Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttolohns direkt in einen Vorsorgevertrag einzahlen. Diese sogenannte Entgeltumwandlung spart Steuern und Sozialabgaben. Betriebsrenten, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, unterliegen dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Aufwendungen zur Bildung einer betrieblichen Altersversorgung (z. B. betriebliche Direktversicherung, Pensionskasse) sind demnach steuerfrei. Die Besteuerung der Betriebsrente erfolgt in der Auszahlungsphase. Das bedeutet, dass die Leistungen in der Auszahlphase voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen.
Damit entsteht der Anreiz, schon in frühen Jahren Kapital für das Alter anzusammeln und neben Steuern auch Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Nachteil: Wenn Sie die Beiträge später aus dem unversteuerten Einkommen entnehmen, müssen Sie die Betriebsrente versteuern. Daher sollten Sie ganz genau ausrechnen, ob sich betriebliche Altersversorgung am Ende tatsächlich für Sie lohnt oder ob eine private Rentenversicherung die bessere Alternative darstellt.