Ein Terrassendach macht den Freisitz im Grünen noch schöner – zum Beispiel schützt die Überdachung Ihre Terrassenmöbel vor Regenwetter und bietet Ihnen an heißen Sommertagen ein schattiges Lieblingsplätzchen. Bevor Sie einen Bausatz kaufen oder selbst ans Werk gehen, informieren Sie sich über die gesetzlichen Vorgaben. Denn manchmal braucht es für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung, außerdem lauern weitere Tücken. Finden Sie hier Antworten auf häufige Fragen rund um Terrassendächer.
Terrassenüberdachung bauen – was ist zu beachten?
Wann ist eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig?
Wer ein Haus besitzt, kennt sich oftmals damit aus: Möchten Sie etwas auf Ihrem Grundstück bauen, gilt es zunächst einmal, bürokratische Hürden zu überwinden. Für die meisten Bauvorhaben in Deutschland müssen Sie eine Baugenehmigung bei den Behörden einholen. Auch bei einer festen Terrassenüberdachung handelt es sich um eine bauliche Maßnahme.
Jetzt kommt das große Aber: Terrassendächer sind, wie auch Gewächs- oder Gartenhäuser, in der Bauordnung häufig unter den sogenannten verfahrensfreien Vorhaben gelistet. Wichtig ist hier der „räumliche Freibetrag“ – also die maximale Größe. Vielerorts benötigen Sie keine Baugenehmigung, sofern die Terrassenüberdachung eine Grundfläche von 30 m2 nicht überschreitet. Mitunter ist ergänzend zu der Fläche eine maximale Tiefe von drei bzw. vier Metern angegeben.
Die Landesbauordnungen sind allerdings nicht einheitlich geregelt, darüber hinaus können Gemeinden spezifische Vorschriften festlegen. In einigen Kommunen entfällt zwar die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung, dafür ist aber eine Meldung abzugeben. Erkundigen Sie sich daher immer beim zuständigen Bauamt oder bei der Bauaufsichtsbehörde – am besten frühzeitig, ehe Sie einen Kredit für Ihre neue Terrassenüberdachung beantragen und Handwerker bestellen.
Tipp
Falls eine Terrassenüberdachung auf Ihrem Grundstück nicht erlaubt ist, gibt es Alternativen. Eine Markise oder ein Sonnensegel dürfen Sie normalerweise genehmigungsfrei anbringen und sich damit sofort einen gemütlichen Sitzplatz im Schatten einrichten.
Welche Verordnungen sind noch zu beachten?
Selbst, wenn Ihre geplante Terrassenüberdachung nicht genehmigungspflichtig ist, haben Sie beim Bau dennoch nicht freie Hand. Glücklicherweise ist ein Terrassendach weniger komplex als viele andere Bauten – daher sind die Rechtsnormen in der Regel übersichtlich:
- Schauen Sie nach, welche Brandschutzvorschriften einzuhalten sind. Beispielsweise müssen die tragenden Stützen bei einem Brand ausreichend lange standsicher sein. Für das Dach dürfen Sie nur Materialien verwenden, die Flugfeuer und strahlende Wärme aushalten. Außerdem sind geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um einer Ausbreitung von Feuer auf das Wohnhaus vorzubeugen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Terrassendach in sich tragfähig sowie für die in Ihrer Region typischen Schnee- und Windlasten ausgelegt ist. Falls Sie die Überdachung in Eigenregie bauen, lassen Sie sich vorsichtshalber von einem Statiker helfen.
- Weiterhin können spezielle Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen oder Festsetzungen im Bebauungsplan Ihrem Vorhaben entgegenstehen.
Prüfen Sie daher eigenverantwortlich, ob eine Terrassenüberdachung möglich ist und welche Anforderungen Sie ggfs. erfüllen müssen. Als Bauherr sind Sie dafür zuständig, eventuell notwendige Genehmigungen einzuholen. Bei den örtlichen Behörden können Sie sich üblicherweise kostenlos beraten lassen.
Wie weit muss ein Terrassendach zur Grundstücksgrenze entfernt sein?
Neben der Größe des Bauwerks und den Brandschutzvorschriften gibt es einen weiteren wichtigen Punkt zu berücksichtigen: und zwar die Mindestabstände zum Nachbarn. Im Normalfall darf das Terrassendach nicht nahe am Zaun stehen, vielmehr ist ein ausreichender Abstand einzuhalten – meist sind die Abstandsflächen auf drei Meter zum Nachbargrundstück festgeschrieben.
Gerade bei einer Terrassenüberdachung am Reihenhaus lässt sich dieser Mindestabstand oftmals nicht einhalten. Dann ist von einer Grenzbebauung die Rede. Auch dafür gibt es eine mögliche Lösung: Stimmt Ihr Nachbarn dem Bauvorhaben zu, steht Ihrem Traum von einer überdachten Terrasse im Prinzip nichts mehr im Wege. In der Praxis hat es sich bewährt, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Andernfalls können Sie die Zusage später schlecht nachweisen, wenn es zum Streit mit dem Nachbarn kommt. In bestimmten Fällen kann es außerdem notwendig sein, eine Baulast eintragen zu lassen. Planen Sie Ihre neue Terrassenüberdachung grundsätzlich so, dass sie den Nachbarn nicht stört – insbesondere im Hinblick auf das Sonnenlicht und die Belüftung.
Kann ich eine Terrassenüberdachung ohne Nachbarunterschrift bauen?
Wenn Sie das Terrassendach mehr als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt bauen, kann Ihr Nachbar Sie nicht davon abhalten. Ebenso wenig brauchen Sie eine Nachbarunterschrift für eine Terrassenüberdachung, falls Sie eine Baugenehmigung haben. Zwist am Gartenzaun wünscht sich allerdings niemand. Aus diesem Grund ist es in jedem Fall sinnvoll, das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen. Dabei lassen sich möglicherweise Vorbehalte aus dem Weg räumen.
Kann ich eine Terrassenüberdachung bei einer Doppelhaushälfte mit Nachbarn teilen?
Bei einer Doppelhaushälfte bietet es sich an, gleich gemeinsame Sache zu machen, statt jeweils nur die eigene Terrasse zu überdachen. Damit sparen Sie und Ihr Nachbarn Kosten. Eine einheitliche Überdachung sieht zudem ästhetischer aus. Bedenken Sie jedoch, dass Sie für Wartung und Reparaturen gemeinschaftlich verantwortlich sind.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für das Gespräch mit Ihrem Nachbarn – wenn alles gut läuft, sitzen Sie vielleicht schon bald auf Ihrer überdachten Terrasse und genießen das warme Wetter.