Selbst­ständig im Aus­land arbeiten – was ist mög­lich?

  • Ob als digitaler Nomade, auf internationalen Geschäftsreisen oder bei längeren Auslandseinsätzen – die freie Arbeitsmobilität in der EU eröffnet Selbstständigen neue Perspektiven.
  • Wenn Selbstständige im EU-Ausland arbeiten, gehört eine A1-Bescheinigung ins Gepäck. Damit weisen Sie nach, dass Sie sozialversichert sind.
  • Dieser Guide unterstützt Sie dabei, Ihren Auslandseinsatz erfolgreich zu gestalten und sich auf wichtige Punkte wie Berufsanerkennung und Besteuerung vorzubereiten.

Tipp

Geschäftskonten im Überblick

Kann ich als Selbst­ständiger im Aus­land tätig sein?

Expertenwissen und fachspezifische Fähigkeiten wie z. B. im Maschinenbau oder in der Energietechnik sind global gefragt. Für viele Selbstständige gehört es daher längst zum Arbeitsalltag, für Termine ins Ausland zu reisen oder bei internationalen Projekten mitzuwirken. Dafür gibt es mehrere gute Gründe:

Bei einem Auslandseinsatz können Sie Ihre Marktposition weiter ausbauen und neue Kunden hinzugewinnen.

  • Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Ihr professionelles Netzwerk zu erweitern und Kontakte zu Fachleuten aus anderen Ländern zu knüpfen.
  • Für Selbstständige im Ausland ergibt sich in einigen Bereichen ein höheres Einkommenspotenzial im Vergleich zum Heimatland.
  • Darüber hinaus kann eine Dienstreise ins Ausland den eigenen Horizont erweitern und berufliche Abwechslung bieten.

Erfahren Sie mehr zu möglichen Berufen sowie Steuerfragen und lesen Sie, welche Dinge auf die Checkliste gehören.

Selbst­ständig im EU-Ausland arbei­ten 

Dank der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union gibt es kaum noch Barrieren, um als Selbstständiger im Ausland durchzustarten: Denn EU-Bürger dürfen in anderen EU-Ländern arbeiten – dafür braucht es keine besondere Erlaubnis. In Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz ist dies bei temporären Aufenthalten von weniger als drei Monaten ebenfalls erlaubt.

Damit haben Freiberufler und Selbstständige die Möglichkeit, grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten und ihrer beruflichen Tätigkeit auch außerhalb Deutschlands nachzugehen.

Tipp

Obwohl Sie in der Regel keine Arbeitserlaubnis benötigen, besteht oftmals eine Meldepflicht für deutsche Selbstständige im EU-Ausland. Erkundigen Sie sich daher vor Ihren geplanten Auslandsaktivitäten zu den Vorschriften und Entsendebedingungen im jeweiligen Land. Weitere Informationen bietet die offizielle Website der Europäischen Union.

In Länder außer­halb Euro­pas ex­pandieren

Wenn Sie als Selbstständiger Ihre unternehmerischen Fühler weiter in die Ferne ausstrecken möchten, ist die Sache etwas komplexer: Für Dienstreisen und berufliche Tätigkeiten außerhalb der EU benötigen Sie in vielen Staaten ein entsprechendes Visum für geschäftliche Besuche (Businessvisum). Dafür sind häufig verschiedene Unterlagen nötig, darunter die Einladung des Gastgebers.

Welche Berufe sind im Aus­land er­laubt und welche nicht?

Reglementierte Berufe wie beispielsweise Ingenieur, Arzt oder Dachdeckermeister sind rechtlich geschützt. Neben einer bestimmten Berufsqualifikation müssen Sie zum Teil weitere Voraussetzungen wie etwa einen Sachkundenachweis erfüllen.

Daher stellt sich berechtigterweise die Frage: Darf ich als Selbstständiger im Ausland arbeiten, wenn ich einen reglementierten Beruf ausübe? Hier haben es Fachkräfte in der EU einfach: Die Dienstleistungsfreiheit ermöglicht es Ihnen, Ihrer beruflichen Tätigkeit auch in anderen EU-Ländern nachzugehen. Sofern Sie nur gelegentlich und vorübergehend als Selbstständiger im Ausland arbeiten, müssen Sie Ihre Berufsqualifikation nicht anerkennen lassen. Wohl aber ist es in einigen Berufen notwendig, die Tätigkeit anzumelden – dies trifft vor allem auf Berufe im Gesundheitswesen zu.

