- Ob Kita, Tagesmutter, Au-pair oder Babysitter: Eltern können heute zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Kinderbetreuung wählen.
- Obwohl ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag besteht, müssen viele Eltern nach alternativen Angeboten suchen. Denn der Personalmangel verschärft die Kita-Krise weiter, sodass Einrichtungen teilweise sogar auf Notgruppen ausweichen.
- Wir geben Ihnen einen Überblick zu den Betreuungsangeboten in Deutschland für verschiedene Lebenslagen.
Welche Möglichkeiten zur Kinderbetreuung gibt es?
Wie ist es aktuell um die Kinderbetreuung in Deutschland bestellt?
Einerseits besteht ein großer Bedarf an Kinderbetreuung, andererseits weitet sich die Betreuungslücke zunehmend aus. Nicht genug Personal, Bürokratie, Überstunden – in deutschen Kitas macht sich vielerorts Krisenstimmung breit. Der Personalnotstand führt dazu, dass manche Einrichtungen regelmäßig unterbesetzt sind. Notgruppen in Kitas mit reduzierten Betreuungszeiten können für betroffene Familien zur Belastungsprobe werden. Dann ist es gegebenenfalls sinnvoll, andere Lösungen zu erkunden. Doch fangen wir dennoch erst einmal mit der Kita an.
Betreuung in der Kindertagesstätte (Kita)
Kindertagesstätte (kurz Kita) ist ein Oberbegriff, unter dem sich verschiedene Kinderbetreuungsformen in Deutschland zusammenfassen lassen. Je nach Bundesland und Region kann es sich dabei um eine Kinderkrippe, einen Kindergarten oder einen Kinderhort handeln.
Die Kinderkrippe für unter Dreijährige (U3) und der Kindergarten vom dritten Lebensjahr bis zur Einschulung sind die Klassiker der Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Heute haben Eltern Anspruch auf einen Kita-Platz, sobald der Nachwuchs ein Jahr alt ist.
Tipp
Der Rechtsanspruch besteht unabhängig von einer Berufstätigkeit der Eltern für 20 Stunden pro Woche. Bei Vollzeitarbeit kann er bis auf 45 Wochenstunden ausgeweitet werden.
Was kostet die Kita?
Kindergarten und Kinderkrippe gehören zu den staatlich geförderten Kinderbetreuungsmöglichkeiten, d. h. der Staat beteiligt sich an den Kosten. Wie hoch diese sind, hängt insbesondere vom Wohnort und dem Einkommen der Eltern ab. In Berlin sind beispielsweise alle Kita-Jahre beitragsfrei. In Köln dagegen gibt es ein abgestuftes System von Elternbeiträgen, die sich anhand des Alters der Kinder und der gewählten Betreuungsform (Stand 2024) berechnen.
Zwei Beispiele: Bei einem Jahreseinkommen bis 49.084 Euro liegt der Beitrag für Kinder unter zwei Jahren und 25 Stunden pro Woche bei 190,73 Euro und für Kinder über drei Jahren bei 70,73 Euro monatlich. Die Elternbeiträge für die Kita entnehmen Sie den Informationen des Jugendamtes Ihrer Gemeinde.
Tipp
Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten für Ihren Nachwuchs bis 14 Jahre können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen – bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind.
So erhalten Sie einen Kita-Platz
In vielen Gemeinden sind Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den Kitas begehrt und es fehlen Plätze. Informieren Sie sich darüber, ob Sie Ihr Kind bereits während der Schwangerschaft oder erst nach der Geburt anmelden können.
- Oft erfolgt die Anmeldung für Kinderbetreuungsmöglichkeiten bei öffentlichen Trägern online über die zentrale Vergabestelle des Jugendamtes.
- Besuchen Sie verschiedene Einrichtungen und geben Sie Ihre Wunsch-Kitas an.
- In manchen Regionen und bei privaten Trägern führen die Kitas selbst Wartelisten. In diesem Fall lassen Sie sich dort vormerken.
