Preismodelle auf dem Prüfstand – was funktioniert heute?

Steigende Material­preise, Liefer­eng­pässe, zu­nehmend komplexe Kunden­wünsche: Selbst­ständige müssen sich derzeit täglich auf neue Heraus­forderungen einstellen, was das Budget für ihre Leistungen anbelangt. Um nicht auf un­kalkulier­baren Kosten sitzen zu bleiben, sind neue Strategien bei der Preis­gestaltung gefragt. Lesen Sie hier, wie Sie sich finanziell absichern und flexibel auf Markt­verän­derungen reagieren können.

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Festpreis vs. Stundensatz: Was ist bei der Projektarbeit sinnvoll?

Wer als Free­lancer erfolgreich sein möchte, braucht nicht nur gefragte Skills. Denn ob Sie ein neues Projekt ergattern, darüber entscheidet mitunter auch der Preis. Ein gutes Angebot ist daher der erste wichtige Schritt, um das Interesse poten­zieller Auf­trag­gebende zu wecken. Dabei stehen Sie jedes Mal vor der Frage: Soll ich mein Honorar auf Stunden­satz­basis abrechnen oder einen Fest­preis verlangen? Eine Patent­lösung für Freelancer-Projekte gibt es nicht. Beide Preis­modelle bringen ihre Vor- und Nachteile mit sich.

Angebot mit Stundensatz

Vorteil: Wenn Sie sich nach Stunden bezahlen lassen, bekommen Sie auch wirklich jede Arbeits­stunde bezahlt. Falls der Kunde Sonder­wünsche äußert, gibt es somit keine Diskussionen über den Mehr­auf­wand.

Nachteil: Sie schaffen sich mit dem Stunden­satz eine gläserne Decke. Sprich, Sie können nicht mehr verdienen als den verein­barten Stunden­lohn. Wenn Sie aufgrund Ihrer Erfahrung effizient arbeiten und die Aufgabe damit schneller erledigen als manch anderer Konkurrent, verkaufen Sie sich allenfalls unter Wert.

Angebot mit Festpreis

Vorteil: Bei einer Pauschale wissen Sie und Ihr Auftrag­geber, worauf Sie sich einlassen. Das schafft auf beiden Seiten mehr Planungs­sicherheit, insofern der Leistungs­umfang bis ins Detail geklärt ist.

Nachteil: Ein Fest­preis­angebot ist für Frei­berufler oftmals mit Risiken verbunden. Wenn Sie den Aufwand nicht richtig ein­schätzen, müssen Sie gegebenen­falls extra Stunden kostenlos erbringen.

Fazit: Abrechnungsmodell flexibel halten

Klar ist: Es lässt sich keine pauschale Empfehlung für Preis­verhand­lungen treffen. Free­lancer müssen vielmehr bei jeder Projekt­arbeit erneut das Für und Wider beider Ver­gütungs­varianten abwägen. Hinzu kommt eine weitere Problematik: Projekte werden heute immer agiler und komplexer. Gerade bei größeren Digital­projekten ist der zeitliche Aufwand mitunter enorm und lässt sich im Vorfeld kaum exakt einschätzen. Nach dem Motto „Pi mal Daumen“ sollten Sie hier deshalb nicht agieren – andernfalls kann es passieren, dass Sie sich bei Ihrem Angebot deutlich ver­kalkulieren.

Sie möchten wahr­scheinlich weder unbezahlte Schichten schieben, noch Ihren Kunden mit Kosten­explosionen verärgern. Wie so häufig im Arbeits­leben, kann der goldene Mittel­weg den Interessen beider Geschäfts­partner ent­gegen­kommen – und zwar eine Misch­form aus Fest­preis und Stunden­satz. Für einen klar abgesteckten Leistungs­umfang nennen Sie Ihrem Auftrag­geber oder Ihrer Auftrag­geberin eine Pauschale. Darüber hinaus anfallende Mehr­arbeit rechnen Sie extra ab. Dieses Ab­rechnungs­modell ist in vielerlei Hinsicht praktikabel:

  • Durch die Fest­preis­komponente erhält Ihre Kund­schaft einen Ver­trauens­vor­schuss – und Sie wissen gleichzeitig, mit welchen Ein­nahmen Sie rechnen können. Voraus­setzung hierfür ist, dass Sie den Aufgaben­rahmen präzise definieren.
  • Da Sie für Zusatz­leistungen bereits einen Stunden­satz vereinbart haben, bleiben Sie während der Projekt­arbeit flexibel. Sie können damit nötige Zusatz­leistungen leichter abrechnen und spontan reagieren, wenn sich während der Projekt­arbeit plötzlich un­erwartet Änderungen ergeben. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Auftrag­geber oder Ihrer Auftrag­geberin stets offen kommunizieren und Trans­parenz über Ihre Leistungen wahren.

