Für das Gemeinwohl sorgen, über den Tod hinweg: Mit einem Testament legen Sie zu Lebzeiten fest, wem später Ihr Vermögen zugutekommen soll – das kann ein geliebter Mensch oder auch eine gemeinnützige Organisation sein, die Ihnen am Herzen liegt. Doch wie setze ich meinen letzten Willen in meinem Sinne um? Was ist hinsichtlich der Erbfolge zu beachten? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben und wie eine Testamentsspende funktioniert, um Ihr Erbe einem guten Zweck zukommen zu lassen.
Testamentsspende – wie Nachlass sinnstiftend spenden?
Mit Nachlass-Spende anderen Hoffnung schenken
Ob Barmittel, Wohnimmobilien oder Wertpapiere – das Vermögen deutscher Haushalte wächst stetig. Damit gehen gleichzeitig bei Vermögensübertragungen immer größere Summen an Erben und Erbinnen über: Für das Jahr 2020 meldeten die Finanzverwaltungen ein geerbtes und geschenktes Vermögen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg von 5,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Oftmals bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer sich über den Geldsegen freuen darf. Denn nur wenige Verstorbene haben vor dem Tod ihre Vermögensnachfolge geregelt. Somit bekommen möglicherweise Menschen Ihr Vermögen, mit denen Sie verwandt sind, die aber nur wenig in Ihrem Leben präsent waren. Nicht erbberechtigte Personen, die Ihnen wiederum nahestehen, und gemeinnützige Organisationen bleiben hingegen unberücksichtigt. Dabei haben Sie es selbst in der Hand, Ihren Nachlass beizeiten zu regeln – und das aus gutem Grund. Mehr Menschen ist es heute wichtig, ihren Nachlass beispielsweise nachhaltig einzusetzen oder etwas an die Gesellschaft zurückzugeben. Damit kann Ihr Vermögen auch nach Ihrem Ableben noch einiges bewirken: etwa im Tier- und Umweltschutz oder für soziale Zwecke wie der Kinderhilfe.
Was ist eine Testamentsspende?
Um Ihren Nachlass zu spenden oder einen Teil Ihres Vermögens für gute Zwecke zu hinterlassen, bedarf es einer letztwilligen Verfügung. Das Testament hebelt die gesetzliche Erbfolge aus. Das heißt, wie Sie Ihren Nachlass aufteilen und vor allem wer die Erbschaft bekommt, legen Sie in Ihrem letzten Willen selbstbestimmt fest. Durch ein Testament können Sie beispielsweise eine gemeinnützige Organisation oder eine Stiftung Ihrer Wahl mit einem Geldbetrag bedenken – das nennt sich Testamentsspende. Mit einer Spende aus Ihrem Nachlass engagieren Sie sich bewusst für Zwecke, denen Sie sich verbunden fühlen.
Damit Ihr Vermögen auch dort ankommt, wo Sie möchten, sind klare Formulierungen unerlässlich. Wählen Sie daher eindeutige Worte, die keinen Spielraum für Interpretationen bieten und somit Streit zwischen den Erben vorbeugen. Dafür ein einfaches Beispiel: „Dem Tierschutzverein XYZ vermache ich 30 Prozent meines Vermögens, der Organisation ABC 70 Prozent.“
In der Praxis berücksichtigen Erblasser beziehungsweise Erblasserinnen häufig auch die Angehörigen im Testament und hinterlassen nur einen Teil des Vermögens als Spende. Wie Sie Ihren Nachlass regeln möchten, bleibt letztlich Ihre Entscheidung. Sie wählen die Begünstigten nach Ihren Wünschen aus und setzen Ihre Testamentsspende dadurch in Ihrem Sinne ein – das kann auch zweckgebunden sein, wenn Sie ein bestimmtes Projekt einer Hilfsorganisation unterstützen möchten.
Wer hat noch Ansprüche, wenn ich meinen ganzen Nachlass spende?
Ihnen steht es zwar grundsätzlich frei, wie Sie Ihre Vermögensnachfolge gestalten. Dennoch haben pflichtteilsberechtigte Personen einen Anspruch auf die Erbschaft, selbst wenn Sie zum Beispiel eine Hilfsorganisation als Alleinerben benennen. Dabei handelt es sich um die engsten Verwandten (unter anderem Kinder, Enkelkinder, Lebenspartner und Eltern). Wer tatsächlich pflichtteilsberechtigt ist, richtet sich nach der individuellen Familienkonstellation.
Nachlass spenden – Erbschaft und Vermächtnis?
Vermögen vererben oder vermachen – diese beiden Begriffe tauchen nicht selten synonym auf, wenn es ums Erben geht. Dabei existieren einige wesentliche Unterschiede zwischen Erbschaft und Vermächtnis:
- Erben sind dafür zuständig, den letzten Willen des Erblassers beziehungsweise der Erblasserin nach dessen Wünschen erfüllen. Eine Erbengemeinschaft hat beispielsweise die Aufgabe, den Haushalt des oder der Verstorbenen aufzulösen. Größere gemeinnützige Organisationen haben dafür in der Regel ein Nachlassteam, das sich dieser Verantwortung annimmt.
- Vermächtnisnehmer und -nehmerinnen haben im Todesfall Anspruch auf die Zuwendung (beispielsweise Geldbetrag, Immobilie) gemäß Testament. Sie gehören allerdings nicht der Erbengemeinschaft an und müssen keine Pflichten wie die Erben übernehmen.
Wer seinen Nachlass spenden und damit eine gemeinnützige Organisation sinnstiftend unterstützen möchte, sollte sich daher mit dieser Frage genau befassen. Um den Begünstigten von den üblichen Verpflichtungen einer Erbengemeinschaft (und möglichen Schulden) zu entbinden, ist das Vermächtnis der beste Weg. Denken Sie daran, das Vermächtnis im Testament als solches zu bezeichnen.
Tipp
Da das Erbrecht einige Tücken mit sich bringt, ist eine professionelle Beratung ein Muss – gerade dann, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation testamentarisch begünstigen. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Erbrecht hilft Ihnen dabei, Ihr Testament richtig zu formulieren.
Nachlass spenden – Ablauf, Erbschaftsteuer und weitere Tipps
Bei vielen Hilfsorganisationen und Stiftungen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner oder eine erfahrene Ansprechpartnerin zur Seite. So werden Sie hinsichtlich Ihrer Spende kompetent beraten. Dabei können Sie verschiedene Fragen wie diese stellen:
- Wie setzt die gemeinnützige Organisation meine Testamentsspende ein
- Habe ich die Möglichkeit, eine Zweckbindung für meine Spende im Testament festzulegen?
- Wie kümmert sich das Nachlassteam nach meinem Tod um die Abwicklung des Erbes?
Gut zu wissen: Nachlass-Spenden lohnen sich doppelt. Da gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind, fließt Ihr Vermögen dem guten Zweck ungeschmälert zu.