Haus erben: Was ist zu beachten?

Eine Immo­bilien­erb­schaft klingt nach einem finan­ziellen Glücks­fall. Oft­mals ist es das auch. Manch geerbte Haus entpuppt sich auf den zweiten Blick aller­dings als große Heraus­for­derung. Denn Immo­bilien­besitz ver­pflichtet und geht teilweise mit Kosten einher. Deshalb ist es wichtig, sich einen guten Über­blick über das Erbe zu verschaffen – dazu gehören Themen wie Erb­schafts­teuer, Wert­er­mittlung, ggf. Schulden oder die Auf­teilung der Immo­bilie in der Erben­ge­mein­schaft.

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Immobilie erben – Erbe antreten oder ausschlagen?

Nahezu jede zweite gene­rationen­über­greifen­de Erb­schaft in Deut­schland enthält eine Immo­bilie – damit sind häufig große Ver­mögens­werte im Spiel. In die Trauer über den Verlust eines nahe­stehen­den Menschen mischen sich folglich oftmals Dank­bar­keit über einen mög­lichen Geld­segen. In der Realität besteht eine Erb­schaft jedoch nicht nur aus Ver­mögen, sondern mitunter auch aus Schulden.

Bevor Sie sich über die Details näher Gedanken machen, kommt daher eine wichtige Ent­schei­dung auf Sie zu: Soll ich die Erb­schaft annehmen oder aus­schlagen? Diese Frage sollte wohl­über­legt sein. Wenn Sie das Erbe leicht­fertig antreten, gehen Sie ein un­kalkulier­bares Risiko ein. Mög­licher­weise stellt sich der Nachlass später als über­schuldet heraus – dann wird selbst der lieb gewonnen Familien­sitz zur finanziellen Belastung.

Darüber hinaus bringt der Immo­bilien­boom viele Erben in eine para­doxe Situation: Mit den steigenden Immo­bilien­preisen wächst auch die steuer­liche Belastung. Falls der Wert der geerbten Immo­bilie den per­sön­lichen Frei­betrag übersteigt, zahlen Erben je nach Steuer­klasse zwischen sieben bis 50 Prozent Erb­schafts­teuer.

Tipp

Kurzum: Wenn Sie Immobilien erben, gibt es einiges zu bedenken. Berücksichtigen Sie neben Verbindlichkeiten und Steuern auch den möglichen Sanierungsbedarf der Immobilie. Sofern Sie das Erbe ausschlagen möchten, haben Sie dafür sechs Wochen Zeit.

Plötzlich Immobilienbesitzer– was nun?

Im nächs­ten Schritt geht es darum, was mit dem ge­erbten Haus pas­sieren soll. Dafür stehen Ihnen drei Mög­lich­keiten offen:

  • Sie ver­kaufen die Immo­bilie und können frei über das Geld verfügen.
  • Sie ver­mieten das Haus und generieren damit regel­mäßige Ein­nahmen.
  • Sie ziehen selbst in die Immo­bilie ein und sparen sich dadurch die Miete für Ihre bis­herige Wohnung.

Wägen Sie in Ruhe ab, welcher Weg für Sie der beste ist und lassen Sie sich dabei nicht nur von emo­tionalen As­pekten leiten. Denn bei Ent­scheidungen rund um Wohn­immo­bilien geht es letztlich um hohe Summen.

Wie werden Immobilien im Erbfall besteuert?

Wer ein Haus erbt, be­kommt prompt Post vom Finanz­amt: Sofern Sie Ihre Frei­beträge bereits aus­ge­schöpft haben, fällt Erb­schaft­steuer für die Immo­bilie an. Wie viel Steuern Sie dann zahlen, hängt vom Ver­wandt­schafts­grad ab. Nur in be­stimmten Aus­nahme­fällen sind Sie von der Erb­schafts­teuer befreit – zum Bei­spiel, wenn Sie eine Immo­bilie von Ihren Eltern erben und das Haus für min­des­tens zehn Jahre selbst bewohnen.

Wie wird eine Immobilie im Erbfall bewertet?

Egal, ob eine Erben­ge­mein­schaft Immo­bilien erbt oder Sie Allein­erbe sind – meist drehen sich viele der ersten Fragen um den Wert der Immo­bilie. Das Finanz­amt kommt Ihnen in diesem Punkt wahr­schein­lich zuvor, da es den Markt­wert schätzt und daraus die Erb­schaft­steuer be­rechnet. Dabei handelt es sich in der Regel um eine grobe Schätzung, die nur bedingt aus­sage­kräftig ist. Ebenso wenig reicht es aus, den Wert anhand von Kauf­preisen aus der Gegend selbst über den Daumen zu peilen. Als Laie liegen Sie da schnell mehrere zehn­tausend Euro oder mehr daneben. Eine fach­männischen Be­wertung und schützt Sie vor groben Fehl­ein­schätzungen.

Was ist mein geerbtes Haus wert? Wenn Sie Immobilien erben, ist eine Markt­preis­ein­schätzung in vielen Fällen sinnvoll:

  • Beim Haus­verkauf möchten Sie einen ersten An­halts­punkt über den Markt­preis Ihrer Immo­bilie wissen
  • Falls es um die Auf­teilung von Immo­bilien­ver­mögen geht, schafft eine erste Ein­schätzung über den Markt­preis Klar­heit. Wenn Sie mit der Bewertung Ihrer Immo­bilie durch das Finanz­amt nicht einverstanden sind, können Sie selbst ein Ver­kehrs­wert­gut­achten in Auf­trag geben. Damit lässt sich die an­fallende Steuer­last mindern, falls der Wert der geerbten Immo­bilie tat­säch­lich niedriger ist als im Steuer­bescheid.

Immobilien erben und Geschwister auszahlen – wie läuft das ab?

Noch etwas kompli­zierter ge­staltet sich die Situ­ation, wenn Sie gemein­sam mit anderen Personen eine Immo­bilie erben. In Familien kommt es oft zum Streit ums Haus – was daran liegt, dass sich eine Immo­bilie nicht wie ein Spar­gut­haben kurzer­hand auf­teilen lässt. Eine Erben­gemein­schaft kann deshalb nur ge­meinsam über das Objekt verfügen.

Um die Erben­ge­mein­schaft auf­zu­lösen, muss aller­dings eine Einigung her: Diese besteht beispiels­weise darin, dass ein Nach­komme die Immo­bilie über­nimmt und die anderen Erben dafür auszahlt. Dafür einigen Sie sich mit Ihren Mit­erben auf einen fairen Preis – Ihr gesetz­licher Erbteil bzw. Pflicht­teil orien­tiert sich am Markt­wert der Immo­bilie. Nicht selten kommt es dabei zu Un­stimmig­keiten, was den aktuellen Wert der Immo­bilie an­belangt. Aus diesem Grund ist es ratsam, einen Sach­ver­ständigen oder eine Sach­ver­ständige für Immo­bilien­bewertung zu be­auf­tragen. Ein pro­fessionelles Gut­achten beugt Unmut vor und trägt im Ideal­fall zu einer zügigen Erb­aus­ein­ander­setzung bei.

Tipp

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