Bei den Digitalen Pflegeanwendungen, kurz DiPa genannt, handelt es sich um Apps, die auf dem Laptop, PC oder Handy funktionieren. Sie sollen die Kommunikation im Pflegealltag vereinfachen. Die App soll beim Austausch zwischen dem Patienten, den Pflegenden beziehungsweise dem Pflegedienst, seinen Angehörigen und seinem Hausarzt unterstützen. Damit soll die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen länger erhalten und ihr Gesundheitszustand gefördert werden.
Pflege-App erleichtert künftig den Alltag
Welche Möglichkeiten bieten u. a. die Apps?
- den aktuellen Stand der Medikamenteneinnahme abzufragen,
- die aktuellen Gesundheitswerte zu speichern, inklusive dem genauen Zeitpunkt der Messung,
- den Pflegenden zu benachrichtigen, weil Sensoren etwa bei Inkontinenz anschlagen,
- anstehende oder bereits erledigte Aufgaben aufzulisten,
- die Übermittlung von aktuellen Gesundheitswerten, wie etwa Blutdruck oder Blutzuckerwerte, an den Hausarzt zu bestätigen oder
- Übungen für den Pflegebedürftigen vorzuschlagen, mit denen er seinen Gesundheitszustand verbessern kann, zum Beispiel Übungen zur Sturzprophylaxe oder zur Erhaltung der Gedächtnisleistung
Wann stehen die digitale Pflege-Apps zur Verfügung?
Im Dezember 2022 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Leitfaden veröffentlich, der den genauen Prüfungsablauf für die digitalen Helfer beschreibt. Software-Hersteller können ihre entwickelten Apps und die dazugehörigen Unterlagen einreichen. Pflegebedürftige können also frühestens ab dem 2. Quartal 2023 mit den ersten zugelassenen Apps rechnen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag des Pflegebedürftigen die Kosten für die DiPa, maximal aber 50 Euro pro Monat und unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist allerdings, dass die Anwendung eine Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen hat und in das digitale Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurde.