Vorsorgeuntersuchungen für Frauen – wann zum Arzt?

Wer sich gut fühlt und keine Erkrankungen hat, geht für gewöhnlich nicht zum Arzt – logisch. Damit das so bleibt, ist es dennoch ratsam, die Angebote zur Gesundheitsvorsorge wahrzunehmen. Viele Vorsorgeuntersuchungen für Frauen gehören zu den Kassenleistungen: Sie haben somit Anspruch auf einen regelmäßigen Gesundheits-Check-up. Machen Sie sich jetzt schlau und erfahren Sie, welche Gesundheitsuntersuchung Ihre Krankenkasse bezahlt und welche Arzttermine darüber hinaus empfehlenswert sind.

Warum zum Gesundheits-Check-up?

Herzprobleme, Nierenerkrankungen und Brustkrebs – Erkrankungen wie diese kommen leider relativ häufig vor. Die ersten Beschwerden stellen sich manchmal erst ein, wenn die Krankheit schon weiter fortgeschritten ist. Dabei ist es bei vielen Krankheitsbildern entscheidend, frühzeitig zu behandeln. Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen tragen wesentlich dazu bei, die körperliche Vitalität zu bewahren – und damit für alle privaten und beruflichen Aufgaben gewappnet zu sein. Ein Gesundheits-Check-up beim Arzt ist schnell erledigt und unkompliziert. Da Sie die meisten Untersuchungen ohnehin nicht selbst bezahlen müssen, spricht also vieles dafür, diese Angebote wahrzunehmen.

Vorsorgeuntersuchungen für Frauen – welche gibt es?

Eine der wohl bekanntesten Vorsorgeuntersuchungen stellt der Gesundheits-Check-up beim Hausarzt dar. Bei dieser Untersuchung geht es laut Bundesministerium für Gesundheit darum:

  • die gesundheitlichen Risiken und Vorbelastungen des Patienten abzuklären

und

  • Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.

Die allgemeine Vorsorgeuntersuchung umfasst eine Anamnese (Gespräch), eine körperliche Untersuchung sowie Laboruntersuchungen von Blut und Urin. Darüber hinaus bietet der Mediziner eine Beratung zu den Ergebnissen und gibt bei Bedarf Empfehlungen zur Prävention von Krankheiten. Außerdem findet gegebenenfalls ein Hautkrebs-Screening in Kombination mit dem Check-up statt.

Die Übersicht im Folgenden zeigt Ihnen, welche Vorsorgeuntersuchungen für Frauen empfohlen werden. Da das Risiko gewisser Erkrankungen mit dem Alter steigt, sind die Gesundheitsuntersuchungen nach Altersklassen unterteilt.

Alter in Jahren Vorsorgeuntersuchung
Ab 18 bis 34 einmaliger Gesundheits-Check-up (Laboruntersuchungen nur bei entsprechenden Risiken)
Ab 20 einmal im Jahr Genitaluntersuchung und Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs durch zytologische Untersuchung (Abstrich), ggfs. zusätzliche Abklärung auffälliger Ergebnisse durch HPV(Humane Papillomvieren)-Test oder Spiegelung
Bis 25 einmal im Jahr Chlamydien-​Screening
Ab 30 einmal im Jahr Tastuntersuchung der Brust sowie umgebender Lymphknoten auf Brustkrebs inklusive Anleitung zur Selbstuntersuchung (ergänzend zur Genitaluntersuchung)
Ab 35
  • Gesundheits-Check-up alle drei Jahre
  • alle zwei Jahre Hautkrebs-Screening
  • alle drei Jahre kombiniertes Screening aus zytologischem Abstrich und HPV-Test, ggfs. Abklärung auffälliger Ergebnisse durch weitere Tests und Untersuchungen
  • einmaliges Screening auf Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion
Ab 50 bis 54 einmal im Jahr Darmkrebsvorsorge per Stuhltest
Ab 50 bis 69 alle zwei Jahre Mammografie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs
Ab 55 alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen (zweimal alle zehn Jahre) zur Darmkrebsvorsorge
Schwangere Frauen
unabhängig vom Alter
  • Schwangerschaftsbetreuung einmal monatlich und alle 14 Tage ab der 32. Schwangerschaftswoche
  • drei Ultraschalluntersuchungen 
  • Kontrolluntersuchungen alle zwei Tage bei Überschreiten des Geburtstermins
  • weitere Untersuchungen, falls medizinisch notwendig

Wann übernimmt meine Krankenkasse die Vorsorge?

