Heute das eigene Business aufbauen, morgen jobben – die Kombination aus Selbstständigkeit und Minijob kann aus mehreren Gründen eine gute Idee sein. Minijob bedeutet konkret: Sie dürfen bis zu 520 Euro im Monat beziehungsweise 6.240 Euro im Jahr extra verdienen. Doch dabei gibt es einige Tücken im Hinblick auf Steuern und Sozialversicherungen zu beachten. Erfahren Sie hier mehr.
Selbstständigkeit + Minijob – wann lohnt sich das?
Selbstständig und Nebenjob – geht das?
Die eigene Selbstständigkeit ist ein spannendes, aber häufig auch kostspieliges Projekt. Gerade in der Anlaufphase ist es wichtig, nicht zu knapp zu kalkulieren. Da kommt das Geld aus einem Minijob als Starthilfe genau richtig. Mit einem Minijob verdienen Sie regelmäßige Einkünfte und haben somit ein gewisses finanzielles Sicherheitsnetz – unabhängig davon, ob Ihr Business aktuell ein Selbstläufer ist oder Sie plötzlich mit einer Auftragsflaute konfrontiert sind. Ein Nebenjob ist daher eine interessante Möglichkeit, um die Zeit bis zum großen beruflichen Durchbruch zu überbrücken.
Neben dem Plus im Portemonnaie bringt ein Minijob einige weitere Vorzüge mit sich: Die Nebentätigkeit bietet eine willkommene Abwechslung im Berufsalltag. Wer den ganzen Tag am Computer verbringt, schafft zum Beispiel mit einer Aushilfsstelle als Fitnesstrainer:in den perfekten Ausgleich. Im Minijob müssen Sie ausnahmsweise mal nicht Chef oder Chefin sein, sondern erledigen einfach Ihre Aufgaben – und gehen dann entspannt in den Feierabend.
Glücklicherweise ist genau all das möglich: Denn wer selbstständig arbeitet, darf nebenbei einen Minijob annehmen. Mit der Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro monatlich seit Oktober 2022 erhöht sich der mögliche Zusatzverdienst. In Arbeitszeit gerechnet, sind das im Monat bis zu etwa 43 Stunden (bei einem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde). Falls Sie mehr als den Mindestlohn verdienen, sind es dementsprechend weniger Stunden.
Selbstständigkeit und nebenbei jobben – welche Abgaben fallen an?
Minijobs mit Verdienstgrenze bieten einen wesentlichen Vorteil: Wer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgeht, ist weitestgehend von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Voraussetzung dafür ist, dass Sie durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Das sind 6.240 Euro im Jahr.
Die Abgaben für Minijobs im gewerblichen Bereich belaufen sich auf insgesamt maximal 34,88 Prozent. Dazu gehören die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie zur Kranken- und Rentenversicherung, Steuern und Umlagen. Bei einem Minijob sind brutto und netto für Sie unter dem Strich allerdings fast gleich – denn Arbeitgeber:innen tragen den Großteil der Abgaben. Für Sie als Minijobber:in sind nur die 3,6 Prozent Rentenversicherungsbeiträge relevant, die das Unternehmen von Ihrem Verdienst einbehält. Es besteht die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Damit fällt für Sie der Eigenanteil zur Rentenversicherung weg.
Gut zu wissen: Obwohl Sie mit Ihrem Minijob kaum oder keine Abgaben zahlen, stehen Sie Vollzeitbeschäftigten arbeitsrechtlich in nichts nach. Sie haben beispielsweise Anspruch auf Erholungsurlaub sowie auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschaft und an Feiertagen.
Tipp
Sie sind sich nicht sicher, ob alle Voraussetzungen für einen Minijob erfüllt sind? Die Geringfügigkeits-Richtlinien der Minijob-Zentrale erklären Ihnen, worauf zu achten ist. Im Zweifelsfall ist immer eine Steuerberatung sinnvoll, um Fehler zu vermeiden.
Kein eigener Krankenversicherungsschutz
Gewerbliche Arbeitgeber leisten einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung. Der Pauschalbeitrag ist nur fällig, sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert sind. Dabei handelt es sich allerdings um einen Solidarbeitrag. Für Sie ergibt sich daraus kein eigener Krankenversicherungsschutz und Sie haben daher auch keinen Anspruch auf Krankengeld. Ein Minijob eignet sich aus diesem Grund nicht, um sich die Beiträge zur Krankenversicherung zu sparen. Noch mehr: Sie müssen sich als Selbstständige:r selbst um einen Krankenversicherungsschutz kümmern – mit oder ohne Minijob.
Der Zuverdienst macht sich außerdem kaum später bei der Rente bemerkbar. Wenn Sie die Minijob-Verdienstgrenze voll ausschöpfen, zahlen Sie 18,72 Euro im Monat in die Rentenversicherung ein. Nach einem Jahr im Minijob steigt die monatliche Rente laut Deutscher Rentenversicherung um gerade einmal rund fünf Euro. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob sich das Geld nicht besser anderweitig anlegen lässt.
Kurzum: Eine private Absicherung ist für Selbstständige und Freelancer:innen deshalb umso wichtiger.
3 Tipps für die Selbstständigkeit plus Minijob
Ein Minijob ist als zweites Standbein für Selbstständige auf jeden Fall eine Überlegung wert. Der Zuverdienst zahlt sich nicht zuletzt aufgrund der Steuerersparnis aus: Die 6.240 Euro im Jahr gibt es praktisch steuerfrei. Wenn Sie diesen Betrag dagegen im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit verdienen, müssen Sie darauf Einkommensteuer zahlen. Das eigene Business und einen Nebenjob unter einen Hut zu bekommen, ist allerdings nicht immer einfach. Mit diesen Tipps schaffen Sie eine gute Basis:
- Selbstständigkeit ist meist ein Vollzeitprojekt. Schätzen Sie daher Ihre Kapazitäten realistisch ein. Ein Minijob lohnt sich nicht, wenn es Ihnen dadurch zum Beispiel an Zeit für die wichtige Kundenakquise fehlt. Gleichzeitig wäre es nicht fair, wenn Sie im Minijob aus Zeitgründen häufig ausfallen.
- Rechnen Sie durch, wie viel Geld der Zweitjob idealerweise einbringen soll. Wenn Sie sich unter Wert verkaufen, nützt Ihnen auch die Steuerersparnis unter dem Strich nicht viel. Geld ist jedoch nicht immer das ausschlaggebende Kriterium für einen Nebenjob. Eine Stelle ist möglicherweise auch deshalb interessant, weil Sie dabei etwas Neues lernen oder wichtige Kontakte knüpfen können.
- Nehmen Sie eine Steuerberatung in Anspruch, um alles in die richtigen Wege zu leiten. Es ist beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch mehrere Nebenjobs auszuüben.