es nur beim Arbeitslosigkeitsschutz gibt, versteht man die Zeitspanne vor dem Beginn des Versicherungsschutzes. Ein Beispiel: Bei Vertragsabschluss des RatenSchutz mit Arbeitslosigkeitsschutz am 01.03.2023 ist ein Leistungsfall Arbeitslosigkeit versichert, wenn er nach dem Ablauf von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn, also ab dem 01.09.2023 eintritt.
Mit Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt des Leistungsfalls und der ersten Zahlung der Versicherungsleistung gemeint. Ein Beispiel: Wenn der Leistungsfall Arbeitsunfähigkeit am 01.03.2023 eintritt, dann erhalten Sie Versicherungsleistungen nach Ablauf von drei Monaten, also ab dem 01.06.2023, falls die Arbeitsunfähigkeit weiterhin fortbesteht.
Sollten Sie sich den Abschluss des RatenSchutz noch einmal überlegen und nachträglich doch noch auf die Absicherung verzichten wollen, dann können Sie den RatenSchutz-Vertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt erst, nachdem Sie das Annahmeschreiben der Versicherung zum Abschluss des Versicherungsvertrags erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Sollten Sie Ihre Vertragserklärung zum RatenSchutz widerrufen, so wird der mitfinanzierte Versicherungsbeitrag dem Kreditkonto gutgeschrieben. Der Kreditvertrag läuft dann weiter. Sofern Sie den RatenSchutz und den Kreditvertrag widerrufen möchten, teilen Sie uns dies bitte ausdrücklich mit. Für den Widerruf können Sie das Muster-Widerrufsformular bei der LPV Versicherung AG nutzen.
Bereits bei der Kreditbeantragung können Sie angeben, ob Sie an einer Absicherung Ihres Kredits interessiert sind und gegen welche Risiken Sie sich gern absichern würden. Wichtig: Der Versicherer darf den RatenSchutz erst abschließen, wenn der zu versichernde Kreditvertrag abgeschlossen wurde und wenn Sie Ihre Vertragserklärung auf den Abschluss des RatenSchutz frühestens eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgegeben haben. Ein früherer Abschluss ist dem Versicherer gesetzlich verboten und kann auch nicht auf Ihren Wunsch vor Ablauf dieser Frist erfolgen.
Aus diesem Grund kontaktiert Sie die LPV Lebensversicherung AG frühestens eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags, um Ihnen den Abschluss des RatenSchutz zu ermöglichen.
Der RatenSchutz-Einmalbeitrag wird bei geäußertem Interesse zusammen mit dem Kredit mitfinanziert. Die Kosten zahlen Sie dann ganz bequem zusammen mit Ihrer monatlichen Rate zurück.
Wir überweisen den RatenSchutz-Einmalbeitrag an die LPV Lebensversicherung AG bzw. LPV Versicherung AG, sobald wir von dieser die Informationen über den erfolgten Abschluss erhalten haben. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen der LPV Lebensversicherung AG bzw. der LPV Versicherung AG.
Sollten Sie sich nachträglich gegen den Abschluss des RatenSchutz entscheiden, wird der hierfür mitfinanzierte Einmalbeitrag auf Ihr bei der Kreditbeantragung angegebenes Rateneinzugskonto ausgezahlt.
Nein, ein nachträglicher Abschluss des RatenSchutz ist leider nicht möglich.
Ihre Flexibilität ist uns wichtig. Das gilt natürlich auch für die Absicherung mit dem RatenSchutz. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, den RatenSchutz losgelöst vom Kreditvertrag jederzeit mit der Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Es gilt keine Mindestvertragslaufzeit.
Bei Kündigung erhalten Sie den nicht verbrauchten Ratenschutz-Einmalbeitrag auf Ihr Kreditkonto zurückerstattet. Der nicht verbrauchte Ratenschutz-Einmalbeitrag wird nach einer Formel berechnet, die Sie den Bedingungen zu Ihrem Ratenschutzvertrag entnehmen können. Insbesondere gibt es keinen Stornoabschlag. Sofern Sie nur den RatenSchutz gekündigt haben, läuft der Kreditvertrag weiter und Sie erhalten einen neuen Zins- und Tilgungsplan.
Bitte beachten Sie, dass nur die Kündigung des RatenSchutz-Gesamtvertrags vorgenommen werden kann. Die Kündigung einer Deckungsart (z.B. Kündigung der Arbeitslosigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei Beibehaltung der übrigen Deckungen) ist nicht möglich.
Je nach gewähltem Umfang der Absicherung leistet die Versicherung entweder eine Einmalzahlung in Höhe des zum Todestag versicherten Kapitals oder die versicherte Rate wird bei Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit für den Zeitraum von bis zu 24 Monaten übernommen. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen der LPV Lebensversicherung AG bzw. der LPV Versicherung AG.
Bitte wenden Sie sich im Leistungsfall direkt an den Kundenservice der LPV Lebensversicherung AG bzw. LPV Versicherungs AG. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen für die schnelle Anmeldung eines Leistungsfalls.
Kontaktdaten für die Anmeldung eines Leistungsfalls aus der Todesfall- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung:
LPV Lebensversicherung AG
Kundenservice Leistung
40718 Hilden
Tel.: 02103 34-6660
info@lifestyle-protection.com
Kontaktdaten für die Anmeldung eines Leistungsfalls aus der Arbeitslosigkeitsversicherung:
LPV Versicherung AG
Kundenservice Leistung
40718 Hilden
Tel.: 02103 34-6660
info@lifestyle-protection.com
Um Sie vor allem bei längeren Kreditlaufzeiten optimal abzusichern, sind bei den Absicherungen gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit Mehrfachleistungen möglich. Die Versicherung kann mehrfach in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Leistungsfall wiederholt gegeben sind. Details entnehmen Sie bitte Ihrem Ratenschutz-Vertrag.