Balkon­kraft­werke: Solar­strom für alle

  • Minisolaranlagen zur Deckung des persönlichen Strombedarfs aus Sonnenenergie – auch für Mieter.
  • Balkonkraftwerke sind preiswerter als klassische Photovoltaikanlagen.
  • Solarpaket I erleichtert den Betrieb von Balkonkraftwerken

Unser Tipp

Bausparen

Wo­für ein Balkon­kraft­werk?

Rund 270.000 Steckersolargeräte – auch „Balkonkraftwerke“ genannt – wurden 2023 in Deutschland neu in Betrieb genommen – das sind vier Mal so viele wie im Vorjahr. Zwar machen die Minianlagen nur knapp zwei Prozent der Kapazität aller neu installierten Solarstrom- bzw. Photovoltaikanlagen (PV) des Jahres aus, doch Immobilieneigentümer und Mieter können sich damit ein Stück weit unabhängiger von den Stromlieferungen ihres Energieversorgers machen, Stromkosten sparen und zumindest im Kleinen zur Energiewende beitragen. Es gibt also gute Gründe, den Kauf eines Balkonkraftwerks in Erwägung zu ziehen.

Was unter­scheidet Balkon­kraft­werke von PV-Dach­an­lagen?

Balkonkraftwerke sind mit ihren ein oder zwei Solarmodulen deutlich kleiner und damit günstiger als die größeren PV-Anlagen fürs Dach. Entsprechend geringer ist ihre Stromausbeute. Damit zielen Balkonkraftwerke vorrangig auf den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ab. Das technische Prinzip ist aber das gleiche wie bei allen PV-Anlagen.

Praktisch: Die Module lassen sich auch von handwerklich begabten Laien am Balkon anbringen oder auf dem Carport oder im Garten aufstellen. Die dafür nötigen Befestigungen sind in der Regel im Lieferumfang enthalten oder können separat bestellt werden. Ebenso wie größere PV-Anlagen benötigen Balkonkraftwerke einen sogenannten Wechselrichter. Dieser wandelt den von den Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in zum Verbrauch in Elektrogeräten benötigten Wechselstrom um. Sind Module und Wechselrichter am Start, lässt sich die Anlage ganz einfach über ein Kabel mit einer Steckdose in der Wohnung oder – besser noch – auf dem Balkon verbinden. Auf diesem Weg versorgt der Solarstrom direkt die elektrischen Geräte im privaten Netz und Sie verbrauchen weniger Strom aus dem öffentlichen Netz.

Anders als große Photovoltaikanlagen haben Balkonkraftwerke in der Regel keinen Batteriespeicher – weil es sich zumeist schlichtweg nicht lohnt. Im Winter zum Beispiel hat so eine Minianlage kaum etwas zu speichern: Die Leistung ist dafür zu niedrig, der Eigenverbrauch etwa für Beleuchtung auch am Tag umso höher.

Wie wirt­schaft­lich ist eine Mini-PV-An­lage?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband macht folgende Rechnung auf: Ein Balkonkraftwerk mit Standardsolarmodul kostet etwa zwischen 350 und 600 Euro. Wer so ein Modul mit 400 Watt Leistung verschattungsfrei senkrecht an einen Südbalkon montiert, produziert etwa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Damit lassen sich effektiv der Kühlschrank und die Spülmaschine in einem Zwei-Personen-Haushalt betreiben. Bei einem Preis von 35 Cent pro Kilowattstunde für Strom aus dem öffentlichen Netz bedeutet das eine jährliche Ersparnis von rund 70 Euro.

Die Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerks hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben den Anschaffungskosten und dem aktuellen Strompreis des Stromversorgers gehören dazu die Ausrichtung und die Neigung des Moduls. Bei einer senkrechten Montage lassen Sie die wenig nutzbaren Erzeugungsspitzen im Sommer außen vor und verbessern dafür die Erträge im Winter. Die höchsten Erträge bringt ein Modul, das mit 30 Grad genau nach Süden geneigt ist.

Tipp

Mit dem Stecker-Solar-Simulator der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin können Sie die Wirtschaftlichkeit grob abschätzen.

Gibt es staat­liche Unter­stützung?

Seit 2023 sind Balkonkraftwerke von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem gibt es in einigen Kommunen, Bundesländern und Regionalverbänden Fördergelder – meist 100 Euro oder mehr. Das Solarpaket I erleichtert die Installation von Balkonkraftwerken zum Beispiel soll die für PV-Anlagen erforderliche Anmeldung im Marktstammdatenregister vereinfacht werden, die Meldung beim Netzbetreiber entfällt und die Obergrenze für die Einspeisung in die Steckdose wurde auf 800 Watt ausgeweitet (bislang 600 Watt).

Gut zu wissen

Viele Städte und Gemeinden sowie die Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen fördern die Anschaffung von Balkonkraftwerken mit direkten Zuschüssen. Fragen Sie vor der Anschaffung in Ihrer Gemeinde danach.

Was hat sich durch das Solar­paket I ge­ändert?

Im Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten. Es erleichtert in Deutschland, Photovoltaikanlagen in Betrieb zu nehmen. Zudem wurden die Rechte von Mietern sowie von Wohnungseigentümer gestärkt, die ein sogenanntes Balkonkraftwerk installieren möchten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den neuen Regelungen.

Was ist das Solar­paket I?

Das Solarpaket I ist ein Gesetz, das eine Reihe von Erleichterungen für die Installation und den Betrieb von Anlagen zur Solarstromerzeugung, im Fachjargon Photovoltaik- bzw. PV-Anlagen genannt, bündelt. Das betrifft Mini- bzw. Steckersolaranlagen, landläufig auch als Balkonkraftwerke bezeichnet, aber auch größere Anlagen an Ein- und Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten sowie Freiflächen. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Solarstromerzeugung als wichtige Säule zum Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 voranzutreiben.

