Die Wohnungszusage ist da, die erste Miete steht vor der Tür – und zusätzlich noch eine weitere Zahlung, die Mietkaution. Diese Mietsicherheit ist in Deutschland üblich und wird von den meisten Vermietern vom Mieter eingefordert. Dabei bedarf es vorher einer überlegten Planung, um nicht in einen finanziellen Engpass zu gelangen. Die Zahlung ist jedoch nicht unbedingt in einer einmaligen Barzahlung zu leisten. Als Mieter sollten Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten rund um die Mietkaution kennen.
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Mietkaution: Was Sie beachten sollten
Was ist eine Mietkaution?
Neben den Mietkosten ist bei Abschluss eines Mietvertrages noch eine Mietkaution, die Mietsicherheit, zu zahlen: Die Mietkaution ist eine finanzielle Absicherung für den Vermieter, die der Mieter zu Mietbeginn leisten muss. Gemäß § 551 BGB ist der Vermieter bei Mietvertragsabschluss dazu berechtigt, eine Kaution vom Mieter zu verlangen. Im Falle von Mietschäden sichert der Vermieter sich so ab, da er die Mietkaution so lange einbehält, bis das Mietverhältnis beendet und alle offenen Forderungen beglichen sind. Offene Forderungen können nicht gezahlte Monatsmieten oder Betriebskosten, Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung oder durch den Mieter entstandene Schäden an der Wohnung sein. Die Mietkaution beträgt maximal drei Nettokaltmieten und wird im Mietvertrag festgeschrieben.
Arten von Mietkaution
Als Mieter haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Kaution zu begleichen. Bei der Wahl sollten Sie in erster Linie Ihre finanzielle Lage berücksichtigen und sich eng mit dem Vermieter über die Möglichkeiten austauschen, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Unser Kooperationspartner kautionsfrei.de bietet Ihnen eine günstige Alternative zur Barkaution an. Statt Ihrem Vermieter die Kaution zu überweisen, hinterlegen Sie einfach eine Bürgschaft und behalten das Geld.
Entscheiden Sie sich für die Barkaution, zahlen Sie, meist bei Vertragsabschluss, die gesamte Summe der Mietkaution in bar an den Vermieter. Diese Form eignet sich, wenn Sie den Erhalt der Kaution sicherstellen wollen und mögliche Umwege durch eine Überweisung vermeiden möchten.
Zudem können Sie mit dem Vermieter vereinbaren, dass die Mietkaution mit einer Ratenzahlung abgezahlt wird. So haben sowohl Sie als auch der Vermieter eine höhere Mietsicherheit, da der volle Betrag nicht auf einen Schlag bezahlt wird.
Die Mietkautionsbürgschaft ist eine bargeldlose Alternative. Hier fließt kein Geld zwischen Mieter und Vermieter. Stattdessen wird durch eine offizielle Urkunde bestätigt, dass im Schadensfall eine dritte Partei haftet. Diese dritte Partei für eine Mietkautionsbürgschaft kann entweder eine Privatperson mit positiver Bonität, ein Kreditinstitut oder eine Versicherung sein.
Bei einer privaten Mietbürgschaft übernimmt eine Privatperson die Kosten im Falle eines Schadens. Das ist häufig der Fall, wenn Studenten eine Wohnung mieten möchten und selbst keine finanzielle Mittel zur Verfügung haben: Die Eltern stellen eine Bürgschaft und übernehmen das Risiko.
Verfügen Sie über einen Bausparvertrag, kann dieser auch als Mietsicherheit dienen. Dabei sollten Sie vorher mit der Bank abklären, ob im Falle eines Schadens auch ein Teilbetrag an Sie oder den Vermieter ausgezahlt werden kann.
Was passiert mit der Mietkaution nach der Kündigung?
Bei Kündigung des Mietverhältnisses haben Sie das Recht auf Auszahlung der Mietkaution durch den Vermieter. Dabei behält sich der Vermieter das Recht vor, Geld einzubehalten, falls noch offene Forderungen vorhanden oder durch den Mieter entstandene Schäden zu begleichen sind. Die Kaution kann insgesamt bis zu 12 Monate vom Vermieter einbehalten werden.
Zunächst prüft der Vermieter, ob die Wohnung im angemessenen Zustand übergeben wird und ob eventuelle Forderungen noch bestehen. Gibt es keine Mietschäden oder Zahlungsrückstände, überweist der Vermieter die Summe der Kaution „nach angemessener Überlegungsfrist“ zurück an den Mieter. Der Vermieter kann jedoch auch Teilsummen der Mietkaution einbehalten, wenn er dies begründen kann.