Sie haben eine unberechtigte Abbuchung von Ihrem Konto? Einer Lastschrift können Sie im Online-Banking widersprechen. Der Betrag wird dann zurückgebucht. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Kurz erklärt
So widerrufen Sie eine Lastschrift
Was Sie über den Widerruf wissen sollten und welche Fristen gelten
Zahlen per Lastschrift ist praktisch: Sie ermächtigen einen Zahlungsempfänger, fällige Beträge von Ihrem Konto einzuziehen und müssen sich danach um nichts mehr kümmern. Regelmäßige Zahlungen wie die Telefonrechnung, die Abschlagszahlung für den Energieversorger oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio können Sie so bequem von Ihrem Postbank Girokonto abbuchen lassen.
Doch was tun, wenn Sie auf Ihrem Kontoauszug eine Abbuchung entdecken, die Sie für unberechtigt halten? Dann können Sie der Lastschrift widersprechen und die Abbuchung selbst im Postbank Online-Banking zurückbuchen. Dafür gelten die folgenden Fristen:
- Wenn Sie dem Abbuchenden eine Einzugsermächtigung erteilt haben:
Einer fehlerhaften Abbuchung, zum Beispiel einer zu hohen oder doppelten Belastung, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. - Wenn Sie dem Abbuchenden keine Einzugsermächtigung erteilt haben:
In diesem Fall können Sie die Lastschrift innerhalb von 13 Monaten nach der Abbuchung widerrufen.
Unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Widerspruch genau, ob die Abbuchung tatsächlich unberechtigt war und setzen Sie sich mit dem Abbuchenden in Verbindung. Kommt es aufgrund eines Missverständnisses zur Rückbuchung einer berechtigten Lastschrift, können Sie in Zahlungsverzug geraten und zusätzliche Kosten entstehen. Und noch ein wichtiger Hinweis: Sie können eine Lastschrift nur als Gesamtbetrag widerrufen, der Widerruf eines Teilbetrags ist nicht möglich.
Einfach und schnell eine Lastschrift widerrufen