Erlaubnis­pflichtige Ge­werbe – ein Über­blick

  • Eine wichtige Frage beim Schritt in die Selbstständigkeit lautet, ob Sie für Ihre Geschäftsidee eine besondere Erlaubnis benötigen. Das trifft unter anderem auf Tätigkeiten in der Finanzbranche und im Baugewerbe zu.
  • Erlaubnispflichtige Gewerbe können eine bestimmte fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit oder die nötige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die jeweilige Tätigkeit voraussetzen.
  • Hier finden Sie eine Liste der wichtigsten erlaubnispflichtigen Gewerbe.

Tipp

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Was sind erlaubnis­pflichtige Ge­werbe?

Wer Unternehmergeist mitbringt und Lust auf eine neue Herausforderung hat, kann sich selbstständig machen. Dank der Gewerbefreiheit in Deutschland besteht in vielen Bereichen die Möglichkeit, ein eigenes Business auf die Beine zu stellen. Damit können Sie sich beruflich verwirklichen und eigene Ideen umsetzen.

In einigen Berufen wie Finanzdienstleister oder Wohnimmobilienverwalter liegen die Hürden allerdings etwas höher. Denn diese Gewerbe sind erlaubnispflichtig. Konkret bedeutet das: Sie dürfen die Tätigkeit erst ausüben, wenn Sie eine Erlaubnis eingeholt haben. Die Erlaubnispflicht liegt darin begründet, dass manche Gewerbe sensibler Natur sind – etwa, weil Sie für die Gesundheit oder das Vermögen anderer Personen Verantwortung tragen.

Erlaubnis­pflichtige Ge­werbe – Liste mit Vor­aus­setzungen

Für erlaubnispflichtige Gewerbe gilt es, verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Diese müssen Sie dann mit entsprechenden Dokumenten wie Zertifikaten (z. B. abgeschlossenes Studium), einem tabellarischen Lebenslauf, einer ärztlichen Bescheinigung oder einem polizeilichen Führungszeugnis nachweisen.

Eine Erlaubnispflicht kann sich entweder aus der Gewerbeordnung oder anderen Gesetzen wie beispielsweise dem Gesetz über das Kreditwesen ergeben. Die folgende Liste bietet Ihnen eine Übersicht zu erlaubnispflichtigen Gewerben und den dafür zuständigen Stellen.

Apo­theke

  • Betrieb einer Apotheke nur mit deutscher Approbation als Apotheker
  • Erlaubnis des örtlichen Gesundheitsamts
  • Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG)

Arbeit­nehmer­über­lassung

  • gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte (Zeit- oder Leiharbeit)
  • Erlaubnis der zuständigen Agentur für Arbeit
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Arznei­mittel­her­stel­lung

  • Herstellung von Arzneimitteln
  • Herstellungserlaubnis der Bezirksregierung oder des Gesundheitsamts
  • Arzneimittelgesetz (AMG)

Auktionator

  • gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten
  • Erlaubnis des Gewerbeamts oder Ordnungsamts
  • Gewerbeordnung (GewO) und Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (VerstV)

Automaten­aufstellung

  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte)
  • Aufstellerlaubnis des Gewerbeamts oder Ordnungsamts
  • Gewerbeordnung (GewO)

Bau­be­treuung und Bau­träger

  • gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben bzw. die gewerbsmäßige Baubetreuung
  • Erlaubnis des Gewerbeamts oder Ordnungsamts
  • Gewerbeordnung (GewO) sowie Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Bewachungs­ge­werbe

  • gewerbsmäßige Bewachung (Leben oder Eigentum fremder Personen)
  • Erlaubnis des Gewerbeamts oder Ordnungsamts
  • Gewerbeordnung (GewO)

Darlehens­ver­mit­tlung

  • gewerbsmäßige Vermittlung von Darlehensverträgen (z. B. Immobiliendarlehen)
  • Erlaubnis des Gewerbeamts oder Ordnungsamts
  • Gewerbeordnung (GewO)

Finanz­dienst­leis­tungen

  • Anlagevermittlung, Anlageberatung, Betrieb eines multilateralen Handelssystems, Platzierungsgeschäft, Betrieb eines organisierten Handelssystems, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung, Eigenhandel, Kryptoverwahrgeschäft, Sortengeschäft, Factoring, Finanzierungsleasing, Anlageverwaltung, eingeschränktes Verwahrgeschäft
  • Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

