Eine private Rentenversicherung ist für viele Menschen ein wichtiger Baustein in der Altersvorsorge. Aus dem während des Berufslebens privat angesparten Kapital zahlt die Versicherung später eine lebenslange Rente.
Steuerlich gilt: Monatliche Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen müssen versteuert werden. Da allerdings die Beiträge in der Ansparphase nicht steuerlich abgesetzt werden können (für die vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen privaten Rentenversicherungen können Ausnahmen gelten), unterliegt später nur der sogenannte Ertragsanteil der Steuer (vorgelagerte Besteuerung). Wie hoch der steuerpflichtige Ertragsanteil ausfällt, richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn: je älter der Versicherte, desto niedriger sein steuerpflichtiger Anteil.