Sie erfüllen sich noch in diesem Jahr den Traum von Eigenheim? Familien mit Kindern erhalten beim Kauf oder Bau einer Immobilie staatliche Zuschüsse. Das Förderprojekt läuft allerdings Ende 2020 aus – daher ist es jetzt wichtig, rechtzeitig einen Antrag zu stellen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Wir haben Ihnen dafür einen Leitfaden zusammengestellt: Informieren Sie sich hier, wie die Antragstellung funktioniert und was die Voraussetzungen sind.
14.08.2020
Baukindergeld – jetzt noch vor Jahresende beantragen!
Wie werden die Zuschüsse ausgezahlt?
Für die meisten Menschen nimmt ihr Zuhause einen wichtigen Stellenwert im Leben ein. Statt nur zur Miete zu wohnen, wünschen sich viele Deutsche ein Eigenheim. Eine Hürde auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden sind jedoch die Kosten. Mit dem Baukindergeld hat der Staat finanzielle Anreize geschaffen: Die Finanzspritze hilft insbesondere Familien (und Alleinerziehenden) mit Kindern beim Ersterwerb.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen – oder aber Ihr Eigenheim erst noch bauen. Voraussetzung für die Beantragung von Kindergeld ist nur: Es handelt es sich um Ihr erstes Haus bzw. die erste Wohnung und Sie ziehen dort selbst ein. Das Förderprogramm berücksichtigt ebenfalls Familien, die Ihre zuvor gemietete Wohnimmobilie erwerben und darin wohnen bleiben.
Das Wichtigste zum Baukindergeld in Kürze:
- Sie erhalten einen Zuschuss von 12.000 Euro je Kind.
- Förderfähig ist die erste, selbst genutzte Immobilie.
- Zuschüsse sind sowohl für den Bau eines Eigenheims als auch für den Kauf einer Neubau- oder Bestandsimmobilie erhältlich.
- Die maximale Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro bei einem Kind. Für jedes weitere Kind addieren sich dazu 15.000 Euro.
Wer erhält Baukindergeld?
Die Förderung soll vor allem jungen Familien den erstmaligen Erwerb einer Immobilie erleichtern. Gerade für Käufer mit Kindern ist eine Baufinanzierung oftmals schwer zu stemmen. Das Baukindergeld senkt die finanzielle Belastung beim Immobilienkauf und macht es damit etwas einfacher.
Die Zuschüsse sind als Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) erhältlich. Wie bei vielen anderen Förderungen auch, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Name lässt es schon vermuten: Baukindergeld bekommen Sie für Ihre Kinder. Dazu zählen alle Kinder unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie Kindergeld beziehen.
- Sie besitzen keine weiteren Immobilien.
- Ihr Haushaltseinkommen liegt nicht über 90.000 Euro bei einem Kind (plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind).
Zusätzlich ist noch interessant zu wissen, wann Sie kein Baukindergeld bekommen:
- Wenn Sie aus der Immobilie ausziehen und das Objekt verkaufen oder vermieten, sind die Förderbedingungen nicht mehr erfüllt. Informieren Sie in diesem Fall unbedingt die KfW.
- Nicht förderfähig ist der Erwerb zwischen Verwandten in gerader Linie. Wenn Sie beispielsweise das Haus Ihrer Eltern kaufen, steht Ihnen kein Baukindergeld zu.
- Die Förderung gilt nicht für Ferienwohnungen und Wochenendhäuser. Nur für einen Haupt- oder alleinigen Wohnsitz gibt es Zuschüsse.
Tipp
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Ihren Antrag auf Baukindergeld nimmt die KfW-Bank entgegen. Über das KfW-Zuschussportal nehmen Sie die Beantragung in einfachen Schritten vor und laden Ihre Nachweise direkt online hoch.
Beachten Sie dabei diese wichtigen Hinweise:
- Der Antrag lässt sich erst stellen, wenn Sie in Ihr neues Heim eingezogen sind.
- Ab dem Einzugsdatum haben Sie sechs Monate Zeit, den Zuschuss zu beantragen. Wohnen Sie bereits in der Immobilie (beispielsweise beim Kauf Ihrer Mietwohnung), beginnt die sechsmonatige Frist mit Unterzeichnung des Kaufvertrags.
- Nach der Antragstellung ist es erforderlich, Ihre Nachweise innerhalb von drei Monaten einzureichen. Andernfalls ist die Auszahlung nicht möglich.
- Die KfW-Bank benötigt Ihre Einkommenssteuerbescheide (bei Antragstellung 2020 die von 2017 und 2018) sowie eine Meldebescheinigung und einen aktuellen Grundbuchauszug.
Welche Fristen sind jetzt zu beachten?
Das Baukindergeld gibt es seit dem 18. September 2018. Grundlage dafür sind die Vereinbarungen der Bundesregierung im Koalitionsvertrag. Die Förderung ist jedoch auf den 31.12.2020 befristet. Wann Sie Ihren Antrag spätestens einreichen müssen, ist unterschiedlich geregelt. Dabei kommt es darauf an, ob Sie ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen. Was das für Sie konkret bedeutet, verrät Ihnen die folgende Übersicht:
- Bei Neubauten gilt das Datum der Baugenehmigung. Förderfähig sind Objekte, die ihre Genehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erhalten haben. Das trifft beispielsweise auf Sie zu, wenn Sie ein Bauunternehmen mit dem Bau Ihres Eigenheims beauftragen.
- Beim Kauf einer Immobilie ist dagegen das Datum des notariellen Kaufvertrags entscheidend. Wenn Sie diesen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet haben, können Sie den Zuschuss beantragen. Diese Regelung gilt ebenso für Käufer, die ein Grundstück mit Neubau von einem Bauträger erwerben.
Unser Neubau wird erst nach 2020 fertig – gibt es Baukindergeld?
Ja, von Bedeutung sind hier die zuvor genannten Zeiträume für Kaufvertrag und Baugenehmigung. Dazu ein Beispiel: Sie bauen ein Haus in Eigenregie und die Baugenehmigung wird im Dezember 2020 erteilt. Sie ziehen aber erst im darauffolgenden Jahr ein, wenn der Bau fertiggestellt ist. Auch dann noch ist die Antragstellung möglich, da die KfW dafür eine Frist bis spätestens zum 31.12.2023 einräumt.