Tipp

Egal, ob Sie einen Fest­preis oder Stunden­satz vereinbaren – denken Sie immer daran, einen realis­tischen Stunden­lohn als Basis für Ihre Preis­ver­hand­lungen an­zu­setzen.

Rohstoffknappheit und steigende Materialkosten – was tun?

Eng­pässe bis hin zu komp­letten Liefer­aus­fällen: Die derzeitige Lage an den Roh­stoff­märkten treibt die Preise für Holz und andere Materialien in die Höhe. Bestes Beispiel dafür sind die Preise für Roh­holz­produkte aus den Staats­forsten, die im Februar 2022 um rund 33 Prozent höher ausfielen – und zwar im Vergleich zum ent­sprechenden Vor­jahres­monat. Hand­werks­betriebe und Gewerbe­treibende mit eigenem Betrieb tragen damit ein beträcht­liches Kalku­lations­risiko. Denn eklatante Preis­erhöhungen können dazu führen, dass sich manches Bau­projekt für Auftrag­nehmende als schlicht­weg un­wirtschaft­lich heraus­stellt.

Wer keine Vor­kehrungen trifft, begibt sich schnell auf finanzielles Glatt­eis: Wenn Sie einen Pauschal­fest­preis oder einen festen Ein­heits­preis mit Ihrer Kund­schaft vereinbart haben, Sie sind daran gebunden. Falls sich Materialien verteuern, können Sie die Zusatz­kosten nicht ohne Weiteres weiter­geben. Preis­steigerungen gehen in der Regel zulasten des Auftrag­nehmers bzw. der Auftrag­nehmerin – und schmälern damit Ihre Gewinn­spanne.

Aus diesem Grund lohnt es sich, bei Angeboten und Verträgen lieber auf Nummer sicher zu gehen. Dafür bieten sich verschiedene Formulierungen und Klauseln an.

Angebote zeitlich befristen und freibleibend unterbreiten

Aufgrund der aktuell dynamischen Kosten­situation auf dem Bau­stoff­markt bedarf es der richtigen Preis­strategie: Einer­seits geht es darum, das eigene Risiko steigender Material­preise für Ihren Betrieb zu reduzieren. Anderer­seits möchten Sie Ihrem Auftrag­geber gegenüber fair bleiben und ein gewisses Maß an Preis­sicherheit bieten.

  • Denken Sie daran, ein Vertrags­angebot zeitlich zu befristen. Je nach Bau­projekt und Materialien ist beispiels­weise eine kurze Binde­frist von zehn Werk­tagen ange­messen. Damit geben Sie Ihrer Kund­schaft die Mög­lich­keit, das Angebot zeitnah innerhalb der Frist anzu­nehmen. Danach sind Sie nicht mehr an Ihr Preis­ver­sprechen gebunden und Sie können gegeben­enfalls ein neues Angebot abgeben.
  • Es ist außer­dem möglich, ein Kosten­angebot frei­bleibend (un­verbind­lich) zu unter­breiten. Damit räumen Sie sich das Recht ein, Ihr Angebot jeder­zeit zurück­zuziehen oder ab­weichende Kon­ditionen zu ver­ein­baren.

Handwerkerverträge mit Preisgleitklausel abschließen

Gerade bei größeren Bau­projekten mit längeren Lauf­zeiten steigt das Kosten­risiko für Auf­trag­nehmende. Daher kann es sinnvoll sein, eine individuell verein­barte Material­preis­gleit­klausel beziehungs­weise Stoff­preis­gleit­klausel in den Vertrag auf­zu­nehmen. Sie können dann von Ihrem Kunden oder Ihrer Kundin mehr Geld verlangen, wenn die Einkaufs­preise der ver­trags­gegen­ständ­lichen Materialien beispiels­weise um mehr als fünf Prozent gestiegen sind. Sichern Sie sich außer­dem immer doppelt ab: Verein­baren Sie mit Ihren Lieferan­ten feste Preise, die für einen bestimmten Zeit­raum gelten.

Tipp

Bei Hand­werker­ver­trägen und Angeboten lauern einige recht­liche Fall­stricke. Holen Sie sich daher am besten Rat beim Anwalt, um teure Fehler zu vermeiden.