Natur­ge­fahren ver­sichern: Da­rauf kom­mt es an

Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband ist nicht einmal die Hälfte aller Privathäuser in Deutschland ausreichend gegen Naturgefahren versichert. Der Grund für den mangelhaften Versicherungsschutz ist nicht nur falsche Sparsamkeit. Oftmals liegt es schlicht daran, dass Hauseigentümer die Risiken unterschätzen oder den Leistungsumfang der Gebäude- und der Hausratversicherung nicht kennen. Denn: Versicherungen decken Elementarschäden zumeist nicht automatisch ab.

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Wel­che Natur­ge­fahren sind ver­sichert?

Text Naturgefahren wie beispielsweise ein schweres Gewitter können immense Schäden an Wohngebäuden verursachen. Wenn ein Blitzschlag einen Brand auslöst oder ein Sturm das Dach beschädigt, greift der Versicherungsschutz – oder? Davon gehen zumindest viele aus. Für die Versicherung spielt es allerdings in der Tat eine Rolle, welche Naturgefahren für den Schaden verantwortlich sind.

Die Definition von Naturgefahren umfasst alle möglichen Gefahren, die auf das Einwirken der Natur zurückgehen: wie Erdbeben, Starkregen und Lawinen. Versicherungen decken nur einige dieser Risiken standardmäßig ab. Die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung übernehmen normalerweise nur Schäden durch:

  • Sturm
  • Blitzschlag
  • Hagel

Sturm­schäden

Extremwetterereignisse wie heftige Stürme treten immer häufiger auf und nehmen größere Ausmaße an. Orkane sorgen daher regelmäßig für Schäden in Millionenhöhe – wie die Stürme „Zeynep“ im Februar 2022 und „Sabine“ im Februar 2020. Gefährdet sind insbesondere Gebäude, die auf Anhöhen und Hanglagen, entlang der Küste oder auf freien Flächen stehen.

Schäden durch Blitz­schlag

Stürme gehen häufig auch mit Gewitter einher. Ein Blitzschlag kann nicht nur das Dach und Gebäude beschädigen, sondern auch Brände verursachen. Feuerschäden infolge eines Blitzeinschlags sind deshalb üblicherweise mitversichert. Das Risiko ist größer bei Gebäuden, die kein Blitzschutzsystem besitzen. Die Zahl der Blitzschäden sinkt daher stetig, da neuere Häuser heute technisch besser ausgerüstet sind.

Hagel­schäden

Je größer die Hagelkörner, umso schlimmer sind häufig die Schäden. Hagel kann eine Fassade beschädigen, ein Dach durchlöchern oder auch Rollläden zertrümmern.

Für wen ist eine Elemen­tar­ver­sicherung sinn­voll?

Starkregen, Hochwasser, Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben und Erdsenkung gehören zu den erweiterten Naturgefahren. Dafür existiert ein eigener Baustein in der Versicherung: die Elementarschadenversicherung. Der erweiterte Naturgefahrenschutz ist bei Wohngebäuden essenziell – gerade, weil Naturkatastrophen zunehmen und die finanziellen Folgen für Betroffene oftmals verheerend sind. Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 hat gezeigt, dass längst nicht nur Gebäude in direkter Flussnähe oder an der Küste gefährdet sind. Durch den Klimawandel weiten sich die Risikogebiete aus und Meteorologen prognostizieren, dass künftig mehr mit Extremwetter wie heftigen Stürmen zu rechnen ist. Deshalb gilt der Elementarschutz in der Wohngebäude- und Hausratversicherung als einer der wichtigsten Zusatzbausteine. Die Länder und Interessenverbände diskutieren daher bereits seit einiger Zeit, die Elementarschadenversicherung verpflichtend zu machen. Doch eine Versicherungspflicht besteht bislang nicht. Wer sein Gebäude gegen alle Naturgefahren versichern möchte, sollte auf diesen zusätzlichen Baustein achten.

Gut zu wissen: Mit dem Naturgefahren-Check können Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl herausfinden, wie groß das Risiko durch Naturgefahren in Ihrer Region ist.

Schä­den an Wo­hnung & Ein­richtung – wel­che Ver­sicherung zahlt?

