Risikolebensversicherung – für den Fall der Fälle

Wenn Sie Verantwortung für eine Familie tragen, ist die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen sehr wichtig. Eine Risikolebensversicherung zahlt im Falle Ihres Ablebens eine vorher vertraglich vereinbarte Leistung an die Hinterbliebenen aus. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Familie oder andere Personen Ihrer Wahl im Ernstfall zumindest keine finanziellen Sorgen haben und nicht auf ihren gewohnten Lebensstandard verzichten müssen. Mit einer Risikolebensversicherung schließen Sie somit rechtzeitig die mögliche Versorgungslücke von Hinterlassenen ab.

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Für wen ist die Risikolebensversicherung besonders zu empfehlen?

Prinzipiell ist eine Risikolebensversicherung für jede Person mit Angehörigen ein empfehlenswerter Hinterbliebenenschutz. Die Police ist nämlich nicht nur für Familienversorger bzw. Hauptverdiener sinnvoll. Auch derjenige Partner, dessen Einkommen im Vergleich zum Hauptverdiener geringer ausfällt, sollte sein Leben versichern. Schließlich leistet er in der Regel einen erheblichen Beitrag im Haushalt, zur Kinderbetreuung oder bei der häuslichen Pflege von Angehörigen. Diese Leistung muss im Falle des Todes oftmals durch teure Dienstleister ersetzt werden.

Auch Besitzern einer Immobilie ist eine Risikolebensversicherung zu empfehlen. Wenn die versicherte Person stirbt, unterstützt Sie die Police bei der Tilgung des noch ausstehenden Finanzierungsbetrags.

Darüber hinaus kommt eine Risikolebensversicherung auch für Unternehmer infrage. Mit der Versicherungssumme können Inhaber ihre Firma vor wirtschaftlichen Schäden absichern. Eigenkapitalanteile können beispielsweise an die Erben ausbezahlt werden, ohne dadurch eine wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens zu riskieren. 

 

Wie hoch ist der Beitrag bei einer Risikolebensversicherung?

Generell sind die Prämien einer Risikolebensversicherung nicht hoch – bereits am 5 Euro pro Monat. Das liegt daran, dass die Versicherung – im Gegensatz zu kapitalbildenden Policen – ausschließlich der Todesfallabsicherung dient. Als Faustregel gilt: Je jünger Sie sind, desto günstiger fällt auch die Prämie aus. Die exakte Höhe des Beitrags ist unter anderem abhängig von

  • Ihrem Alter,
  • Ihrem Beruf,
  • Ihren Hobbys,
  • der Höhe der Versicherungssumme und
  • Ihrer gesundheitlichen Situation.

Daher ist vor dem Abschluss häufig eine Gesundheitsprüfung notwendig. Nichtraucher profitieren beispielsweise von einem günstigeren Tarif, weil sie statistisch eine höhere Lebenserwartung haben.

Die Höhe der Versicherungssumme hängt von Ihrer individuellen Vorsorgesituation ab. Als unterste Grenze empfiehlt die Stiftung Warentest das Drei- bis Fünffache Ihres Bruttojahreseinkommens. Tilgungsverpflichtungen beispielsweise aus Krediten oder einer Hypothek führen dazu, dass Sie einen entsprechend höheren Abdeckungsbedarf haben.

 

 

Staatliche Hilfe hält sich in Grenzen

Wer auf eine Risikolebensversicherung verzichtet, hat vom Staat keine vergleichbare finanzielle Hilfe zu erwarten. Selbst die sogenannte „große Witwen- bzw. Witwerrente“ beträgt nur maximal 55 Prozent der Rente eines verstorbenen Versicherten, wenn er die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 eingegangen ist. Wurde die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und wurde ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, erhält der Hinterbliebene nach alter Regelung kaum mehr, nämlich 60 Prozent Witwenrente.

Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente hat zudem nur, wer nach dem Tod eines Partners nicht wieder geheiratet hat, und wenn der Partner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Darüber hinaus muss der Hinterbliebene entweder

  • erwerbsunfähig oder erwerbsgemindert sein, denn bestehendes Einkommen wird mit der Höhe der Witwen- bzw. Witwerrente verrechnet,
  • ein minderjähriges Kind erziehen,
  • für ein behindertes oder waisenrentenberechtigtes Kind (bis 18 Jahre) Sorge tragen oder
  • die erforderliche Altersgrenze erreicht haben, die 2022 bei 45 Jahren und elf Monaten liegt – und jedes Jahr um einen Monat angehoben wird.

In den meisten Fällen zahlt der Staat also nur die sogenannte kleine Witwenrente aus. Sie beläuft sich auf 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und ist dazu auf zwei Jahre begrenzt. Ohne Risikolebensversicherung ist es somit nahezu unmöglich, den gewohnten Lebensstandard zu halten, geschweige denn bestehende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, wie zum Beispiel das Abzahlen von Krediten und Darlehen.

 

Die Zusatzoption der Kapitalrückzahlung

Wenn Sie mit der Risikolebensversicherung Ihre Familie absichern möchten, ist grundsätzlich eine lange Vertragsdauer ratsam. Die Police sollte möglichst mindestens so lange laufen, bis Ihre Kinder auf den eigenen Beinen stehen. Üblicherweise darf die Vertragsdauer einer Risikolebensversicherung 45 Jahre nicht überschreiten. Zudem greift sie meistens nur bis zum 75. Lebensjahr.

Tipp

Wenn Sie den Versicherungsablauf erleben, können Sie die Summe Ihrer geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bei Vertragsabschluss die Option der sogenannten Kapitalrückzahlung gesichert haben.