Haushaltshilfe beantragen – alle gut versorgt

Ein Unfall oder eine Erkrankung sorgt schnell dafür, dass die Hausarbeit liegen bleibt und die Kinder nicht versorgt werden können. Auch eine Kur oder eine Reha-Maßnahme stellt Familien vor große Herausforderungen. In diesem Fall können Sie bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen und sich kurzfristig unterstützen lassen. Benötigen Sie dagegen als Senior dauerhaft Hilfe, um in den eigenen Wänden bleiben zu können, ist die Pflegekasse zuständig. Wir zeigen die Möglichkeiten auf.

 

Wann kann ich eine Haushaltshilfe beantragen?

Die Krankenkasse unterstützt Sie, wenn Sie aus medizinischen Gründen Hilfe im Haushalt benötigen. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Eckpunkte zusammen:

 

Schwangerschaft & Geburt Schwere Erkrankung Reha, Kur, Krankenhausaufenthalt
Voraussetzungen
  • Schwangerschaftsbeschwerden (z. B. Bettruhe zur Vermeidung einer Fehlgeburt)
  • Risikoschwangerschaft
  • Probleme nach der Geburt (z. B. nach Kaiserschnitt)
  • Auftreten oder Verschlimmerung einer Erkrankung
  • nach Krankenhausaufenthalt oder Reha
  • nach ambulanten Operationen
  • maximaler Pflegegrad: 1
  • ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind mit Hilfebedarf im Haushalt
  • Der Versicherte ist für die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung verantwortlich
  • Versicherter in stationärer Behandlung, in Reha oder Kur
  • Benötigt häusliche Krankenpflege
Anspruchsdauer
  • so lange Arzt oder Hebamme es als notwendig erachten
  • nach der Geburt meist maximal 6 Tage
  • 4 Wochen je Krankheitsfall ohne Kind
  • mit Kind unter 12 Jahren oder behindertem Kind mit Hilfebedarf 26 Wochen je Krankheitsfall
  • für die Dauer der Behandlung
Eigenanteil keiner pro Tag Zuzahlung von 10 % der Kosten (mindestens 5 €, maximal 10 €) pro Tag Zuzahlung von 10 % der Kosten (mindestens 5 €, maximal 10 €)

 

 

Die Regelungen gelten für gesetzlich Versicherte. Wenn Sie eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen, können Sie sich im gewohnten Umfeld von einer Krankheit oder einer Operation erholen und wissen sich und Ihre Kinder gut versorgt. Die Krankenkasse hilft ebenfalls, wenn Sie sich einer stationären Behandlung, Rehabilitation oder Vorsorgemaßnahme unterziehen und Ihre Kinder allein daheim bleiben müssen.

 

Tipp

Einige Krankenkassen bieten freiwillig mehr Leistungen wie Haushaltshilfen auch bei älteren Kindern, weniger schweren Erkrankungen oder für eine längere Dauer.

Für privat Versicherte gelten andere Regeln. Sie können bei Ihrer Krankenversicherung nur eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie diese Leistung in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart haben. Umfang und Voraussetzungen hängen vom Versicherer und dem jeweils gewählten Tarif ab.

Tipp

Die gute Nachricht für Beamte: Die Kosten für eine medizinisch notwendige Haushaltshilfe sind beihilfefähig.

Haushaltshilfe beantragen: So funktioniert es

Das Antragsformular für eine Haushaltshilfe erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, häufig auch online. Füllen Sie den Vordruck gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme aus. Dabei muss genau begründet werden, warum Sie eine Hilfe benötigen und wie viele Stunden pro Tag erforderlich sind.

  • Den Antrag reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Nach der Prüfung und Genehmigung organisiert Ihre Versicherung die Haushaltshilfe. Die Krankenkassen arbeiten mit entsprechenden Dienstleistern zusammen.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse, den Eigenanteil stellt Ihnen ebenfalls die Versicherung und nicht die Haushaltshilfe in Rechnung.

Haushaltshilfe für Senioren

Bei der Krankenkasse können Sie nur eine Haushaltshilfe beantragen, die Sie aufgrund einer bestimmten Krankheit oder Maßnahme für einen überschaubaren Zeitraum benötigen. Liegt jedoch eine Pflegebedürftigkeit vor, die Sie bei der Hausarbeit dauerhaft stark einschränkt, ist eine Haushaltshilfe Sache der Pflegeversicherung. Die meisten Menschen wünschen sich, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu leben. Eine Hilfskraft für Senioren kann die Selbstständigkeit für Jahre erhalten helfen.

Wann zahlt die Pflegeversicherung eine Haushaltshilfe für Senioren?

Die Pflegeversicherung unterstützt Sie bei den Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt wurde. Dann steht Ihnen der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Diesen dürfen Sie für eine Haushaltshilfe eines zertifizierten Anbieters einsetzen. Außerdem ist es möglich, diese Unterstützung als Pflegesachleistung oder Verhinderungspflege abzurechnen. Das Thema ist komplex, daher ist eine Pflegeberatung unbedingt empfehlenswert.

Tipp

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Pflegeberatung durch eine anerkannte Stelle unabhängig davon, ob ein Pflegeantrag gestellt wird oder nicht. Nutzen Sie das Angebot, wenn Sie sich über eine Haushaltshilfe für Senioren informieren möchten.

Haushaltshilfe für Senioren ohne Pflegegrad

Ohne einen Pflegegrad können Sie keine Haushaltshilfe beantragen. In diesem Fall müssen Sie die Unterstützung individuell organisieren und finanzieren. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Sie stellen die Haushaltshilfe selbst an – entweder in Teil- oder Vollzeit oder im Rahmen eines Minijobs.
  • Sie beschäftigen eine selbstständige Hilfskraft.
  • Sie schließen einen Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen, das dann eine in diesem Betrieb beschäftigte Pflegekraft zu Ihnen entsendet.