Eigenbedarfskündigung – so können Sie sich als Mieter wehren
Wenn Sie als Mieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten, kann das recht ärgerlich sein. Vor allem, wenn das Mietverhältnis schon lange Bestand hat und Sie sich in der derzeitigen Umgebung wohlfühlen, kann es sich lohnen, sich gegen den forcierten Rauswurf zur Wehr zu setzen.
Prüfen Sie als Erstes, ob der Vermieter alle gesetzlichen Formalia eingehalten hat. Schon die falsche Berechnung der Kündigungsfrist bei Eigenbedarf einer Wohnung kann dazu führen, dass die Eigenbedarfskündigung unwirksam wird. Auch die fehlende Begründung der Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf macht einen Einspruch recht einfach. Eine Rechtsberatung bei einem Anwalt für Mietrecht oder ein Termin beim Mieterbund kann hier für Klarheit sorgen.
Sollte die Kündigung rechtskräftig sein, haben Sie trotzdem noch Möglichkeiten, sich gegen den drohenden Auszug zur Wehr zu setzen. Das ist vor allem bei „unzumutbarer Härte“ der Fall: Besonders Mieter im Seniorenalter, schwangere Personen oder kranke und gebrechliche Menschen haben bei einem Widerspruch gute Chancen darauf, dass das Mietverhältnis zumindest so lange fortgeführt wird, wie es unter Berücksichtigung der besonderen Umstände angemessen wäre. Ein Freifahrtsschein ist solch ein Widerspruch allerdings nicht: Gerichte prüfen Fälle von unzumutbarer Härte sehr genau und wägen dabei die Interessen der streitenden Parteien untereinander ab. Im besten Fall vereinbaren Mieter und Vermieter eine gütliche Einigung: Dabei können Mieter beispielsweise eine Abfindung oder eine Umzugskostenbeihilfe einfordern, welche die Strapazen des kommenden Umzugs zumindest aus finanzieller Sicht etwas abfedert.
Übrigens: Sollte ein Mieter im Nachhinein feststellen, dass der Grund für die Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben war, hat dieser in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Schadensersatz. Das gilt u. a., wenn das strittige Objekt nach dem Auszug des Mieters außerordentlich lange leer steht oder eine andere Person in die Wohnung einzieht, als im Kündigungsschreiben angekündigt. In der Praxis ist es allerdings nicht einfach, dem Vermieter eine vorgeschobene Kündigung tatsächlich nachzuweisen. Selbst stichhaltige Beweise werden von den unterschiedlichen Gerichten oftmals sehr individuell ausgelegt. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie relativ entspannt vor Gericht erscheinen, denn auch im Falle einer Niederlage sind die finanziellen Verluste dann sehr gering. Das gilt gleichfalls für Mieter und Vermieter, die ihre Rechte in einem Gerichtsverfahren zur Eigenbedarfskündigung durchsetzen möchten.