Gewerbe­steuer – wann bin ich gewerbe­steuer­pflichtig?

  • Gewinne sind für Unternehmen erst einmal gute Nachrichten – allerdings fallen darauf gegebenenfalls Gewerbesteuern an.
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften können einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro geltend machen. Kapitalgesellschaften versteuern ihren gesamten Gewerbeertrag.
  • Für die Höhe der Gewerbesteuer spielt der Standort eine wesentliche Rolle: Denn jede Gemeinde kann ihren Gewerbesteuerhebesatz selbst festlegen.

Tipp

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Was ist die Gewerbe­steuer?

Wenn Sie in die Selbstständigkeit einsteigen und ein Gewerbe anmelden, dürfen Sie sich gleich noch mit dem Thema Steuern beschäftigen. Die steuerlichen Spielregeln sind umso wichtiger, je mehr Gewinn Sie erwirtschaften. Während es bei Freiberuflern mit der Einkommensteuer übersichtlich bleibt, kommt bei Gewerbebetrieben die Gewerbesteuer (kurz: GewSt) hinzu. Dies betrifft Kleingewerbetreibende als Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften.

Die Gewerbesteuer berechnet sich über:

  • den Gewerbeertrag (Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, abzüglich Kürzungen und zuzüglich Hinzurechnungen)
  • den Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde
  • die Steuermesszahl (3,5 %)

Gut zu wissen: Neben Freiberuflern wie Architekten und Journalisten sind Forst- und Landwirtschaftsbetriebe von der Gewerbesteuer befreit.

Tipp

Wenn Sie einen Gewerbeschein haben, gelten Sie in der Regel auch als gewerbesteuerpflichtig. Die Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit ist nicht immer eindeutig. Fragen Sie daher im Zweifelsfall beim Finanzamt nach, bevor Sie ein Gewerbe anmelden.

Wie be­ein­flusst der Stand­ort die Höhe der Ge­werbe­steuer?

Die Gewerbesteuer stellt eine ertragsabhängige Abgabe dar, die Sie an Ihre Gemeinde abführen. Deshalb ist auch von einer Gemeindesteuer die Rede – Kommunen finanzieren damit z. B. den Ausbau ihrer Versorgungsnetze und Projekte zur Stadtentwicklung.

Daraus ergibt sich im Gegensatz zu anderen Steuerarten für Unternehmen eine Besonderheit:

  • Jede Gemeinde bestimmt ihren eigenen Gewerbesteuerhebesatz, woraus sich letztlich die Höhe der Gewerbesteuer berechnet.
  • Beim Hebesatz handelt es sich um einen Prozentsatz, der gemäß § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) mindestens 200 Prozent beträgt.
  • Einige der Regionen mit den höchsten Gewerbesteuerhebesätzen sind Oberhausen und Mühlheim an der Ruhr mit 580 Prozent. Die niedrigsten Hebesätze haben Leverkusen und Monheim mit 250 Prozent. Eine Übersicht bietet die interaktive Karte des Statistischen Bundesamts (Destatis).

Wie viel Gewerbesteuer Sie zahlen, richtet sich folglich danach, wo Sie Ihren Unternehmensstandort haben. Dabei ist eine große Spannbreite möglich. Der Gewerbesteuerhebesatz kann somit ein wichtiger Standortfaktor sein. Die Steuererhebung liegt der Tatsache zugrunde, dass Unternehmen die örtliche Infrastruktur nutzen und der Gemeine dadurch Kosten verursachen. Wichtig: Für die Gewerbesteuerpflicht kommt es auf den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

Gewerbe­steuer – Vor­aus­zah­lungen be­rück­sichtigen

Unternehmen leisten vierteljährliche Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer – jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Dadurch lässt sich die Steuerschuld über das Jahr verteilen. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen entsprechen einem Viertel des Steuerbetrags, der im Jahr zuvor angefallen ist. Im ersten Geschäftsjahr bezahlen Sie in der Regel noch keine Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer.

Eine Gewerbesteuererklärung müssen Sie bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Sofern ein Steuerbüro die Steuererklärung für Sie erstellt, gilt eine verlängerte Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Wenn sich aus der Steuererklärung eine Nachzahlung ergibt, fallen die Vorauszahlungen künftig höher aus. Bei einer Gutschrift sinken die Vorauszahlungen. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Steuervorauszahlungen des laufenden Jahres bzw. den Steuermessbetrag anpassen zu lassen. Dazu stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Finanzverwaltung und begründen diesen mit einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Tipp

Das erste Geschäftsjahr gestaltet sich für neue Unternehmen oft verlustreich. Falls Sie allerdings schon kurz nach der Existenzgründung erfolgreich sind und der Gewinn höher als erwartet ausfällt, sollten Sie Rückstellungen für die Gewerbesteuer bilden.

Gewerbe­steuer – ab wann wird sie fällig?

Wie auch bei der Einkommensteuer gibt es für die Gewerbesteuer einen Freibetrag: Der Steuerfreibetrag liegt derzeit bei 24.500 Euro im Jahr. Sie zahlen somit nur Gewerbesteuern auf den Anteil Ihres jährlichen Gewerbebetrags, der den Freibetrag übersteigt. Machen Sie weniger Gewinn und fällt der Gewerbeertrag niedriger aus als der Freibetrag, ist keine Gewerbesteuer fällig.

Davon profitieren allerdings nur Einzelunternehmer sowie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) als Personengesellschaften. Für Kapitalgesellschaften stehen hinsichtlich der Gewerbesteuer keine Freibeträge zur Verfügung. Sie versteuern ihren gesamten Gewerbeertrag. Die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens wirkt sich somit auf die Höhe der Gewerbesteuer aus.

Tipp

Die Gewerbesteuer gilt zwar nicht als betriebliche Ausgabe. Einzelunternehmer und Personengesellschaften können die Gewerbesteuer aber auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die Gewerbesteuer zu optimieren. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerbüro.

Gewerbe­steuer be­rech­nen

Die Berechnung der Gewerbesteuer ist ein komplexes Verfahren und umfasst eine Reihe an Schritten. Darum brauchen Sie sich allerdings nicht selbst zu kümmern: Das Finanzamt erstellt einen Gewerbesteuermessbescheid auf Basis Ihrer Steuererklärung und verschickt diesen an die Gemeinde, bei der Sie die Steuer entrichten.

Formel für die Be­rech­nung der Ge­werbe­steuer

Für Unternehmen kann es sinnvoll sein, die voraussichtliche Gewerbesteuer zu berechnen. Damit erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Gewerbesteuer anfällt und wie viel Geld Sie hierfür zur Seite legen sollten.

Der Gewerbeertrag und die daraus resultierende Steuerschuld berechnen sich folgendermaßen

1. Gewerbeertrag ermitteln

  • Der Gewinn ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV) oder aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
  • Dazu addieren sich Hinzurechnungen wie z. B. Miete, Pachten und Zinsaufwendungen.
  • Kürzungen sind z. B. wegen Grundbesitzes möglich, da dieser bereits der Grundsteuer unterliegt.
  • In Summe ergibt sich daraus der Gewerbeertrag.

2. Gewerbesteuermessbetrag kalkulieren

  • Den Gewerbeertrag runden Sie auf volle 100 Euro nach unten ab.
  • Dann ziehen Sie den Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro (nicht bei Kapitalgesellschaften) ab.
  • Das Ergebnis multiplizieren Sie mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent.
  • Daraus berechnet sich der Steuermessbetrag für die Gewerbesteuer.

3. Gewerbesteuer berechnen

  • Den Steuermessbetrag multiplizieren Sie mit dem Gewerbesteuerhebesatz Ihrer Gemeinde.
  • So haben Sie die zu zahlende Gewerbesteuer ermittelt.

Rechen­bei­spiel für Einzel­unter­nehmen

Das Rechenbeispiel bezieht sich auf einen Kleingewerbetreibenden, der eine Betriebsstätte in Frankfurt am Main betreibt. Um die Berechnung der Gewerbesteuer vereinfacht darzustellen, geht die Beispielrechnung weder auf Verlustvorträge noch auf Hinzurechnungen oder Kürzungen ein.

Gewinn aus Gewerbebetrieb 125.000 Euro
+ Hinzurechnungen 0 Euro
./. Kürzungen 0 Euro
= Gewerbeertrag 125.000 Euro
./. Freibetrag 24.500 Euro
= zu versteuernder Gewerbeertrag 100.500 Euro
x Gewerbesteuermesszahl 3,5 %
= Steuermessbetrag 3.517,50 Euro
Hebesatz der Gemeinde (Frankfurt am Main) 460 %
Gewerbesteuer 16.180,50 Euro

Tipp

Noch einfacher geht die Berechnung beispielsweise mit dem Gewerbesteuerrechner des Handelsblatts.