Die aufgeführten Vorsorgeuntersuchungen für Frauen zählen zu den regulären Leistungen in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) – d. h., Sie haben Anspruch darauf, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten der Untersuchung übernimmt. Einige Krankenkassen bezahlen das Hautkrebs-Screening schon ab dem 20. Lebensjahr. Erkundigen Sie sich daher, ob Sie eventuell Mehrleistungen zur Gesundheitsvorsorge über Ihre Versichertenkarte abrechnen lassen können.

Privatpatienten haben ebenfalls die Möglichkeit, zur Vorsorge ihren Arzt aufzusuchen. Die Leistungen der privaten Krankenkassen orientieren sich an den gesetzlich eingeführten Programmen. Viele Versicherungen bezahlen zudem gezielte Vorsorgeuntersuchungen, die über die allgemeinen Richtlinien hinausgehen. Welche Leistungen Sie konkret in Anspruch nehmen können, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Tipp

Wenn Sie akut erkranken, bezahlt die Krankenversicherung immer die nötige medizinische Behandlung. Dabei spielt Ihr Alter keine Rolle. Die Altersgruppen legen ausschließlich fest, ob und wie häufig Sie Anspruch auf einen regelmäßigen Gesundheits-Check-up sowie weitere Untersuchungen haben.

Wer entscheidet, was zu den Kassenleistungen gehört?

Der Leistungskatalog der Kassen wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stetig überprüft und bei Bedarf erneuert. Zum Beispiel gibt es seit dem 1. Januar 2020 ein organisiertes Screening-Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Vorher musste der HPV-Test selbst bezahlt werden. Seit dem letzten Jahr können Frauen ab einem Alter von 35 Jahren den Test neben dem regulären Abstrich alle drei Jahre als Kassenleistung wahrnehmen.

Welche Vorsorgeuntersuchungen sind darüber hinaus sinnvoll?

Nicht alle Vorsorgeuntersuchungen für Frauen werden von der Krankenversicherung übernommen. Die Krankenkasse lehnt zusätzliche Untersuchungen ab, sofern kein begründeter Verdacht auf eine Erkrankung vorliegt. Möchten Sie beispielsweise eine Glaukom-Früherkennung (Grüner Star) durchführen lassen, obwohl bei Ihnen kein Risikofaktor besteht, handelt es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung (kurz IGel-Leistung oder „Selbstzahlerleistung“).

Ob IGel-Leistungen zur Gesundheitsvorsorge sinnvoll sind oder nicht, dazu gibt es viele unterschiedliche Meinungen. Generell ist es empfehlenswert, zunächst einmal mit dem Hausarzt Rücksprache zu halten. Wenn Ihr Mediziner bestimmte Untersuchungen für ratsam hält, erhalten Sie möglicherweise eine Überweisung zum Facharzt oder können sich für die Selbstzahlung entscheiden. Einige IGel-Leistungen stehen schon länger in der Kritik – wie etwa nicht medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft. Diese sind seit Jahresbeginn sogar verboten und umfassen Doppler-, Duplex-, 3-D- sowie 4-D-Verfahren – auch als „Babyfernsehen“ bekannt.

Manche Versicherungstarife in der Privaten Krankenversicherung decken IGel-Leistungen ab. Daher lohnt es sich beim Wechsel in die PKV, die Tarife zu vergleichen.