So klappt es mit dem Renteneintritt

Rentner wird man nicht einfach von ganz allein. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung müssen beantragt werden. Den Rentenantrag stellen Sie am besten schon einige Monate vor Ihrem Eintritt in den Ruhestand bei Ihrem Rentenversicherungsträger, spätestens jedoch drei Monate vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters. Erst dann kann die Leistung bewilligt werden. Sie können den Antrag per Post schicken oder auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung online ausfüllen und übermitteln.

 

Checkliste – das benötigen Sie für den Renteneintritt

Für den Rentenantrag benötigen Sie eine Vielzahl von Unterlagen, sofern Sie diese nicht bereits früher der Rentenversicherung vorgelegt haben. Dazu gehören:

  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief etc.)
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Wohngeld etc.), Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen
  • Schul-, Fachschul-, Hochschulzeugnisse ab Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
  • letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Angaben über die Höhe Ihres Bruttoverdienstes
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass etc.)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • ausländische Versicherungsnummer (sofern vorhanden, z. B. französische Immatrikulationsnummer)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (sofern vorhanden: Chipkarte)
  • Angaben zu Ihrer Bankverbindung (IBAN/BIC; Sie finden diese Informationen auf Ihrem Kontoauszug)
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung)
  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

 

Vollständige Daten sind beim Renteneintritt das A und O

In den Antragsformularen zum Renteneintritt müssen Sie Fragen zu Versicherungs- und Aufenthaltszeiten in anderen Ländern beantworten. Geben Sie die Daten so genau wie möglich an – Ihr Antrag gilt dann ab dem Renteneintrittsalter auch für die ausländische Rente.

Angaben zur Krankenversicherung

Zum Rentenantrag gehört auch die „Meldung zur Krankenversicherung der Rentner“. Hier müssen Sie eintragen, wie und wo Sie bisher krankenversichert waren. Der Rentenversicherer leitet diesen Antrag an die zuständige Krankenkasse weiter, bei der Sie zurzeit versichert sind oder zuletzt versichert waren. Diese prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen. Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist ein Status, keine Mitgliedschaft. Rentner, die unter die Regelungen der KVdR fallen, sind gesetzlich pflichtversichert und können ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen.

Ob Sie die Voraussetzungen für den Status KVdR erfüllen, hängt davon ab, wie Sie in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt versichert waren. Seit August 2017 gilt die Regel: Rentner, die in der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 % der Zeit gesetzlich versichert waren, dürfen in die KVdR. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, können Sie sich in manchen Fällen freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Privat Versicherte, die nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, erhalten auf Antrag ab Renteneintritt einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag. Bemessen wird der Zuschuss am allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten die Hälfte des Beitrags, der für Ihre Rente fällig würde, als Zuschuss. Damit erhalten privat Versicherte ebenso viel Geld für die Krankenversicherung wie gesetzlich Versicherte. Die tatsächliche Höhe des privaten Versicherungsbeitrags spielt keine Rolle.

Nicht vergessen: Rentenbescheid vor dem Renteneintritt prüfen

Rund 600.000 Rentenbescheide werden jährlich verschickt. Dabei schleichen sich immer wieder Fehler ein. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Menschen im Rentenalter ihren Finanzbedarf nicht decken können. Deshalb sollten Sie Ihren Bescheid noch vor dem Renteneintritt genau prüfen! Achten Sie auf folgende Dinge, damit Ihnen im Rentenalter keine Leistungen bei der Rentenberechnung entgehen:

  • Vergleichen Sie den Versicherungsverlauf im Bescheid mit den Versicherungsbescheinigungen Ihrer Arbeitgeber.
  • Vergleichen Sie, ob die Entgelte (Bruttolöhne), die Sie in Ihrem Arbeitsleben erhalten haben, richtig in den Rentenbescheid übernommen wurden.
  • Überprüfen Sie mögliche Ausfallzeiten, beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit oder eines Studiums.

Wenn Sie sich an diese Tipps zum Renteneintritt halten, steht einem entspannten Rentnerdasein nichts mehr im Wege.

Haben Sie noch Fragen zum Renteneintritt? Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich bei der Antragstellung von einem ihrer Berater unterstützen zu lassen. Diese können Ihr Versicherungskonto einsehen und informieren Sie direkt über eventuell noch ungeklärte Versicherungszeiten und fehlende Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen und Antragsvordrucke zum Download erhalten Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung