Auf Kapitalerträge werden Steuern fällig. Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie Ihre Bank, anfallende Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (=Freibetrag) vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Haben Sie keinen Freistellungsauftrag eingereicht bzw. übersteigen Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag, führt Ihre Bank auf die Kapitalerträge Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Kurz erklärt
So richten Sie einen Freistellungsauftrag im Online-Banking ein
Freistellungsaufträge zielgenau für jedes Kreditinstitut erteilen
Erteilen Sie jedem Kreditinstitut, bei dem Sie ein Sparkonto oder ein Depot haben, einen eigenen Auftrag. Für sämtliche Sparkonten und Depots, die Sie bei der Postbank führen, genügt ein einziger Freistellungsauftrag. Stellen Sie Ihren Freistellungsauftrag nur in der Höhe aus, wie Sie Kapitalerträge erwarten. So bleiben Sie flexibel, falls Sie einen weiteren Freistellungsauftrag einrichten oder einen bereits erteilten Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank erhöhen möchten.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Freistellungsauftrag nur erteilen können, wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer angeben.
Einen Einzel-Freistellungsauftrag können Sie online in Ihrem Postbank Online-Banking einrichten, ändern oder widerrufen. Sie sind gemeinsam veranlagt? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Filiale oder nutzen Sie das folgende Formular, um Ihren gemeinsamen Freistellungsauftrag zu erfassen.
Freistellungsauftrag jetzt einrichten oder ändern