Auf Kapitalerträge werden Steuern fällig. Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie Ihre Bank, anfallende Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (=Freibetrag) vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Haben Sie keinen Freistellungsauftrag eingereicht bzw. übersteigen Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag, führt Ihre Bank auf die Kapitalerträge Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Kurz erklärt
So richten Sie einen Freistellungsauftrag im Online-Banking ein
Freistellungsaufträge zielgenau für jedes Kreditinstitut erteilen
Erteilen Sie jedem Kreditinstitut, bei dem Sie ein Sparkonto oder ein Depot haben, einen eigenen Auftrag. Für sämtliche Sparkonten und Depots, die Sie bei der Postbank führen, genügt ein einziger Freistellungsauftrag. Stellen Sie Ihren Freistellungsauftrag nur in der Höhe aus, wie Sie Kapitalerträge erwarten. So bleiben Sie flexibel, falls Sie einen weiteren Freistellungsauftrag einrichten oder einen bereits erteilten Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank erhöhen möchten.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Freistellungsauftrag nur erteilen können, wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer angeben.
Einen Einzel-Freistellungsauftrag können Sie online in Ihrem Postbank Online-Banking einrichten, ändern oder widerrufen. Sie sind gemeinsam veranlagt? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Filiale oder nutzen Sie das folgende Formular, um Ihren gemeinsamen Freistellungsauftrag zu erfassen.
Einen Freistellungsauftrag im Online-Banking einrichten – Schritt für Schritt erklärt
Sie loggen sich ins Postbank Online-Banking mit Ihren gewohnten Zugangsdaten und dem BestSign-Verfahren ein.
Klicken Sie im Online-Banking oben auf den Menüpunkt „Services“.
Scrollen Sie auf der Seite ein bisschen nach unten. Wählen Sie dann „Top-Services“ und klicken Sie bei „Freistellungsauftrag einrichten / ändern“ auf „Freistellungsauftrag jetzt einrichten oder ändern“.
Wählen Sie den Vertrag aus, dem Sie den Service zuordnen möchten. Klicken Sie anschließend auf „Weiter“.
Sie möchten einen Einzel-Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder widerrufen? Dann wählen Sie bei „Gemeinsamer Freistellungsauftrag“ die Option „Nein“. Klicken Sie anschließend auf „Weiter“.
Sie sind gemeinsam mit Ihrer Ehegattin bzw. Ihrem Ehegatten oder mit Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner veranlagt? Einen gemeinsamen Freistellungsauftrag können Sie nicht online einrichten, ändern oder widerrufen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre Filiale oder nutzen Sie das folgende Formular, um Ihren gemeinsamen Freistellungsauftrag zu erfassen.
Erfassen Sie jetzt Ihre persönlichen Daten und Ihre Steueridentifikationsnummer sowie Ihre Meldeadresse.
Wählen Sie jetzt, ob Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder widerrufen möchten. Bei Erteilung bzw. Änderung machen Sie Angaben, bis zu welchem Betrag bzw. welcher Höhe Sie den Freistellungsauftrag erteilen oder ändern möchten. Wählen Sie anschließend, ab welchem Jahr und bis zu welchem Zeitpunkt der Freistellungsauftrag gültig sein soll.
Nachdem Sie die Hinweise und die Erklärung zur Kenntnis genommen haben, klicken Sie auf „Weiter“.
Sie sehen eine Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten. Sind alle Angaben korrekt? Dann geben Sie den Auftrag mit Ihrem BestSign-Verfahren frei. Möchten Sie Korrekturen vornehmen? Dann klicken Sie auf „Zurück“.
Geben Sie den Auftrag mit Ihrem BestSign-Verfahren frei.
Die Einrichtung Ihres Freistellungsauftrags wird geprüft und bearbeitet. Sie haben die Möglichkeit, eine PDF-Version des Auftrags für Ihre Unterlagen herunterzuladen.
Freistellungsauftrag jetzt einrichten oder ändern