Anders sieht es außerhalb der EU aus, da jedes Land eigene Vorschriften zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen hat. Daher kommt es in vielen Fällen auf eine detaillierte Vorbereitung an, um reglementierte Dienstleistungen rechtssicher anbieten zu können.

Check­liste für Selbst­ständige im Aus­land

Im Ausland bieten sich für Selbstständige neue berufliche Chancen. Eine Geschäftstätigkeit in einem anderen Land aufzunehmen, bedeutet aber auch: Im ersten Schritt müssen Sie sich mit den unterschiedlichen Vorschriften und Regelungen auseinandersetzen, wie z. B. hinsichtlich der Sozialversicherung und der Unternehmensanmeldung. Im Folgenden finden Sie hierfür ein paar weitere Punkte, die auf Ihre To-do-Liste gehören.

Selbst­ständig im Aus­land – nur mit A1-Be­scheinigung!

Was ist die A1-Bescheinigung?
Wenn Sie nur vorübergehend im europäischen Ausland arbeiten, bleiben Sie in Deutschland sozialversichert und zahlen hier Ihre Sozialversicherungsbeiträge. Die A1-Bescheinigung dient bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten als Nachweis für Ihren Sozialversicherungsstatus.

Wer muss eine A1-Bescheinigung im Ausland mitführen?
Eine A1-Bescheinigung benötigen generell alle Selbstständigen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU tätig sind. Dies gilt auch für berufliche Aufenthalte in Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie im Vereinigten Königreich Großbritannien und in Nordirland. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur für ein kurzes Meeting ins Ausland fliegen oder mehrere Wochen vor Ort sind.

Wo beantrage ich meine A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung beantragen Selbstständige elektronisch über das SV-Meldeportal.

Ein Unter­nehmen im Aus­land gründen

Die Niederlassungsfreiheit erlaubt es Ihnen, im EU-Ausland einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder ein Unternehmen zu gründen. Diese Möglichkeit ist für Selbstständige interessant, die ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen möchten.

In reglementierten Berufen ist es in diesem Fall allerdings notwendig, dass Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie erleichtert qualifizierten Fachkräften den Schritt ins Ausland. Für eine Reihe an Berufen kommt eine automatische Anerkennung infrage. Dazu zählen Architekten, Hebammen, Pflegefachleute und Ärzte. Für manche Berufe steht mit dem Europäischen Berufsausweis ein elektronisches Anerkennungsverfahren zur Verfügung.

Tipp

Weitere Auskünfte zu beruflichen Berechtigungen erhalten Sie beim ENIC (European Network of Information Centres) und NARIC (National Academic Recognition Information Centre).

Selbst­ständig im Aus­land – wo muss ich Steuern zahlen?

Das Wichtigste vorab: Egal, ob Sie nur vorübergehend selbstständig im Ausland arbeiten oder dauerhaft Ihren Wohn- und Firmensitz verlegen – eine steuerliche Beratung ist in jedem Fall sinnvoll. Je nach individueller Situation gilt es, besondere Steuerregelungen zur Einkommensteuer zu beachten, um unter anderem doppelte Steuerzahlungen zu vermeiden. Die folgende Übersicht gibt Ihnen eine erste Orientierung zur Einkommensteuer.

  • Unbeschränkte Steuerpflicht: Selbstständige sind normalerweise in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. In diesem Fall versteuern Sie Ihr gesamtes inländisches und ausländisches Einkommen in Deutschland.
  • Beschränkte Steuerpflicht: Selbständige können beschränkt steuerpflichtig sein, wenn sie im Ausland leben und weiterhin in Deutschland Einnahmen erzielen. Daneben existiert eine Sonderform, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (bei Ländern mit niedriger Besteuerung wie z. B. Türkei und Mexiko).

Bei Selbstständigen, die im Ausland tätig sind, kann es zu einer zweifachen steuerlichen Belastung kommen. Doppelbesteuerungsabkommen sollen dies verhindern. Deutschland hat aber nicht mit jedem Land ein solches Abkommen. Lassen Sie sich daher in jedem Fall professionell beraten.

Hinzu kommen die umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen, die je nach Leistungsempfänger und -ort unterschiedlich zu betrachten ist.