Sorgen Sie mit einer Riester-Rente vor
Ohne Zertifikat keine Riester-Förderung
Der Staat erteilt den entsprechenden Angeboten der Versicherungen ein Zertifikat.
Eine bestimmte Qualität oder gar eine überdurchschnittliche Gewinnchance garantiert dieses Zertifikat Ihnen allerdings nicht. Jede Riester-Rente muss dieses Zertifikat haben, da es sonst keine staatliche Förderung gibt. Riester-Renten können – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung abschließen.
Riester: Anreize durch wachsende Förderung
Mit der Riester-Rente erwerben Sie ein Anrecht auf eine lebenslange Rente. Der Staat bietet Ihnen dabei bestimmte Anreize (Zulagen, Steuerersparnis), die Riester-Rente abzuschließen. Von diesen Anreizen profitieren vor allem Verheiratete und Eltern. Denn Walter Riester hatte besonders die Verwirklichung sozialstaatlicher Ideale im Auge: Mit Ehepartner erhalten Sie die doppelte Grundzulage, für jedes Kind gibt´s Extra-Zulagen. Und die Beiträge können Sie in bestimmten Höchstgrenzen auch noch als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Die Höhe der Riester-Förderung drückt die sogenannte Förderquote aus. Die Förderquote ermittelt dabei den Anteil der staatlichen Zuschüsse am Gesamtbeitrag zum Riester-Vertrag.
Wie viel staatliche Zuschüsse bekommen Sie?
Seit Anfang 2018 fließt generell mehr Geld vom Staat in einen Riestervertrag, denn die Grundzulage stieg am 1. Januar von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr. Die Kinderzulagen änderten sich zwar nicht, sind aber ohnehin schon sehr attraktiv. Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhalten Riester-Sparer 300 Euro pro Jahr – für ältere Kinder gibt es immerhin 185 Euro per anno. Ein verheiratetes Paar mit zwei jungen Kindern kann sich somit unter bestimmten Voraussetzungen über insgesamt 950 Euro Zuschuss freuen – Jahr für Jahr, wohlgemerkt!
Um die maximalen Zuschüsse zu erreichen ist es allerdings notwendig, mindestens 4 Prozent des Jahresbruttoeinkommens auf die hohe Kante zu legen. Ein Rechenbeispiel: Ein Familienvater von zwei Kindern verdient jährlich 35.000 Euro. Sein Anlagebetrag in Höhe von 4 Prozent des Jahresbruttos liegt bei 1.400 Euro. Mit einer Riesterzulage von 175 Euro) und 600 Euro Riester-Kinderzulage schöpft er die staatliche Förderung voll aus. Diese Zulagen reduzieren den Eigenanteil zu seinem Riestervertrag auf 625 Euro. Monatlich muss der Vater also 52,08 Euro in den Riestervertrag einzahlen, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten.
Wenn beide Elternteile einen Riester-Vertrag haben, werden die Kinderzulagen üblicherweise dem Vertrag der Mutter zugerechnet. Der Grund ist logisch: Der Staat möchte auch Frauen finanziell absichern, die nicht unbedingt einem Vollzeit-Job nachgehen oder die aufgrund der Kindererziehung längere Zeit daheim sind.
Junge Sparer, die einen Riester-Vertrag vor dem vollendetem 25. Lebensjahr abschließen, erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Wer früh mit dem Sparen anfängt, profitiert also nicht nur vom Zinseszinseffekt, sondern sichert sich obendrein noch einen attraktiven Bonus!
Riester vor allem für gesetzlich Versicherte
Abhängig Beschäftigte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, sowie Beamte, Richter oder Soldaten haben Anspruch auf die Riester-Förderung. Dies gilt auch für Selbstständige, die pflichtversichert sind, etwa in der Künstlersozialkasse. Auch Eltern in der Kindererziehungszeit und Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld können eine Riester-Rente abschließen.
Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehepartner gesetzlich pflichtversichert ist. Dann kann auch der andere die Zulage erhalten – aber nur, wenn er einen eigenen Vertrag abschließt und die Eheleute nicht dauernd getrennt leben.
Besonders interessant ist die Riester-Rente für Ehepaare, bei denen nur ein Partner berufstätig ist. Auch der nichtberufstätige Ehepartner kann seine Altersvorsorge mit der staatlich geförderten Riester-Rente aufbauen. Dazu muss er mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr leisten.
Für wen ist die Riester-Rente besonders empfehlenswert?
Für folgende Personengruppen ist die Riester-Förderung besonders zu empfehlen:
- Menschen mit geringem Einkommen: Auch wenn Sie wenig verdienen, empfiehlt sich für Sie ein Vertragsabschluss. Schon mit geringen monatlichen Beiträgen haben Sie Anspruch auf Zulagen vom Staat – für Sie und Ihre Kinder. Dabei machen die staatlichen Zulagen schon einen hohen Anteil des angelegten Beitrags aus.
- Junge Familien: Junge Familien profitieren in besonderem Maße von der Kinderzulage, da für jedes Kind eine Zulage bezahlt wird.
- Menschen, die sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen: Wenn Sie sich Sorgen um Ihren Arbeitsplatz machen, entscheiden Sie sich am besten auch für eine Riester-Rente. Denn die geförderten Beiträge sind Hartz-IV-sicher und werden nicht auf Ihr Vermögen angerechnet.
Was müssen Sie einzahlen?
Als Versicherter zahlen Sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich einen frei wählbaren Betrag in Ihre Versicherung ein. Diese Beiträge können Sie Ihrer Lebenssituation anpassen und bei Bedarf auch aussetzen. Diese Beiträge können Sie Ihrer Lebenssituation anpassen und bei Bedarf auch aussetzen. Maximal werden Einzahlungen in Höhe von 2.100 Euro pro Jahr staatlich gefördert.
Ihr jährliches Geldgeschenk vom Staat
Da die gesetzliche Rente kontinuierlich sinkt, fördert der Staat persönliche Initiative. Mit der Riesterversicherung erhöht der Staat Ihre gezahlten Beiträge mit umfangreichen Zulagen. Diese werden nach einmaliger Beantragung Ihrem Riester-Konto jährlich automatisch gutgeschrieben. Das angesammelte Guthaben ist Hartz-IV-sicher und wird im Rahmen der geförderten Höchstgrenze nicht angerechnet.
Riester = lebenslange Zusatz-Rente
Mir der Riester-Rente erhalten Sie eine lebenslange Rente, deren Höhe sich nach dem Umfang der eingezahlten Beiträge bemisst. Diese Rente kann monatlich oder als Summe mehrerer Monatsrenten (bis zu 12 Monate) ausgezahlt werden. Diese Rentenzahlungen sind in vollem Umfang zum dann aktuellen und individuellen Steuersatz zu versteuern.
Kapitalwahlrecht
Beim Eintritt ins Rentenalter haben Sie auch ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass Sie sich bei Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen können. Dafür müssen Sie eine entsprechend geringere monatliche Rentenzahlung in Kauf nehmen.
Darüber hinaus können Sie das angesparte Kapital auch zur Baufinanzierung verwenden. Hier haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Wohn-Riester-Option: Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
- Erwerb von Pflichtanteilen an Genossenschaften für selbstgenutzten Wohnraum
- einmalige Tilgung zum Rentenbeginn
Wenn Sie von den staatlichen Zulagen profitieren wollen, müssen Sie beim Eintritt ins Rentenalter seit dem Jahr 2012 mindestens 62 Jahre alt sein.