Der Aus- oder Einzug steht an: Die Wohnung wird im besten Fall in Anwesenheit aller Parteien übergeben und ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt. Dieses hält den Zustand der Wohnung schriftlich genau fest und beugt Konflikten zwischen Mieter und Vermieter vor. Zudem werden im Zuge der Wohnungsübergabe auch die Schlüssel der Wohnung an den Vermieter zurückgegeben bzw. an den neuen Mieter überreicht. Das Übergabeprotokoll sollte möglichst sorgfältig geführt werden und Schäden detailliert protokollieren. Idealerweise gibt es einen Vermerk zu jedem Raum.
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Wohnungsübergabeprotokoll: Sicherheit bei der Übergabe der Mietwohnung
Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Das Wohnungsübergabeprotokoll – auch Abnahmeprotokoll genannt – hält den Zustand einer Wohnung bei Ein- oder Auszug eines Mieters fest und protokolliert etwaige Mängel. Eine gesetzliche Pflicht zur Anfertigung eines solchen Übergabeprotokolls besteht nicht. Um Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter zu vermeiden, ist es jedoch überaus sinnvoll, ein solches Protokoll anzufertigen. Hiervon profitieren alle Parteien.
So wird bei der Weitervermietung sichergestellt, dass der Mieter nicht für Schäden haften muss, die bereits vor seiner Mietzeit bestanden haben. Ein Übergabeprotokoll erspart an dieser Stelle Ärger und lästige Diskussionen. Falls der Mieter während seiner Mietzeit Mängel verursacht hat, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Mietkaution einzubehalten, bis die Mängel behoben sind. Sobald das Wohnungsübergabeprotokoll von allen Parteien unterzeichnet ist, ist es bindend und kann nicht rückwirkend unwirksam gemacht werden.
Das sollte im Wohnungsübergabeprotokoll stehen
Das Übergabeprotokoll ist an keine feste Form gebunden. Dennoch gibt es einige Angaben, die sich in jedem Übergabeprotokoll wiederfinden sollten. Hierzu zählen vor allen Dingen Aussagen über den Zustand der Wohnung, insbesondere die Zustände von Fenstern und Türen, Fußböden und des Anstrichs. Zudem wird festgehalten, welche Mängel die Wohnung aufweist. Das können zum Beispiel nicht mehr funktionstüchtige mitgemietete Geräte in der Küche oder defekte Steckdosen sein. Mängel und Schäden sollten immer zusätzlich mit Fotos dokumentiert werden, um den genauen Zustand auch im Nachhinein nachvollziehen zu können.
Die Zählerstände der Gas-/Wasser- und Stromzähler werden ebenfalls protokolliert, damit der neue Mieter sich mit diesen Angaben anmelden kann. In das Wohnungsübergabeprotokoll kommen zudem die Anzahl der übergebenen Schlüssel, dazu zählen alle Schlüssel, inklusive Keller- oder Dachbodenschlüssel und den Hauptschlüsseln. Zuletzt wird im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten, ob es Vereinbarungen über zu treffende Reparaturen gibt. Bei der Übergabe eines Hauses sind ggf. noch Angaben über den Zustand des Gartens zu treffen.
Auf was Sie bei der Wohnungsübergabe achten sollten
Wenn Sie aus Ihrer Mietwohnung ausziehen wollen, schauen Sie zunächst, was in Ihrem Mietvertrag geregelt ist: Müssen Sie die Wohnung nur „besenrein“ übergeben oder sind Sie für die Schönheitsreparaturen zuständig? Führen Sie die dort vereinbarten Arbeiten vor Ihrem Auszug durch. Nehmen Sie ggf. schon vor oder bei der Wohnungsübergabe die Tür- und Klingelschilder mit Ihrem Namen ab, das erspart dem Vermieter zusätzliche Arbeit. Bei der Wohnungsübergabe ist darauf zu achten, dass alles ordnungsgemäß sauber ist und alle Schränke komplett ausgeräumt sind. Auch bei der Sauberkeit kann der Vermieter eine Berichtigung verlangen: Gehen Sie durch jeden Raum und schauen Sie, ob der Zustand den Angaben im Mietvertrag entspricht.
Als neuer Mieter sollten Sie bei der Übergabe besonders aufmerksam sein: Lassen Sie eventuelle Schäden in das Übergabeprotokoll eintragen, um hierfür bei einem Auszug nicht haftbar zu sein. Der Termin für die Wohnungsübergabe sollte deshalb bei Tageslicht stattfinden, um mögliche Mängel besser feststellen zu können. Kontrollieren Sie ebenfalls weitere Räume, wie den Dachboden oder Kellerräume.
Alle Parteien sollten darauf achten, dass sämtliche Fenster, Türe und Hähne fest verschlossen sind, damit es zwischen der Umzugszeit nicht zu einem Einbruch oder Schäden kommen kann.
Lehnt es der Vermieter ab, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, können Sie sich als Mieter trotzdem absichern und ein solches gemeinsam mit einem neutralen Zeugen anfertigen. Vergessen Sie hierbei in keinem Fall Bilder als Beweismaterial.
Jede Partei erhält nach Übergabe eine Kopie des Abnahmeprotokolls.