Prämienangebot
Für Wertpapiere, die auf die Depots des Depotmodells Postbank Depot (nachfolgend „Depot“) der Postbank als Niederlassung der Deutsche Bank AG (nachfolgend „Postbank“) übertragen werden sowie für Kontoguthaben, welches in einem Depot angelegt wird, zahlt die Postbank nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine Geldprämie.
Dieses Angebot gilt nur für Kunden der Deutsche Bank AG, die Kunden der Postbank sind. Für DVAG-Kunden sowie für die digitale Vermögensverwaltung ROBIN gilt dieses Angebot nicht. Ebenso sind Produkte des Zurich Konzerns von dem Angebot ausgeschlossen.
Prämienhöhe
Die Prämienhöhe beträgt 0,5% des Wertes der auf ein Depot übertragenen oder angelegten Wertpapiere.
Für das Postbank Depot beträgt die Geldprämie je Kunde insgesamt maximal 7.500 Euro. Der Maximalbetrag von 7.500,- Euro ist erreicht, wenn die Summe aller bisher an den Kunden geleisteten Prämienzahlungen ab dem 01. November 2023 dem Maximalbetrag von 7.500 Euro entspricht.
Als ein Kunde im Sinne dieser Bedingungen sind auch Personenmehrheiten von Gemeinschaftskonten und -depots zu verstehen. Ein Prämienanspruch steht nur der Gemeinschaft von Gemeinschaftskonten und -depots zu.
Prämienbegünstigte Wertpapiere
Prämienbegünstigt sind Wertpapiereingänge, die innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 im Wert von insgesamt mindestens 10.000 Euro von anderen Instituten auf ein Depot bei der Postbank erfolgen.
Zur Berechnung der Geldprämie wird der Wert der übertragenen Wertpapiere berücksichtigt, der jeweils in der Wertpapierabrechnung am nächsten Bankarbeitstag nach Einbuchung der Wertpapiere im Depot bei der Postbank ausgewiesen wird.
Ausgenommen von der Berechnung der Prämie ist der Wert von Wertpapieren, die aus Depots, die bei Unternehmen, die zum Deutsche Bank Konzern (z. B. Deutsche Bank AG einschließlich der Marke maxblue, norisbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, DWS) sowie des Zurich Konzerns gehören, geführt werden, übertragen wurden. Ausgenommen von der Berechnung der Prämie sind ebenfalls Wertpapiere, die gesperrt oder nicht fungibel sind (z. B. Belegschaftsaktien, verpfändete Wertpapiere, ADR russischer Emittenten) oder an denen Dritten ein Nießbrauch eingeräumt ist.
Prämienbegünstigte Kontoguthaben
Prämienbegünstigt ist Kontoguthaben, das im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025im Wert von mindestens 10.000 Euro in einem Depot der Postbank investiert wird.
Zur Berechnung der Geldprämie wird der Wert der neu erworbenen Wertpapiere berücksichtigt, der jeweils in der Wertpapierabrechnung am nächsten Bankarbeitstag nach Einbuchung der Wertpapiere im Depot bei der Postbank ausgewiesen wird.
Ausgenommen von der Berechnung der Prämie sind Kontoguthaben, die aus einem vorausgegangenen Verkauf, einer Ausschüttung, Dividendenzahlung oder Fälligkeit von Wertpapieren aus Depots von Instituten, die zum Deutsche Bank-Konzern gehören (z.B. Deutsche Bank AG einschließlich der Marke maxblue, norisbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, DWS) resultieren. Ebenfalls sind fällige Versicherungsprodukte der Zurich Versicherung von der Berechnung der Prämie ausgeschlossen.
Fälligkeit / Zahlung der Prämie
Die Prämienzahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen, nachdem die prämienbegünstigten Wertpapiere auf das Depot des Kunden bei der Postbank eingebucht wurden bzw. mit Kontoguthaben der erste Wertpapierkauf, der im Gegenwert mindestens dem Betrag der Depotwechselprämie entspricht, getätigt wurde.
Die Zahlung der Depotwechselprämie erfolgt auf das Konto des Kunden bei der Postbank.
Mindestanlagedauer / Prämienrückforderung
Der Kunde hat Anspruch auf die Prämie, wenn die übertragenen bzw. zu Lasten seines Kontoguthabens gekauften Wertpapiere oder deren Gegenwert zum Zeitpunkt der Einbuchung im Empfängerdepot und der am 31. Dezember 2024 bei der Postbank vorhandene Wertpapierbestand bzw. das Kontoguthaben für mindestens ein Jahr dauerhaft bei der Postbank angelegt werden. Marktwertveränderungen oder ein Verkauf der übertragenen Wertpapiere und die Umschichtung in andere Anlagen bei der Postbank einschließlich Deutsche Bank AG berühren den Prämienanspruch nicht. Umschichtungen innerhalb der Postbank sowie der Deutsche Bank AG führen nicht erneut zu einem Prämienanspruch des Kunden.
Anderenfalls reduziert sich der Prämienanspruch um 0,5 % (d. h. er reduziert sich um maximal 7.500,- Euro) des in der Wertpapierabrechnung ausgewiesenen Kurswertes der Wertpapiere am Tag der Ausbuchung aus dem Depot entnommenen Geldbetrages. In diesen Fällen wird die Postbank bereits ausgezahlte Prämien in dieser Höhe wieder zurückfordern.
Umschichtungen von einem prämienberechtigten Depotmodell der Postbank in ein anderes ggf. prämienberechtigtes Depotmodell der Deutsche Bank AG innerhalb eines Jahres reduzieren den Prämienanspruch entsprechend. Etwaig ausgezahlte Prämien, die diesen Betrag übersteigen, wird die Deutsche Bank zurückfordern.
Geltungsdauer
Die Postbank behält sich vor, diese Aktion jederzeit und ohne vorherige Ankündigung insgesamt oder in Teilen zu beenden oder zu modifizieren – sie gilt befristet bis zum 31. Dezember 2025. Stichtag ist das Datum des Wertpapiereingangs bzw. des Wertpapierkaufes. Bereits entstandene Prämienansprüche bleiben davon unberührt. Im Übrigen gelten die allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen der Postbank.
Steuerliche Behandlung
Die Postbank darf in steuerlichen Angelegenheiten nicht beraten. Zu den steuerlichen Auswirkungen eines Depotübertrages, insbesondere bei einem Gläubigerwechsel, sowie zu der steuerlichen Behandlung der Geldprämie kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Die Geldprämie ist steuerpflichtig. Sollten Sie uns Wertpapiere übertragen, so gilt diese Prämie nach § 22 Nr. 3 EstG als sonstige Leistung und muss von Ihnen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Hierbei können ggf. Freigrenzen zum Tragen kommen.
Falls Sie Kontoguthaben für den Kauf von Wertpapieren nutzen, so wird die Prämie nicht unmittelbar besteuert, sondern die steuerlichen Anschaffungskosten der gekauften Wertpapiere werden um die Prämie gemindert.
Stand: 01.01.2025
Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG
Bundeskanzlerplatz 6
53113 Bonn