Bitte beachten Sie, dass das Jugendamt nur beim Finden von Kinderbetreuungsmöglichkeiten hilft, wenn die Eigenbemühungen nicht erfolgreich sind. Erst dann können Sie einen Betreuungsplatz einklagen. Das Jugendamt muss Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist (üblicherweise zwischen zwei und drei Monaten) einen Kita-Platz zur Verfügung stellen. Wenn Ihnen das Jugendamt keinen freien wohnortnahen Platz in einer städtischen Kindertageseinrichtung für Ihr Kind vermitteln kann, erhalten Sie in der Regel einen Ablehnungsbescheid. Dagegen können Sie entweder einen Widerspruch einlegen oder direkt ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht anstreben.
Tipp
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist für Eltern kostenlos und Sie benötigen auch keinen Anwalt.
Eine weitere Möglichkeit der Kinderbetreuung: Tageseltern
Tageseltern kümmern sich in der Regel um ein bis fünf Kinder, die sie üblicherweise in der eigenen Wohnung betreuen. Die Tagesmütter und -väter benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis des Jugendamts. Diese wird auf der Grundlage einer Eignungsfeststellung nach § 43 Abs. 2 SGB VIII erteilt.
Ihr Verdienst liegt meist zwischen 3 und 12 Euro pro Stunde und Kind. Sind die Voraussetzungen nach der Eignungsfeststellung für eine Betreuung durch eine Tagesmutter gegeben, errechnet das Jugendamt den fälligen Elternbeitrag.
Organisieren Sie die Tagespflege dagegen komplett selbst, kommen Sie allein für die Kosten auf. Der Bundesverband der Kindertagespflege betrachtet 5,50 Euro pro Stunde aus Sicht beider Parteien als fair. Zusätzlich zu den Betreuungskosten können Aufwendungen für Essen, Bastelmaterial oder Ausflüge anfallen. Die Kosten für die Betreuung lassen sich ebenfalls zu zwei Dritteln (max. 4.000 Euro) als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Die Qualität dieser Betreuungsmöglichkeiten steht und fällt mit dem Engagement der Tageseltern. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen der Betreuungsperson und den Eltern ist hier besonders wichtig. Auch um eine Tagesmutter sollten sich Eltern frühzeitig bemühen. Ihr großer Vorteil: Sie ist oft flexibler bei den Betreuungszeiten und eine interessante Alternative für Eltern, die z. B. eine Betreuung in den Randzeiten (vor 8 Uhr und nach 16 Uhr) benötigen.
Tipp
Musterverträge für die Betreuung durch eine Tagesmutter erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt.
Betreuung der Kinder durch Au-pairs
Au-pairs sind meist zwischen 18 und 30 Jahre alt und wohnen mit in der Familie. Interessierte Eltern müssen sich darüber klar sein, dass sie die Rolle der Gasteltern einnehmen und dem Au-pair Familienanschluss bieten. Beide Seiten sollen von dem Arrangement profitieren. Ein Au-pair ist keine Haushaltshilfe. Die jungen Menschen stehen für die Kinderbetreuung und leichte Haushaltstätigkeiten zur Verfügung. Sie arbeiten im Normalfall bis zu sechs Stunden am Tag und maximal 30 Stunden pro Woche. Diese Voraussetzungen gelten:
- Ihr Au-pair benötigt ein eigenes, abschließbares Zimmer.
- Das Taschengeld beträgt etwa 280 Euro monatlich.
- Sie finanzieren einen Sprachkurs mit rund 70 Euro monatlich.
- Sie sorgen für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
- Rechnen Sie mit Verpflegungskosten von ca. 300 Euro monatlich.
- Ein Au-pair hat Anspruch auf zwei bezahlte Urlaubstage pro Beschäftigungsmonat.
- Ein freier Tag pro Woche und ein freier Sonntag alle vier Wochen sind Vorschrift.
- Der Betreuungskraft stehen mindestens vier freie Abende pro Woche zu.
- Ob Sie sich an den Reisekosten beteiligen, ist Verhandlungssache.
- Kommt Ihr Au-pair nicht aus einem EU-Land, sollten Sie die Kosten für das Visum übernehmen.