Was hat sich durch das Solar­paket I in Bezug auf die Insta­llation von Balkon­kraft­werken geändert?

Ein Balkonkraftwerk ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, selbst Solarstrom zu erzeugen. Im Rahmen des Solarpakets I wurde der Betrieb von Balkonkraftwerken in wesentlichen Punkten erleichtert.

  • Mehr Leistung: Um den von Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in den im Haushalt benötigten Wechselstrom umzuwandeln, bedarf es eines Wechselrichters. Die Ausgangsleistung des Wechselrichters für Balkonkraftwerke war bislang auf 600 Watt begrenzt. Diese darf nun maximal 800 Watt betragen. Abhängig von anderen Faktoren wie zum Beispiel der Leistung der Solarmodule (bei Balkonkraftwerken begrenzt auf 2.000 Watt Peak) oder der Intensität der Sonneneinstrahlung kann so mehr Solarstrom zum Eigenverbrauch ins Hausnetz fließen.
  • Weniger Bürokratie: Wenn Sie ein Balkonkraftwerk betreiben wollten, mussten Sie dieses bislang bei Ihrem Netzbetreiber anmelden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Nun reicht allein der Eintrag im Marktstammdatenregister. Dieser ist in wenigen Minuten online erledigt. Die Bundesnetzagentur informiert daraufhin automatisch den Netzbetreiber. Dieser wird sich gegebenenfalls bei Ihnen melden, um Ihren Stromzähler auszutauschen (siehe nächsten Punkt).
  • Schnellere Inbetriebnahme: Falls Sie statt eines modernen digitalen Stromzählers noch einen analogen Ferraris-Zähler (mit horizontal laufender Drehscheibe) nutzen, müssen Sie nach der neuen Regelung mit der Inbetriebnahme Ihres Balkonkraftwerks nicht mehr warten, bis der Netzbetreiber einen neuen digitalen Stromzähler bei Ihnen eingebaut hat. Nettes Extra bis zum Zählertausch: Erzeugt Ihr Balkonkraftwerk mehr Strom, als Sie gerade verbrauchen, läuft der Ferraris-Zähler rückwärts.

Was muss ich beim Kauf be­ach­ten?

Ganz wichtig: Der Wechselrichter muss die technischen Anforderungen der VDE-AR-N 4105 erfüllen – nur dann darf er ans Stromnetz. Seine Ausgangsleistung (AC-Leistung) darf nach dem Solarpakets I maximal 800 Watt betragen bzw. muss sich entsprechend drosseln lassen. Zudem: Kaufen Sie kein Gerät mit offenen Kabelenden, sondern nur eines mit Anschlussstecker. Und schließlich: Achten Sie auf den DGS-Sicherheitsstandard (DGS 0001:2023-01). Einen Produktüberblick bietet zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, die hinter dem Sicherheitsstandard steht.

Tipp

Zwar ist die Ausgangsleistung des Wechselrichters bei einer Steckersolaranlage auf 800 Watt begrenzt. Das Ausschöpfen der maximal zulässigen Solarmodulleistung von 2.000 Watt kann sich dennoch auszahlen. Denn so kann die Anlage möglicherweise auch bei nicht optimalen Bedingungen die volle Leistung des Wechselrichters ausschöpfen.

Was hat sich für Mieter und Wohnungs­eigen­tümer ge­ändert?

Neben dem Solarpaket I hat der Bundestag Änderungen im Miet- und Wohneigentumsgesetz (WEG) verabschiedet, die es Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern in Mehrfamilienhäusern erleichtern sollen, Balkonkraftwerke zu installieren. Sowohl im Mietrecht als auch im WEG werden Steckersolaranlagen jetzt als sogenannte privilegierte Maßnahmen behandelt. Das bedeutet: Vermieterinnen oder Vermieter dürfen ihren Mieterinnen und Mietern die Nutzung von Balkonkraftwerken nicht mehr pauschal, sondern nur noch in begründeten Ausnahmefällen untersagen.

Wohnungseigentümer benötigen für die Installation eines Steckersolargeräts keine grundsätzliche Zustimmung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mehr. Allerdings obliegt es dieser auch weiterhin, zu entscheiden, in welcher Form die Installation erfolgen darf – wobei es nicht zulässig ist, die Installation durch „überzogene Vorgaben“ zu verhindern.

Damit Mieter sowie Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern Solarstrom aus größeren PV-Anlagen auf Hausdächern, Garagen oder aus Batteriespeichern direkt nutzen können, wurde mit dem Solarpakt I das Instrument der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. In diesem Rahmen kann der von einer gemeinschaftlichen Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus produzierte Strom anteilig den Nutzerinnen und Nutzern des Gebäudes zugewiesen werden, die dann entsprechend weniger Strom von Ihrem Energieversorger abnehmen müssen. Die Verteilung des Stroms wird durch intelligente Messsysteme ermöglicht.

Tipp

Wenn Sie zur Miete wohnen, holen Sie vor dem Kauf der Anlage das Einverständnis Ihres Vermieters ein. In einer Eigentümergemeinschaft muss in der Regel die Mehrheit dem geplanten Vorhaben zustimmen. Ebenfalls wichtig: Gibt es gegebenenfalls Einschränkungen etwa durch Denkmalschutzvorschriften? Und wer auch immer es am Ende anbringt: Achten Sie darauf, dass Ihr Balkonkraftwerk ordnungsgemäß und sturmsicher am Geländer befestigt wird.