Um Sie als Verbraucher besser zu schützen und den Wettbewerb im Zahlungsverkehr zu fördern, hat die Europäische Union die „Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie“, kurz PSD2 (Payment Services Directive 2), erlassen. Diese brachte Änderungen für Kunden aller Banken mit sich.
Services
PSD2: Die EU-Richtlinie für den Zahlungsverkehr
Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2
Die Postbank ID
Die „Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie” verlangt, dass jede Transaktion eindeutig einem Kunden zuzuordnen sein muss. Dieser Forderung wird die Postbank ID gerecht. Als persönlicher Benutzername ist sie eindeutig einer Person zugeordnet – sowohl dem Kontoinhaber als auch einem Bevollmächtigten.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung für noch mehr Sicherheit
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der „Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie” ist auch die Zwei-Faktor-Authentifizierung (kurz: 2FA). Sie soll Ihr Online-Konto noch besser vor unbefugtem Zugriff schützen.
Die Postbank ID für die Nutzung der Dienste dritter Zahlungsdienstleister
Als Bankkunde haben Sie die Möglichkeit, einen Kontoinformationsdienst oder einen Zahlungsauslösedienst für den Online-Zugriff auf das Zahlungskonto zu nutzen, sofern Sie das ausdrücklich möchten. Auch für die Nutzung dieser Dienste benötigen Sie die Postbank ID. Durch die „Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie” wurde hierfür eine einheitliche Schnittstelle geschaffen.