Erste Woh­nung – Check­liste zum Ein­zug und Spar­tipps 

  • Beim Start in die erste eigene Wohnung summieren sich schnell die Kosten. Da lohnt es sich, gerade bei der Einrichtung auf ein paar gute Low-Budget-Tipps wie gebrauchte Möbel zu setzen.
  • Wichtig ist aber auch, die laufenden Wohnkosten im Blick zu haben und nicht zu knapp zu kalkulieren.
  • Endlich allein wohnen – was kommt da auf mich zu? Die Checkliste liefert Ihnen einen schnellen Überblick zu wichtigen To-dos: von Behördengängen, über Stromanbieter bis zu Versicherungen.

Unser Tipp

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Check­liste für die erste Woh­nung

Die Checkliste im Folgenden verrät Ihnen, welche organisatorischen Punkte anstehen und was es dabei zu beachten gibt: von A wie Anmeldung bis Z wie Zahlung der Miete.

1. Wohnungs­über­gabe beim Ein­zug

Wenn der Tag der Wohnungsübergabe gekommen ist, kann es mit dem Einzug in die neue Bleibe nicht schnell genug gehen. Erst einmal heißt es aber: Genau hinschauen und den Zustand der Wohnung mit etwaigen Mängeln im Übergabeprotokoll dokumentieren. Notieren Sie auch die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung. Fotos können später als Nachweis dienen.

2. Wohn­sitz an­melden

Einer der ersten Behördengänge führt Sie zum Einwohnermeldeamt vor Ort, um dort Ihren Wohnsitz umzumelden. Darum müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug kümmern. Schauen Sie vorher nach, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen und buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin beim Einwohnermeldeamt.

Tipp: Die elektronische Wohnsitzanmeldung steht bereits in Hamburg, Stuttgart, Augsburg, Düsseldorf und einigen weiteren Städten zur Verfügung.

3. Strom und Gas

Beim Einzug in die erste Wohnung stellt sich direkt die Frage, welcher Energieversorger die besten Tarife und Leistungen bietet. Preisvergleichsportale helfen Ihnen dabei, die Angebote für Ihren Wohnort gegenüberzustellen. Halten Sie für die Anmeldung die Zählernummern und die Zählerstände bereit.

Doch keine Sorge, falls das im Umzugsstress zunächst untergeht: In der Zwischenzeit kommt trotzdem Strom aus der Steckdose. Denn Sie landen automatisch in der Grundversorgung, bis Sie selbst einen neuen Vertrag abschließen. Da der Grundversorgungstarif nicht immer die günstigste Wahl darstellt, empfiehlt sich ein Tarifvergleich jedoch in jedem Fall.

4. Inter­net und Tele­fon

Melden Sie das Internet und den Festnetzanschluss für Ihre erste Wohnung so früh wie möglich an. Es kann mehrere Wochen dauern, bis der Anbieter den Anschluss einrichtet. Manche Vermieter bieten auch direkt einen Anbieter für diese Dienstleistungen für ihre Mietenden.

5. Klin­gel und Brief­kasten be­schriften

Die ersten Briefe und Lieferungen lassen nach einem Einzug normalerweise nicht lange auf sich warten. Denken Sie daher daran, gleich ein Namensschild anzubringen oder fragen Sie beim Vermietenden an, ob er dies vornimmt.
Wichtig: Richten Sie im Vorfeld einen Nachsendeauftrag ein, damit Ihre Post Sie auch dann erreicht, wenn Sie noch nicht überall Ihre neue Adresse angegeben haben.

6. Haus­rat­ver­sicherung

Wenn Sie Ihre erste Wohnung komplett neu einrichten, investieren Sie dafür womöglich einen größeren Anteil Ihrer Ersparnisse. Deshalb kann es sinnvoll sein, das eigene Hab und Gut durch eine Hausratversicherung abzusichern. Eine Hausratpolice schützt Sie vor den finanziellen Schäden, wenn beispielsweise Einbrecher teure Elektrogeräte stehlen oder ein Küchenbrand die Einrichtung beschädigt.

Gut zu wissen: Junge Menschen sind oftmals noch über die Außendeckung der elterlichen Hausratversicherung mitversichert. Davon profitieren unter anderem Studierende, die in ein Wohnheim einziehen. Wenn Sie aber einen eigenen Hausstand gründen, benötigen Sie eine eigene Police.