Da ein Au-pair Kinder betreut und im Haushalt hilft, können Sie die Kosten an zwei Stellen absetzen: einmal über die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben und 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistungen. Lassen Sie sich von einer Steuerfachkraft beraten.
Tipp
Nehmen Sie die Dienste einer Au-pair-Agentur in Anspruch. Diese unterstützt beide Seiten in allen Belangen – auch, für den Fall, dass die Chemie nicht stimmen sollte und Schwierigkeiten auftreten.
Betreuungsmöglichkeiten durch Leihgroßeltern
Seit einigen Jahren haben sich Leihomas und Leihopas etabliert. Dabei handelt es sich um ältere Damen und Herren, die stundenweise Kinder betreuen. Die engagierten Leihgroßeltern arbeiten meist ehrenamtlich. Häufig suchen sie den Kontakt zur jüngeren Generation, weil sie keine (Enkel-)Kinder haben oder diese zu weit weg leben. Leihomas und -opas stellen nur eine Ergänzung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Deutschland dar. Sie ersetzen keine Tagesmütter oder Babysitter. Vielmehr springen sie für einige Stunden ein und sind daher gut für regelmäßige Termine geeignet. Dabei leisten sie unter anderem Folgendes:
- Spielen & Basteln
- Vorlesen
- Spaziergänge
- Hilfe bei den Hausaufgaben
Wenn Leihgroßeltern ehrenamtlich tätig sind, empfiehlt es sich, zumindest die Fahrkosten zu tragen. Soll die Betreuung vergütet werden, bietet sich ein Minijob an. Schließen Sie immer einen Vertrag, um Sicherheit für beide Seiten zu schaffen.
Tipp
Häufig helfen die Caritas oder die Diakonie, eine Leihoma oder einen Leihopa zu finden. Teilweise führt das Jugendamt Listen.
Kinderbetreuungsmöglichkeiten: ein Babysitter
Babysitter stellen ähnlich wie Leihgroßeltern eine beliebte Ergänzung zu den Betreuungsmöglichkeiten in Deutschland dar. Sie ermöglichen stundenweise Freiheit für Alleinerziehende und Paare – ob romantisches Dinner, einfach mal zum Sport, ein freier Abend oder ein Arzttermin. Allerdings sind gute Babysitter rar. Beginnen Sie deshalb frühzeitig mit der Suche nach einer geeigneten Person. Einen Babysitter finden Sie unter anderem:
- über Freunde und Bekannte
- bei Nachbarn und Nachbarskindern
- durch karitative Einrichtungen, Kirchen
- dank Mundpropaganda in Krabbelgruppe und Kita
- mit Kleinanzeigen und Aushängen
- mittels Babysitter-Agenturen
Stammt der Babysitter nicht aus dem persönlichen Umfeld, sollten Sie immer mindestens einen Termin zum Kennenlernen vereinbaren. Ein professioneller Babysitter hat auch Verständnis dafür, dass Sie möglicherweise mehrere Treffen im Vorfeld wahrnehmen möchten – denn Kinderbetreuung ist Vertrauenssache. Ebenso sollte ein Probetermin Pflicht sein, um den Umgang des Betreuers mit dem Kind zu sehen. Stellen nicht nur Sie die Fragen – der Babysitter selbst sollte sich für Rituale und Besonderheiten interessieren. Die Kosten für einen Babysitter schwanken je nach Region und Erfahrung:
- Für Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren sind 5 bis 8 Euro pro Stunde angemessen.
- Danach sollten Jugendliche 9 bis 12 Euro erhalten.
- Erwachsene erwarten 10 bis 15 Euro pro Stunde, in Großstädten sind Babysitter zumeist teurer.
Betreut der Babysitter mehrere Kinder gleichzeitig, ist ein höherer Lohn angemessen.
Tipp
Wenn der Babysitter mehrmals auf Ihre Kinder aufpasst und keiner Selbstständigkeit nachgeht, müssen Sie die Person anmelden. Am häufigsten passiert das in Form eines Minijobs. Dazu melden Sie den Babysitter bei der Minijob-Zentrale als Haushaltshilfe an.