Kontovollmacht – das sollten Sie wissen
Die Kontrolle über das eigene Girokonto ist den meisten Kontoinhabern heilig. Sogar Ehepaare haben immer seltener ein gemeinsames Konto. Das eigene Girokonto, auf das niemand Zugriff hat, kann aber auch Nachteile haben. Stellen Sie sich z. B. vor, Sie sind im Urlaub und es gibt Probleme mit Ihrem Girokonto. Möchten Sie Ihren lange herbeigesehnten Urlaub deswegen abbrechen? Sicherlich nicht. Doch Ihre verdiente Erholung genießen Sie erst, wenn alles geregelt ist. Hier und in ähnlichen Situationen kann eine Kontovollmacht für eine Person sehr hilfreich sein.
Was ist eine Kontovollmacht?
Mit der Kontovollmacht – auch Bankvollmacht genannt – gewährt der Kontoinhaber den Bevollmächtigten den Zugriff auf ein bestimmtes Konto: zum Beispiel dem Ehepartner, der Lebensgefährtin, den volljährigen Kindern oder der Haushaltshilfe. Auch in Vereinen oder Firmen ist es üblich und zweckmäßig, dass mehrere Personen eine Kontovollmacht besitzen (z. B. Vorsitzender und Kassenwart). Grundsätzlich ist bei Vollmachten zwar die Schriftform nicht zwingend erforderlich. Zum Schutz vor Missbrauch ist es allerdings sinnvoll, eine Kontovollmacht stets schriftlich zu erteilen. Um Nachweisproblemen vorzubeugen, wird Ihre Bank ebenfalls Wert darauf legen.
Der Bevollmächtigte muss sich zuvor persönlich in der Bankfiliale oder am Postschalter per Ausweis und Unterschrift legitimieren, damit die Bank eine Kontovollmacht akzeptiert.
Tipp
Es empfiehlt sich, die Vordrucke der kontoführenden Bank zu nutzen. Damit ist sichergestellt, dass der Bank alle notwendigen Angaben vorliegen und die Vollmacht zweifelsfrei akzeptiert wird.
Warum eine Bankvollmacht erteilen?
Ehepaare gehen oft davon aus, dass der eine Partner im Notfall die gesetzliche Vertretung für den anderen übernehmen kann. Das ist leider nicht so. Kann ein Partner sich nicht um seine Bankgeschäfte kümmern, benötigt der andere ebenso wie bei unverheirateten Paaren eine Bankvollmacht, um eingreifen zu können. Auch andere Familienmitglieder oder Freunde haben ohne Vollmacht keinen Zugriff auf das Konto. In jungen Jahren machen sich die wenigsten Gedanken darum, aber das ist nicht empfehlenswert. Ein Notfall durch Unfall oder Krankheit kann jederzeit eintreten. Wer Vorsorge über eine Vollmacht getroffen hat, kann sich ganz auf das Gesundwerden konzentrieren.
Wozu berechtigt eine Kontovollmacht?
Grundsätzlich berechtigt die Kontovollmacht den Bevollmächtigten, alles zu erledigen, was mit der Führung des Kontos unmittelbar in Zusammenhang steht. Dazu gehört insbesondere:
- Verfügungen über das Guthaben auf dem betreffenden Konto, z. B. Abheben von Bargeld, Veranlassen von Überweisungen oder die Einrichtung von Daueraufträgen
- die Nutzung einer bereits bestehenden eingeräumten Kontoüberziehung
- die Anerkennung oder Reklamation von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen
Wozu berechtigt eine Kontovollmacht nicht?
Mit der Vollmacht über das Konto geben Sie keine Befugnisse an den Inhaber der Vollmacht ab, die über das Führen täglicher Bankgeschäfte hinausgehen. Daher hat der Inhaber der Kontovollmacht zum Beispiel keine Erlaubnis für folgende Tätigkeiten:
- Er darf keine Untervollmachten an weitere Personen vergeben.
- Er darf das Konto nicht kündigen, außer der Kontoinhaber ist verstorben.
- Er darf keine weiteren Konto- oder Kreditkarten für das Konto beantragen.
- Er darf keine neuen Kredite aufnehmen oder den Rahmen der eingeräumten Kontoüberziehung erweitern lassen.
Sollen dem Inhaber der Kontovollmacht auch diese Möglichkeiten eingeräumt werden, müssen Sie ihm eine sogenannte Generalvollmacht erteilen.
Wie lange gilt eine Kontovollmacht?
Die Vollmacht über das Konto gilt, sobald sie bei der Bank eingereicht wird, und zwar so lange, bis Sie sie widerrufen. Bei der Postbank bleibt eine erteilte Kontovollmacht stets über den Tod des Kontoinhabers hinaus bestehen. Bei anderen Kreditinstituten ist dies allerdings nicht immer der Fall. In der Praxis gibt es verschiedene Arten der Kontovollmacht. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Möglichkeiten.