7. Rund­funk­beitrag

Über dieses Online-Formular melden Sie sich erstmalig für den Rundfunkbeitrag an. Merke: Die Rundfunkgebühren sind für jede Wohnung verpflichtend. Dabei spielt es keine Rolle, welche TV-Sender Sie tatsächlich anschauen und ob Sie überhaupt ein Fernsehgerät besitzen.

Tipp: In bestimmten Fällen gibt es die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung von den Rundfunkbeiträgen zu beantragen. Darunter fallen Schüler, Studierende und Auszubildende, die BAföG beziehen und nicht mehr bei den Eltern leben.

8. Dauer­auf­trag für die Miete ein­richten

Wer häufig die Miete zu spät zahlt oder gar vergisst, verletzt seine Mieterpflichten. Der Vermieter kann daraus Konsequenzen ziehen und unter Umständen den Mietvertrag kündigen. Deswegen ist es eine gute Idee, für die Mietzahlung einen Dauerauftrag einzurichten. Die Miete muss üblicherweise bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats auf das Konto eingehen.

Gut zu wissen

Die erste Wohnung kostet bekanntlich viel Geld. Eine erhebliche Summe entfällt beim Einzug allein auf die Mietkaution – möglich sind bis zu drei Monatsmieten (Kaltmiete). Eine alternative Lösung bietet die Mietbürgschaft.

Erste Wohnung – Kos­ten rich­tig kal­ku­lieren

Die Mietkosten einer Wohnung setzen sich in der Regel aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen. Darin sind meist die Heiz- und Warmwasserkosten enthalten. Bei einer Gasetagenheizung zahlen Sie die Abschläge stattdessen direkt an den Versorger. Sofern Sie laut Mietvertrag monatliche Vorauszahlungen leisten, bekommen Sie einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung. Hierfür kann eine Nachzahlung anfallen.

Darüber hinaus verursacht eine Wohnung eine Reihe weiterer Kosten. Die folgende Auflistung gibt beispielhaft die durchschnittlichen Kosten für einen Einpersonenhaushalt im Monat an:

  • Strom: ca. 50 bis 60 Euro
  • Internet und Festnetz: ca. ab 20 Euro
  • Gas: ca. 60 Euro für 50 m2 Wohnung (Grundversorgung)
  • Rundfunkbeitrag: 18,36 Euro
  • Hausratversicherung: ca. 2 bis 3 Euro

Tipp

Wie viel Wohnung kann ich mir leisten? Die 30-Prozent-Mietregel besagt, dass die Wohnungsmiete nicht mehr als 30 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens betragen sollte. Machen Sie vorher am besten einen Kassensturz und rechnen Sie durch, ob Ihnen nach Abzug aller fixen Kosten genügend Geld zum Leben bleibt.

Ein­richtung für die erste Woh­nung – so kön­nen Sie spa­ren

Gebrauchte Möbel und Haushaltsgeräte

Einrichtungsgegenstände aus zweiter Hand können noch genauso funktionieren und optisch gefallen wie Neuware. Daher lohnt es sich, vor allem kostspielige Dinge wie eine Couch oder Küchenmöbel gebraucht zu kaufen. Eventuell hat auch jemand in der Familie oder im Freundeskreis einige Sachen kostenlos abzugeben. In Sozialkaufhäusern, auf Flohmärkten und in Trödelläden lassen sich mitunter gut erhaltene Schätze finden.

Geld sparen mit DIY

Mit etwas Übung und den richtigen Werkzeugen lassen sich viele Aufgaben beim Einzug selbst durchführen. Denn es ist z. B. nicht schwer, Wände zu streichen oder Küchenmöbel aufzubauen. Damit sparen Sie sich das Geld für Handwerker. Fragen Sie allerdings im Vorfeld beim Vermietenden an, welche Arbeiten Sie vornehmen dürfen.

Erste Wohnung nach und nach einrichten

Für den Anfang genügt oftmals eine einfache Grundausstattung. Mit der Zeit merken Sie dann, welche Kochtöpfe Sie noch benötigen oder wo eine zusätzliche Lampe hinkönnte. Statt alles auf einmal zu kaufen, kann es deshalb sparsamer und nachhaltiger sein, das eigene Zuhause allmählich einzurichten.