Patentanmeldung – wie Sie Ihre Geschäftsidee schützen

Ein innovatives Produkt, das es so bislang nicht gab – mit einer neuen Erfindung haben Sie gute Chancen, unternehmerisch erfolgreich zu sein. Bevor Sie Ihre Idee groß vermarkten, ist das Thema Schutzrechte wichtig. Hinter einer Erfindung stecken meist viele Jahre harte Arbeit, beträchtliche Summen an Geld und so einige Rückschläge. Eine Patentanmeldung stellt sicher, dass sich der Aufwand letztlich bezahlt macht und die Konkurrenz nicht ungefragt von Ihren Investitionen profitiert.

Unsere Empfehlung

Postbank Business Kredit direkt

Ich möchte ein Patent anmelden – wie gehe ich vor?

Das Patent stellt eines der bedeutendsten gewerblichen Schutzrechte in Deutschland dar. Es ist aber auch möglich, eine internationale Patentanmeldung vorzunehmen. Meist sind es technische Neuerungen, die der Erfinder für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren schützen möchte. Doch aus welchen Gründen ist eine Patentanmeldung überhaupt zu empfehlen?

  • Schutz vor Nachahmern: Mit einem gültigen Patent ist es möglich, anderen die Nutzung Ihrer Geschäftsidee zu untersagen.
  • Schutz vor Diebstahl Ihrer Idee: Sollte Ihnen ein anderes Unternehmen mit der Patentanmeldung zuvorkommen, verlieren Sie möglicherweise alle Rechte an Ihrer Erfindung.
  • Erteilen von Lizenzen: Durch den Verkauf von Lizenzen erlauben Sie anderen die Vermarktung Ihrer Produktidee und verdienen gleichzeitig daran.
  • Verbesserung der Marktposition: Mitunter spielt bei der Patentanmeldung die Unternehmensstrategie eine Rolle. Hindern Sie die Konkurrenz an der Nutzung von Innovationen, verschaffen Sie sich eventuell einen strategischen Vorteil.

Schritt für Schritt zur Patentanmeldung

Die Anmeldung eines Patents nimmt wie die Erfindung selbst einige Zeit in Anspruch. Den Ablauf erklären wir Ihnen hier kurz im Folgenden:

  1. Recherche: Bevor Sie Ihren Antrag zur Patentanmeldung einreichen, steht eine umfangreiche Recherchearbeit an. Finden Sie heraus, ob Ihre Erfindung bisher unbekannt und damit patentfähig ist. Über das amtliche Register erhalten Sie einen Überblick zu allen bestehenden Patenten.
  2. Patent anmelden: Ihre Patentanmeldung nimmt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) entgegen. Das Patent melden Sie entweder online über die Webseite an oder nutzen dafür das Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007)“.
  3. Formelle Voraussetzungen erfüllen:
    • Neuheit: Handelt es sich bei Ihrer Erfindung um eine absolute Neuerung?
    • Erfinderische Tätigkeit: Wie viel Erfindergeist haben Sie in die Idee eingebracht?
    • Gewerbliche Anwendbarkeit: Ist Ihre Erfindung funktionsfähig und gewerblich anwendbar?
  4. Patentanmeldung weltweit: Um Ihre Erfindung auch in anderen Ländern vor Produktpiraterie zu schützen, sind weitere Anträge erforderlich. Zuständig dafür sind das Europäische Patentamt und die World Intellectual Property Organization.
  5. Fördermittel nutzen: Einige Organisationen, darunter das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), bieten Förderprogramme für kreative Erfinder an. Das Angebot richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen, die eine Patentanmeldung anstreben.

Tipp

Das Patentwesen ist sehr komplex. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich Hilfe bei einem Patent- oder Rechtsanwalt zu suchen. Der Anwalt unterstützt Sie bei der korrekten Formulierung Ihres Antrags.

Die Kosten einer Patentanmeldung

Das DPMA berechnet eine Anmeldegebühr von 40 Euro bei elektronischer Anmeldung bzw. 60 Euro bei Anmeldung in Papierform. Bei weiteren Ansprüchen erhöht sich diese Gebühr. Hinzu kommt eine Rechercheantragsgebühr von 300 Euro. Die Prüfungsgebühr Ihres Antrags beträgt 150 Euro nach gestelltem Rechercheantrag bzw. 350 Euro ohne vorherigen Rechercheantrag. Weiterhin ist mit einer Jahresgebühr ab dem 3. Patentjahr von 70 Euro zu rechnen, wobei sich diese Gebühr im Laufe der Zeit erhöht. Wenn Sie einen Anwalt für die Patentierung konsultieren, kommen die Beratungsgebühren hinzu.
Die Kosten einer Patentanmeldung sind verhältnismäßig übersichtlich – die Ausgaben, die entstehen, wenn ein anderes Unternehmen Ihr Produkt ohne Erlaubnis nachahmt und Sie rechtlich dagegen vorgehen, werden auf jeden Fall höher sein. Insbesondere für kleine Unternehmen stellt sich in solch einer Situation die Frage, ob das Budget für ein aufwendiges Verfahren überhaupt verfügbar ist.

5 Tipps zur Patentanmeldung – worauf achten?

Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte – all diese Themen sind wohl den meisten selbstständigen Unternehmern kein Fremdwort. Bei der Patentierung einer Erfindung sind dennoch einige Stolpersteine zu berücksichtigen. Die wichtigsten Tipps haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

  1. Tipp 1: Bei der Anmeldung einer bahnbrechenden Idee gilt es, keine Zeit zu verlieren. Stellen Sie Ihre Unterlagen trotzdem mit großer Sorgfalt zusammen. Für Ihre technischen Zeichnungen sind strikte Richtlinien zu beachten. Machen Sie sich daher mit den Anforderungen vertraut, damit das Amt Ihren Antrag nicht aufgrund von Formfehlern ablehnt.
  2. Tipp 2: Achten Sie bei der Formulierung Ihrer Patentansprüche darauf, diese so präzise und knapp wie möglich darzustellen. Aus dem Patentanspruch sollte eindeutig hervorgehen, was genau Sie schützen möchten.
  3. Tipp 3: Planen Sie die zeitliche Dauer der Patentanmeldung ein. Vom Patentantrag bis zur Erteilung dauert es rund drei Jahre. Ab Einreichung Ihrer Patentanmeldung gewährt Ihnen das Amt übrigens sieben Jahre, um den Prüfungsantrag zu stellen.
  4. Tipp 4: Prüfen Sie, ob die Patentierung Ihrer Erfindung wirklich sinnvoll ist. In einigen Fällen ist davon abzuraten, beispielsweise, wenn Sie dadurch ungewollt geheime Informationen preisgeben würden.
  5. Tipp 5: Wenn eine Patentierung nicht sinnvoll oder nicht möglich ist, kommen vielleicht andere Schutzrechte infrage.

Was fällt nicht unter den Patentschutz?

Nicht jede schlaue Idee ist auch gleich patentfähig. Dazu gehört beispielsweise, wenn Sie:

  • eine wissenschaftliche Theorie aufstellen
  • mathematische Methoden entwickeln
  • ästhetische Formschöpfungen kreieren
  • ein Programm zur Wiedergabe von Informationen erstellen

Diese Neuerungen sind nicht zwar nicht patentierbar, dafür bieten sich alternativ verschiedene Schutzrechte an. Zum Beispiel besteht für ein Computerprogramm die Möglichkeit, ein Urheberrecht anzumelden.