Für Immobilieneigentümer sind das Eigenheim samt Hausrat zumeist der größte Vermögenswert. Aber auch wer zur Miete wohnt, hat häufig viel in die Wohnungseinrichtung und andere Haushaltsgegenstände investiert. Ein guter Versicherungsschutz ist deshalb immer wichtig. Folgende Versicherungen kommen dafür infrage.

Wohn­ge­bäude­ver­sicherung

Die Wohngebäudeversicherung springt in der Regel ein, wenn Ihr Gebäude durch einen Brand, Sturm (zumeist gültig ab Windstärke 8), Blitzschlag, Hagel oder Leitungswasser – etwa bei einem Rohrbruch – zu Schaden kommt. Darunter fallen beispielsweise auch Heizungsanlagen, Fenster und andere fest verbundene Gebäudeteile. Garagen und Nebengebäude bis zu einer bestimmten Fläche sind in der Regel automatisch mitversichert.

Wichtig: Elementarschäden, etwa bei Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge, sind ohne entsprechende Zusatzvereinbarung in der Regel nicht mitversichert.

Haus­rat­ver­sicherung

Mit der Hausratversicherung versichern Sie alles, was sich in Ihrem Haushalt befindet. Laut den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sollten dabei standardmäßig Schäden durch die folgenden Ereignisse abgedeckt sein:

  • Brand
  • Blitzschlag (inkl. Überspannungsschäden)
  • Explosionen und Implosionen
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Wichtig: Auch bei der Hausratversicherung müssen Sie Schäden durch Elementargefahren gegebenenfalls zusätzlich versichern.

Tipp

Eine Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung sind gleichermaßen wichtig. Beschädigt beispielsweise ein Sturm die Dachziegel, ist der Schaden am Dach ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Schäden durch eindringendes Regenwasser, etwa am Mobiliar, fallen jedoch unter die Hausratversicherung.

Elemen­tar­schaden­ver­sicherung als Zu­satz­bau­stein

Die Elementarschadenversicherung, auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt, deckt als Zusatzvereinbarung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude oder Hausrat ab, die durch den Basistarif allein nicht versichert sind.

In der Regel müssen Sie eine Elementarschadenversicherung als zusätzlichen Baustein zu Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung auswählen. Nur bei einigen Versicherungen ist dieser Schutz bereits enthalten. Machen die Schäden das Haus vorübergehend oder vollständig unbewohnbar, sollte die Versicherung auch die Miete für eine Übergangswohnung oder ein Hotel sowie die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten übernehmen.

Tipp

Als Hausbesitzer haben Sie eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass Sie zum Beispiel ein durch Sturm zerbrochenes Fenster mit einer Plane abdecken sollten, damit an der Stelle kein Regenwasser eindringen kann. Dabei gilt natürlich immer: Bringen Sie sich nicht in Gefahr.

Was gilt für Kraft­fahr­zeuge?

Kraftfahrzeuge sind im Rahmen der Kaskoversicherung unter anderem gegen Schäden durch Sturm (Teilkasko oft erst ab Windstärke 8), Hagel, Blitz und Überschwemmungen versichert. Entscheidend für die Erstattung eines Schadens ist häufig, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Wenn Sie beispielsweise trotz einer Flutwarnung in einem gefährdeten Gebiet parken oder eine überflutete Straße befahren, haben Sie bei einigen Versicherungen keinen Anspruch auf die (volle) Leistung.

Tipp

Hier finden Sie eine Übersicht von der Verbraucherzentrale, die Orientierung zum passenden Versicherungsschutz gibt.

Auch be­stehende Po­licen prü­fen

Wenn Sie eine neue Versicherung für Ihr Hab und Gut abschließen, sollten Sie die Leistungen genau prüfen. Werfen Sie auch einen Blick auf Ihre bereits bestehenden Policen: Bei Altverträgen fehlt der Baustein Elementarschutz häufig. Im Verhältnis zu den Kosten, die zum Beispiel bei einem Flutschaden auf Sie zukommen können, rentiert sich der Zusatzbeitrag für eine Elementarschadenversicherung zumeist. Bei vielen Versicherern ist eine Elementarschadenversicherung laut Stiftung Warentest schon für weniger als 100 Euro im Jahr erhältlich.