Was ist eine transmortale Bankvollmacht?
Eine transmortale Bank- oder Kontovollmacht stellt die gängige Form der Vollmachtserteilung dar. Hier erhalten Angehörige oder vertraute Personen bereits zu Ihren Lebzeiten das Recht, auf das Konto zuzugreifen. Gleichzeitig hat diese Vollmacht über den Tod hinaus Bestand. Bei vielen Banken und Sparkassen ist das die gängige Form der Kontovollmacht – so auch bei der Postbank. Wenn Sie eine andere Art der Vollmacht wünschen oder sich unsicher sind, wann diese gültig ist, sprechen Sie mit Ihrem Bankberater.
Warum eine Vollmacht über den Tod hinaus?
So stellen Sie als Kontoinhaber sicher, dass Ehegatten oder andere abhängige Familienmitglieder auch nach Ihrem Tod auf das Konto zugreifen können. Ohne Vollmacht müssen Ihre Angehörigen auf den Erbschein warten und können nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. Die Bankvollmacht können Sie zu Lebzeiten jederzeit zurücknehmen oder ändern. Eine formlose Mitteilung an die Bank reicht aus. Achten Sie darauf, dass der Widerruf Ihre eigenhändige Unterschrift enthält.
Was ist eine postmortale Bankvollmacht?
Nicht jeder möchte, dass Familienmitglieder oder enge Freunde bereits zu Lebzeiten Zugriff auf das eigene Girokonto haben. Trotzdem sollen insbesondere Ehegatten oder Kinder nach dem Tod finanziell versorgt sein. In diesem Fall ist die postmortale Vollmacht empfehlenswert. Sie wird erst wirksam, wenn der Vollmachtgeber verstorben ist. So können Sie die Zeit, bis der Erbschein erstellt worden ist, überbrücken und für die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen sorgen. Zu Lebzeiten können Sie die postmortale Vollmacht jederzeit ändern oder zurücknehmen.
Was ist eine prämortale Bankvollmacht?
Die prämortale Vollmacht ist das Gegenteil der postmortalen Variante. Hier gilt die erteilte Vollmacht bereits zu Lebzeiten und erlischt automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Besonders sinnvoll ist diese Lösung, wenn keine nahen Angehörigen auf den zeitnahen Zugriff auf das Girokonto angewiesen sind und es mehrere Erben gibt. Mit der prämortalen Vollmacht verhindern Sie, dass der Bevollmächtigte nach Ihrem Tod über Geld und Wertgegenstände verfügen kann, bevor der Erbschein ausgestellt worden ist. So bleibt die Erbmasse unberührt und Streit unter den Hinterbliebenen wird vermieden.
Eine Bankvollmacht für den Fürsorgefall
Sie können die Gültigkeit der Bankvollmacht auch auf den Fall beschränken, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. So bekommt der Inhaber der Bankvollmacht nur Zugriff auf Ihr Konto, wenn tatsächlich Bedarf besteht, weil Sie aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder aus Altersgründen nicht mehr selbst handeln können. Fragen Sie in diesem Fall bei Ihrer Bank nach, welchen Nachweis der Bevollmächtigte erbringen muss, damit er auf das Konto zugreifen kann. Einige Banken fordern ein ärztliches Attest, andere haben andere Bedingungen. Lassen Sie sich auch beraten, wie Sie diesen Passus in der Bankvollmacht formulieren sollten. Soll Ihr Partner sich im Notfall nicht nur um Ihre Bankgeschäfte kümmern, sondern auch alle anderen Belange regeln, können Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen.
Welche Alternativen zur Bankvollmacht gibt es?
Da Ehegatten oder Paare in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ohne Vollmacht nicht gegenseitig auf die Konten zugreifen können, eröffnet eine Bankvollmacht einen Weg, dass der andere die Bankgeschäfte übernehmen kann. Eine Alternative für Paare ist das Gemeinschaftskonto. Hier werden beide Partner Kontoinhaber und können auf das Konto Zugriff. Das Gemeinschaftskonto kann Nachteile haben, weil einer der Kontoinhaber allein das gesamte Geld abheben kann. Bei Schulden ist das Gemeinschaftskonto ebenfalls keine Alternative zur Bankvollmacht. Bei einer möglichen Pfändung wird auf das gesamte Vermögen zugegriffen. Eine weitere Möglichkeit, auf eine Bankvollmacht zu verzichten, bietet das Drei-Konten-Modell. Jeder Partner verfügt hier über ein eigenes Girokonto und zusätzlich gibt es ein Gemeinschaftskonto. Auf das Gemeinschaftskonto überweisen beide Partner Ihren Anteil der Lebenshaltungskosten.