Arbeit­nehmer­spar­zulage – staat­liche Förderung auf ver­mögens­wirk­same Leistungen

Mit einem Bausparvertrag haben Sie die Aussicht auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen bietet sich Ihnen als Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.

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Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage

Für die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie eigentlich nur zwei Voraussetzungen erfüllen: Wenn Sie Arbeitnehmer sind und von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, die Sie in einen Bausparvertrag investieren, haben Sie Anspruch auf diese staatliche Förderung. Allerdings darf Ihr Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.

Dabei spielt Ihr Familienstand eine Rolle. Wie hoch diese Obergrenze ist, welche Förderungen Ihnen pro Monat zustehen und mit welcher Sparrate Sie kalkulieren müssen, lesen Sie hier.

Arbeitnehmersparzulage: Einkommensgrenzen beachten

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen können Arbeitnehmer, deren Einkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt. Dabei gelten unterschiedliche Maximalwerte für die Arbeitnehmersparzulage: Die heranzuziehende Einkommensgrenze hängt davon ab, ob die vermögenswirksamen Leistungen ins Bausparen oder in andere Anlageformen investiert werden. Maßgeblich ist immer das zu versteuernde Einkommen.

Für Ledige gilt eine jährliche Einkommensgrenze von 20.000 Euro (maximales zu versteuerndes Einkommen), für Ehepaare/Lebenspartnerschaften wird eine Einkommensgrenze von 40.000 Euro (maximales zu versteuerndes Einkommen) angesetzt. Diese Summen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres, also nicht auf das Brutto-Einkommen..

Vermögenswirksame Leistungen – Höhe der Arbeitnehmersparzulage

Das Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) sieht vor, dass die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen bei einem Bausparvertrag neun Prozent beträgt. Für Ledige gilt dabei ein Höchstbetrag von 470 Euro, sodass sich die Zulage dann auf maximal 43 Euro berechnet. Bei Verheirateten gelten entsprechend die doppelten Beträge. 

Es gilt die sogenannte elektronische Vermögensbildungsbescheinigung. Das bedeutet, Ihre Bausparkasse meldet die angelegten Beträge elektronisch an das Finanzamt. Sie selbst gehen bei der Steuererklärung folgendermaßen vor:

  • Auf der ersten Seite des Hauptvordrucks zur Einkommensteuererklärung finden Sie den Punkt „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“.
  • Setzen Sie dort einen Haken.
  • Bestätigen Sie in der Steuererklärung , dass Sie für alle vom Anbieter übermittelten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage beantragen.
  • Bitte beachten Sie, dass das Procedere bei allen Steuererklärungen ab  gleich bleibt, allerdings sind die Angaben je nach Steuerjahr in verschiedenen Zeilen zu machen.

Die Förderung der Arbeitnehmersparzulage im Überblick:

Förderung 9 % auf 470 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr = 43 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer
Sparrate monatlich 40 Euro VL Je nach Branche zahlt der Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich dazu
Bedingungen Einkommensgrenzen: Ledige: 17.900 Euro Verheiratete: 35.800 Euro zu versteuerndes Einkommen
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