- Ab 50 Euro Sparrate
- Online maximal 1,50% Ausgabeaufschlag
Postbank Fonds- sparplan.
So geht's zu Ihrem Fondssparplan
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Postbank Depot eröffnen
Um einen Fondssparplan abzuschließen, benötigen Sie zunächst ein Postbank Depot.
Sie haben noch kein Depot? -
Fonds auswählen
Wählen Sie den passenden Fonds für Ihren Sparplan aus. Entscheiden Sie sich zum Beispiel für einen unserer Top-Fonds, oder nutzen Sie die Übersicht aller sparplanfähigen Fonds.
Per Postbank Online-Brokerage können Sie bequem die Details Ihres Fondssparplans festlegen: Hier geben Sie mit wenigen Klicks Ihre monatliche Sparrate samt Ausführungstermin und -rhythmus an.
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Fonds als Sparplan ordern
Am schnellsten geht es online: Klicken Sie auf der Seite Ihres ausgewählten Fonds auf den Button „Sparplan eröffnen“, melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Online-Brokerage an und richten Sie den Fonds als Sparplan ein.
Achtung: Vor einem Kauf bitte Produktinfos prüfen!
Eine Anlageentscheidung sollte allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden. Eine Anlageentscheidung für Fonds oder ETFs sollte in jedem Fall auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsprospekte einschließlich der zuletzt veröffentlichten Jahres- und ggf. Halbjahresberichte getroffen werden, die auch ausführliche Informationen zu den Chancen und Risiken enthalten. Die vorgenannten Verkaufsunterlagen können Sie jederzeit unter www.postbank.de auf der jeweiligen Produktseite abrufen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Wichtiger Hinweis: Die Auswahl der in einem Fonds- oder ETF-Sparplan verfügbaren Finanzinstrumente bei der Postbank stellen weder eine Anlageberatung noch eine Anlageempfehlung dar, sondern dient ausschließlich der Information. Auswahlkriterien für die Aufnahme eines Fonds bzw. eines ETFs in die Auswahl sind: Handelbarkeit bei der Postbank, Ratings, die Gruppierung in unterschiedliche Kategorien, die Häufigkeit der Nachfrage von Kunden sowie der Bekanntheitsgrad. Eine Prüfung des Fonds, bzw. des ETFs oder ein Qualitätsurteil durch die Postbank ist mit der Aufnahme in die Auswahl nicht verbunden. Die Auswahl der verfügbaren Finanzinstrumente wird einmal jährlich einer Überprüfung unterzogen.
Der europäische Gesetzgeber verpflichtet mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID“) die Banken dazu, Vorkehrungen zum Umgang mit möglichen, sich auf Wertpapierdienstleistungen auswirkenden Interessenkonflikten zu treffen, um die Dienstleistungen den Kunden in einem integren Umfeld anbieten zu können und sich eventuell ergebende Beeinträchtigungen von Kundeninteressen zu vermeiden. Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einer Universalbank, die für ihre Kunden unter anderem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringt sowie Unternehmen finanziert und berät, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Mehr Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten finden Sie hier.