In der Schwangerschaft häufen sich mit der Vorfreude auf den Nachwuchs die Glücksgefühle, aber auch die Aufregung steigt. Für werdende Eltern gibt es viel zu planen – hinzu kommt die Frage, wie die Familie nach der Geburt finanziell aufgestellt sein wird. Das Familienbudget ist eine spezielle Herausforderung, schließlich warten größere Anschaffungen. Gleichzeitig fällt meist ein Teil des gewohnten Einkommens weg. Daher empfiehlt es sich, dieses wichtige Thema frühzeitig anzugehen.
Start ins Familienleben: Was ist finanziell zu beachten?
Welche Leistungen gibt es für Familien? 5 Finanz- und Steuertipps
Kinder gehen bekanntlich ganz schön ins Geld: Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) gaben Paare mit einem Kind im Jahr 2018 rund 763 Euro monatlich für ihren Nachwuchs aus – wobei sich die tatsächlichen Ausgaben natürlich stark nach dem Haushaltseinkommen der Familie richten. Vor allem im ersten Lebensjahr kommen auf Eltern zahlreiche Ausgaben zu, ob für die Erstausstattung, Windeln oder Babykurse. Bei manchen Paaren steht zudem der Kauf eines größeren Familienautos oder der Umzug in eine geräumigere Wohnung oder in ein Haus an. Darüber hinaus ist mit Verdiensteinschränkungen zu rechnen, wenn zum Beispiel die Mutter künftig nur noch halbtags arbeitet.
Neben Entscheidungen rund um die Einrichtung des Kinderzimmers etc. ist bei der Familienplanung daher auch ein kritischer Blick auf die Finanzen wichtig. Der Staat greift neuen Eltern mit verschiedenen Leistungen und Steuervergünstigungen finanziell unter die Arme. Die Voraussetzungen dafür sind zum Teil jedoch etwas kompliziert und es gibt viele Punkte zu beachten.
Tipp 1: Kindergeld ab Geburt beantragen
Kindergeld bekommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes nicht automatisch auf Ihrem Konto gutgeschrieben: Die Leistung gibt es nur auf Antrag bei der Familienkasse. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Familien 250 Euro im Monat für jedes Kind. Kindergeld steht Ihnen darüber hinaus gleichermaßen für jedes adoptierte Kind zu, das gemeinsam mit Ihnen in einem Haushalt in Deutschland lebt. Die ersten Monate mit einem Baby vergehen oftmals wie im Flug. Denken Sie trotzdem daran, Ihren Antrag möglichst bald nach der Geburt zu stellen. Denn rückwirkende Zahlungen sind nur bis zu sechs Monate möglich. Kindergeld steht Personen mit leiblichem Nachwuchs ebenso zu wie Familien mit adoptierten Kindern sowie Pflege-, Stief- und Enkelkindern – insofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Tipp 2: Kinderfreibetrag auf Lohnsteuer statt Kindergeld
Steuervergünstigungen tragen dazu bei, jungen Familien den Alltag finanziell zu erleichtern. Dazu gehört der Kinderfreibetrag, der 2023 bei 6.024 Euro jährlich (für zusammen veranlagte Elternpaare) liegt. Zusätzlich bietet sich noch der Erziehungsfreibetrag an, der bei 2.982 Euro liegt. Bei getrennter Veranlagung wird jeweils die Hälfte des Freibetrags den einzelnen Partnern zugeordnet. Die Summe aus den Freibeträgen erhalten Sie allerdings nicht auf Ihr Konto ausgezahlt, sondern das Finanzamt zieht diese von Ihrem Jahreseinkommen ab.
Familien bekommen entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – beide Leistungen bzw. Steuererleichterungen gleichzeitig sind nicht möglich. Ob sich für Sie das Kindergeld mehr lohnt oder aber der Kinderfreibetrag, brauchen Sie nicht selbst durchzurechnen. Das Finanzamt klärt diese Frage im Rahmen einer Günstigerprüfung.
Gut zu wissen: Beantragen Sie in jedem Fall erst einmal Kindergeld, selbst wenn der Freibetrag für Sie voraussichtlich die bessere Variante ist. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge ohnehin in der Steuererklärung.
Tipp 3: Elternzeit planen mit Elterngeld
Die meisten Eltern entscheiden sich nach der Geburt dazu, ihr Kind selbst zu betreuen – darunter sind auch immer mehr Väter, wie die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen. Im Jahr 2022 war knapp über ein Viertel (26,1 Prozent) aller Elterngeldbeziehenden männlich. 2015 stiegen im Vergleich dazu nur 21 Prozent aller Väter zeitweise aus dem Job aus.
Elterngeld unterstützt Familien dabei, sich Zeit für ihre Kinder zu nehmen. Seit Herbst 2021 bietet das Elterngeld mehr flexible Möglichkeiten, beispielsweise hat sich die zulässige Arbeitszeit auf 32 Stunden in der Woche erhöht. Basiselterngeld deckt eine Dauer von maximal 14 Monaten ab. Wenn Sie Ihr Kind länger betreuen möchten, bietet sich ElterngeldPlus an. Diese Familienleistung gibt es doppelt so lange, allerdings erhalten Sie monatlich weniger Geld. Der Partnerschaftsbonus ist für Paare interessant, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Tipp 4: Steuerklasse während der Schwangerschaft wechseln
Für manche Ehepaare lohnt es sich, bereits in der Schwangerschaft mit dem Steuerberater zu sprechen. Konkret geht es um die freie Steuerklassenwahl: Wenn zum Beispiel die werdende Mutter in der Steuerklasse V ist und nach der Geburt daheim beim Baby bleibt, zahlt sich ein Wechsel möglicherweise aus. Denn in der Steuerklasse III bekommt sie ein höheres Nettogehalt, was sich unter Umständen positiv auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt.
Mit dem offiziellen Lohn- und Einkommensteuerrechner können Sie ermitteln, inwiefern ein Steuerklassenwechsel Einfluss auf Ihr Nettogehalt hat.
Tipp 5: Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen
Geringverdiener profitieren vom Kinderzuschlag (auch Kindergeldzuschlag genannt), der seit Anfang 2023 höchstens 250 Euro pro Kind im Monat beträgt. Diese Leistung steht Eltern mit kleinem Einkommen zu, deren Geld nicht für die Versorgung der Familie ausreicht. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Einzelpersonen) brutto im Monat verdienen.
Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben und in welcher Höhe, berechnet die Familienkasse individuell im Einzelfall. Maßgeblich sind unter anderem die Größe der Familie und Ihre Wohnkosten.
Tipp
Wenn Sie finanzielle Unterstützung wie den Kinderzuschlag beziehen, steht Ihnen eventuell auch ein kostenfreier Kitaplatz für Ihr Kind zu. Weitere Informationen dazu stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Webseite zur Verfügung.