SEPA – das müssen Geschäftskunden wissen
Vorteile von SEPA für Geschäftskunden
- Einheitlicher und einfacher Zahlungsverkehr
SEPA vereinfacht für Unternehmen den bargeldlosen Zahlungsverkehr im In- und europäischen Ausland spürbar. Dank der Standardisierung von Lastschriften und Überweisungen ist ein Geldtransfer in beliebige SEPA-Länder einfach und schnell möglich. Dies führt zu einer schnelleren Erschließung europäischer Märkte. - Nur noch ein Konto für den gesamten Euro-Zahlungsverkehr
Dank SEPA benötigen Firmen in Europa nur noch ein einziges Konto, von dem sie Zahlungen im gesamten SEPA-Raum unkompliziert durchführen können. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand von Geschäftspartner- und Kundendaten erheblich. - Schnellerer Geldfluss
Durch das SEPA-Verfahren verkürzen sich die Überweisungslaufzeiten deutlich. Die Laufzeit für beleglose Überweisungen beträgt nur einen Geschäftstag bis zum Zahlungseingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers – und dies gilt für den kompletten SEPA-Raum. - Keine Gebühren durch SEPA-Überweisungen
Bei SEPA-Lastschriften und SEPA-Überweisungen fallen im Gegensatz zu Auslandsüberweisungen keine Sondergebühren durch eine ausländische Bank an, sofern die Zahlungen in Euro ausgeführt werden.
Was ist der BIC?
Der BIC (Business Identifier Code) dient der weltweiten eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten. Er wird auch SWIFT-Code genannt. Für den Zahlungsverkehr in Euro innerhalb der SEPA-Länder muss der BIC nicht mehr angegeben werden. Für Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-Raumes ist er anstelle der Bankleitzahl anzugeben.
Tipp
Der BIC der Postbank lautet: PBNKDEFF. Wird ein 11-stelliger BIC abgefragt? Dann hängen Sie einfach drei X hinten an: PBNKDEFFXXX
Wie setzt sich die IBAN zusammen?
Eine deutsche IBAN (International Bank Account Number) hat 22 Stellen und ist folgendermaßen aufgebaut:
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Bei einem SEPA-Lastschriftmandat handelt es sich um die rechtliche Legitimation für den Einzug von Lastschriften durch das SEPA-Verfahren. Ein solches Mandat beinhaltet die Zustimmung des Zahlers an den Empfänger und den Auftrag an den Zahlungsdienstleister (Bank) zwecks Einlösung und Kontobelastung der jeweiligen Zahlung. Grundsätzlich gilt: keine Lastschrift ohne schriftlich erteiltes SEPA-Mandat.
Welche Arten von SEPA-Lastschriftverfahren gibt es?
Es gibt zwei SEPA-Lastschriftverfahren: die Basislastschrift (Core) und die Firmenlastschrift (B2B). Die SEPA-Basislastschrift steht sowohl Verbrauchern als auch Nicht-Verbrauchern, also Unternehmen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen zur Verfügung. Voraussetzung für den Einzug einer solchen Lastschrift ist stets ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat. Bei der Firmenlastschrift muss der Zahlungspflichtige hingegen zwingend ein Nicht-Verbraucher sein. Einer solchen Lastschrift, die einem Abbuchungsauftragsverfahren ähnelt, kann der Zahler nicht widersprechen.
Wenn die Lastschrift eingeht, prüft die Bank des Zahlers, ob die Daten mit dem Mandat übereinstimmen. Das Mandat muss also nicht nur dem Zahlungsempfänger vorliegen, sondern auch bei der Bank des Zahlers hinterlegt sein. Auf der Internetseite der Deutschen Kreditwirtschaft finden Sie verschiedene Beispiel-Formulare für die jeweiligen SEPA-Mandate (wiederkehrende Lastschrift, einmalige Lastschrift, Umstellungsformular auf das SEPA-Basislastschriftverfahren usw.). Die SEPA-Firmenlastschrift ist zusammengefasst eine Möglichkeit für Firmen, die Abwicklung von Geschäften zu erleichtern.
Was versteht man unter einer Pre-Notification?
Der Empfänger einer Zahlung durch das SEPA-Lastschriftverfahren muss den Zahler rechtzeitig vor dem Einzug informieren, wann genau dieser erfolgt und wie hoch der fällige Betrag ist. Diese Information wird Pre-Notification oder Vorabinformation genannt und kann auch mehrere Einzüge ankündigen. Bei Lastschrifteinzügen, die sich wiederholen, ist die Pre-Notification nur einmal erforderlich.
Welche Widerspruchsfristen gibt es?
Wenn eine Zahlung nicht autorisiert gewesen ist, kann der Zahler der Lastbuchung der SEPA-Basislastschrift innerhalb von 13 Monaten widersprechen. Eine Zahlung ist nicht autorisiert, wenn zum Beispiel kein Mandat vorliegt oder das Mandat widerrufen wurde. Kontobelastungen durch autorisierte Zahlungen einer Basislastschrift können innerhalb von acht Wochen rückgängig gemacht werden. Eine Rückgabe der Lastschrift beim SEPA-Firmenlastschriftverfahren ist hingegen nicht möglich. Hierbei besteht für den Zahlungsdienstleister die Pflicht, das Mandat vor der Belastung zu überprüfen.
Was versteht man unter einer Gläubiger-Identifikationsnummer?
Voraussetzung für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist der Besitz einer sogenannten Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese eindeutige und kontounabhängige Kennung ist EU-weit gültig und identifiziert den Zahlungsempfänger eindeutig als Einreicher der SEPA-Lastschrift. Für die Ausgabe der Gläubiger-ID, die in Deutschland 18 Stellen umfasst, ist die Deutsche Bundesbank gemeinsam mit der Deutschen Kreditwirtschaft zuständig. Sie kann im Internet beantragt werden.
Welche Länder nehmen an SEPA teil?
Welche Länder zu den SEPA-Teilnehmerländern gehören, erfahren Sie hier.