Gast­stätte mit Alko­hol­aus­schank

  • Betreiben eines gastronomischen Betriebs (z. B. Restaurants, Bars, Kneipen) mit Alkoholausschank
  • Erlaubnis des Gewerbeamts oder Ordnungsamts
  • Gaststättengesetz (GastG)

Groß­handel mit Arz­nei­mitteln

  • gewerbsmäßiger Arzneimittelgroßhandel
  • Großhandelserlaubnis des Gesundheitsamts
  • Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)

Güter­kraft­ver­kehr

  • gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht inklusive Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen)
  • Erlaubnis der Verkehrsbehörde
  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Immobilien­makler

  • gewerbsmäßige Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume bzw. der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge
  • Erlaubnis des Gewerbeamts oder Ordnungsamts
  • Gewerbeordnung (GewO) sowie Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Inkasso­büro

  • geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (außergerichtliche Einziehung von Forderungen)
  • Erlaubnis des Land- oder Amtsgerichts
  • Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG)

Kranken­trans­port

  • Betrieb von Krankentransporten
  • Erlaubnis der Stadtverwaltung oder des Landratsamts
  • Gesetze über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport

Omni­bus­ver­kehr

  • Straßenpersonenverkehr mit Kraftfahrzeugen (z. B. Fernzielreisen)
  • Erlaubnis der Verkehrsbehörde
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Pfand­leih­gewerbe

  • Vermittlung von Pfandgeschäften (Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes)
  • Erlaubnis des Gewerbeamts oder Ordnungsamts
  • Gewerbeordnung (GewO)

Reise­ge­werbe

  • Vertreiben von Waren, Aufsuchen von Bestellungen oder Anbieten von Leistungen
  • Reisegewerbekarte vom Gewerbeamt oder Ordnungsamt
  • Gewerbeordnung (GewO)

Renten­be­rater

  • Rentenberatung zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, zum sozialen Entschädigungsrecht, zum übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht (gesetzliche Rente sowie betriebliche und berufsständische Versorgung)
  • Erlaubnis des Land- oder Amtsgerichts
  • Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Spiel­hallen

• Betreiben einer Spielhalle (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)
• Erlaubnis des Gewerbeamts oder Ordnungsamts
• Gewerbeordnung (GewO)

Taxi- und Miet­wagen­verkehr

  • geschäftsmäßige Beförderung von Personen
  • Erlaubnis der Verkehrsbehörde
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Versicherungs­ver­mittler

  • Vermittlung von Versicherungsverträgen (auch: Versicherungsmakler oder -vertreter)
  • Erlaubnis der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Gewerbeordnung (GewO)

Wohn­immobilien­ver­walter und WEG-Ver­walter

  • gewerbliche Verwaltung von Eigentumswohnungen und Mietwohnungen
  • Erlaubnis des Gewerbeamts oder Ordnungsamts
  • Gewerbeordnung (GewO)

Tipp

Die Liste zu den erlaubnispflichtigen Gewerben enthält die wichtigsten Tätigkeiten, stellt aber keine vollständige Aufzählung dar. Erkundigen Sie sich deshalb in jedem Fall bei Ihrer Industrie- und Handelskammer, ob Sie für Ihr geplantes Gewerbe eine Erlaubnis benötigen.

Was gibt es noch bei der Ge­werbe­gründung zu be­achten?

Wenn Sie eine Erlaubnis für Ihr Gewerbe erhalten, ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit geschafft. Darüber hinaus steht die gewerbliche Anmeldung an. Je nach Art der Tätigkeit und der gewählten Rechtsform sind verschiedene Behörden zuständig: das Finanzamt, das Handelsregister, das Gewerbeamt, die Berufsgenossenschaften, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

Gut zu wissen: Neben erlaubnispflichtigen Gewerben existieren auch überwachungsbedürftige Gewerbetätigkeiten. Dazu zählen der Gebrauchtwarenhandel mit hochwertigen Konsumgütern, die Vermittlung von Unterkünften sowie der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen. Für diese Gewerbe müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen.