GbR, UG & Co: Welche Rechtsform für mein Unternehmen?
Einzelunternehmer: Geschäftsgründung ohne Formalitäten
Wenn Sie sich allein selbstständig machen möchten, dann gründen Sie in aller Regel ein Einzelunternehmen. Diese Rechtsform ist nicht per Gesetz definiert. Sie sagt lediglich aus, dass Sie als Einzelunternehmer Ihren Betrieb zu 100 Prozent allein führen und somit alle relevanten Entscheidungen selbst treffen können. In einem Einzelunternehmen gibt es kein Geschäftsführerteam, die Anstellung von Mitarbeitern ist hingegen ohne Weiteres möglich. Als Einzelunternehmer genießen Sie gewisse Vorteile: So ist die Anmeldung für ein Kleingewerbe sehr unkompliziert und auch bei der Buchhaltung müssen Sie nur auf die Einhaltung der Grundregeln achten. Einzelunternehmer haften allerdings immer mit ihrem Privatvermögen: Deshalb ist es äußerst sinnvoll, die unternehmerischen Risiken mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abzufedern.
Tipp
Um die persönliche Haftung zu umgehen, können Sie ein Einzelunternehmen als 1-Mann-GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) konzipieren. In beiden Fällen ist die Haftung dann auf das Firmenvermögen begrenzt.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gründung für Teamplayer
Sie möchten Ihre Selbstständigkeit zusammen mit einem weiteren Gründungspartner realisieren? Dann ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine geeignete Rechtsform. Diese Unternehmensform wird auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet, weil alle gesetzlichen Regelungen zur Führung einer GbR im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden sind. Wie das Einzelunternehmen lässt sich die GbR schnell und unkompliziert gründen. Meistens ist lediglich der Gang zum lokalen Gewerbeamt notwendig. Deshalb müssen GbR-Gründer nur wenige Formalitäten über sich ergehen lassen, zudem ist für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kein Mindeststartkapital erforderlich. Ein weiterer Vorteil: Wirtschaftliche Verluste, die vor allem in der Startphase sehr oft entstehen, können mit anderen privaten Einkünften verrechnet werden. Dafür haften Sie und Ihr Geschäftspartner bei der GbR mit dem jeweiligen Privatvermögen.
Tipp
Über einen Gesellschaftsvertrag können die GbR-Gründer eine individuelle Haftung vereinbaren, beispielsweise, dass ein Gesellschafter zu 70 Prozent haftet und der andere nur zu 30 Prozent.
Die OHG: Offene Handelsgesellschaft mit Eintrag ins Handelsregister
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist wie die GbR eine Personengesellschaft, für die mindestens zwei Gründer vonnöten sind. Auch hier haftet jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen, allerdings wird die OHG ins Handelsregister eingetragen. Dieser Eintrag macht die OHG zur klassischen Handelsgesellschaft, alle wesentlichen Rechte der OHG sind somit über das HGB geregelt. Aus diesem Grund bietet sich die Gründung einer OHG für alle üblichen Handelstätigkeiten an, vom Online- oder Einzelhändler bis zum Vertrieb von Versicherungen. Übrigens: Ist eine GbR sehr erfolgreich und überschreitet eine jährliche Umsatzgrenze von 250.000 Euro, dann wird sie automatisch in eine OHG überführt.
Mit einer Kapitalgesellschaft das persönliche Haftungsrisiko ausschließen
Neben diesen Personengesellschaften gibt es in Deutschland eine ganze Reihe Kapitalgesellschaften als mögliche Rechtsform für Ihr Unternehmen. Zu den bekanntesten Kapitalgesellschaften zählen die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Bei allen diesen Unternehmensformen haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern ausschließlich mit dem Firmenvermögen. Gleichzeitig ist eine Gründung deutlich komplexer: Um eine GmbH in Deutschland zu gründen, benötigen Sie beispielsweise ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Zudem unterliegen Sie einer sogenannten Publikationspflicht. Das bedeutet, dass Sie Ihren Jahresabschluss veröffentlichen müssen.
Gerade wegen der höheren Komplexität bieten Kapitalgesellschaften mehr Sicherheit für ihre Gründer: Ihr Privatvermögen bleibt im Falle einer Insolvenz verschont und Sie können bei Bedarf Investoren haftungsbeschränkt beteiligen, was die Finanzstärke des Unternehmens erhöht. Dazu kommen steuerliche Erleichterungen, da etwa die Gehälter der Geschäftsführung als Betriebsausgaben absetzbar sind. Als Mini-GmbH wird übrigens die Unternehmergesellschaft (UG) bezeichnet: Mit dieser Rechtsform genießen Sie viele Vorteile der GmbH, müssen aber ein deutlich geringeres Startkapital einbringen. Deshalb eignet sich diese Unternehmensform gut für kleinere Betriebe.