Die am weitesten verbreitete Form für ein gemeinschaftliches Testament ist hierzulande das sogenannte Berliner Testament, mit dem Sie sich als Ehepartner gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Vollerben einsetzen können. Ihre etwaigen Kinder erben erst dann – abgesehen von ihrem sofort entstehenden Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil –, wenn beide Elternteile verstorben sind.
Formell wirksam ist das Berliner Testament – auch Ehegattentestament genannt – nur, wenn es als öffentliches Testament entweder notariell beurkundet wurde oder als privates Testament eigenhändig von einem Ehegatten handschriftlich verfasst und von beiden Ehepartnern persönlich unter Angabe von Ort und Datum unterschrieben wurde.