Führer­schein – Kosten, Spar­tipps & To-dos

  • Für eine Fahrerlaubnis der Klasse B belaufen sich die Kosten normalerweise auf bis zu ca. 3.500 Euro.
  • Die Preisspanne ist allerdings breit, da große regionale Unterschiede bestehen. Auch das persönliche Lerntempo des Fahranfängers und die benötigten Übungsfahrten können die Kosten für den Führerschein beeinflussen.
  • Neben den Preisen der Fahrschule fallen weitere Ausgaben für Passbilder, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Prüfungen und den Führerscheinantrag an. Wir geben Ihnen dazu einen Überblick.

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Was kostet ein Führer­schein?

Mehr Flexibilität und Unabhängigkeit – die Fahrerlaubnis gehört für viele junge Menschen nach wie vor zu den wichtigsten Meilensteinen beim Erwachsenwerden. Der Führerschein und ein eigenes Auto bedeuten, doch das kostet erst einmal eine Menge Geld.

Während Fahrschüler für ihren Führerschein laut der Moving International Road Safety Association im Jahr 2020 noch 2.182 Euro im Schnitt bezahlten, sind die Kosten inzwischen deutlich gestiegen. Die WirtschaftsWoche berichtete, dass der Preis mittlerweile bei 2.600 bis 3.500 Euro liegt. Einige Gründe hierfür sind die angepasste Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sowie höhere Fahrzeug- und Personalkosten. In einer aktuellen ADAC-Umfrage (11/2023) gaben 22 Prozent aller Neubesitzer einer Fahrerlaubnis an, dass sie mehr als 3.500 Euro ausgegeben haben. Bei vier Prozent der Befragten beliefen sich die Kosten des Führerscheins sogar auf über 4.500 Euro.

Kosten für die Fahr­schule

Die Kosten setzen sich in der Regel aus der Grundgebühr, den Fahrschulstunden, den Kosten für Lernmaterialien und den Prüfungsgebühren zusammen. Da die Preise je nach Fahrschule und Region variieren, gibt Ihnen die folgende Übersicht eine erste Orientierung zu den Kosten eines Führerscheins.

Leistungen Kosten
Grundgebühr der Fahrschule für Theorieunterricht
250 bis 600 Euro (einmalig)
Fahrstunden (Übungsfahrten) 50 bis 80 Euro je Fahrstunde
12 Sonderfahrten (Nachtfahrt, Autobahn usw.) 60 bis 100 Euro je Sonderfahrt
Lernmaterialien (Bücher, Führerschein-Apps etc.) 80 bis 120 Euro
Prüfungsgebühren für die theoretische Prüfung (Gebühr der Prüfstelle und Vorstellungsgebühr der Fahrschule) 75 bis 125 Euro
Prüfungsgebühren für die praktische Prüfung (Gebühr der Prüfstelle und Vorstellungsgebühr der Fahrschule) 300 bis 400 Euro

Quellen: ADAC, WirtschaftsWoche, Handelsblatt, Rheinische Post

Tipp

Die Fahrschulen können ihre Preise für den Theorieunterricht und die Fahrstunden selbst festlegen. Deshalb lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und die Kosten zu vergleichen.

Auch das Fahr­talent ent­scheidet über die Kos­ten des Führer­scheins 

Die Kosten für einen Führerschein richten sich auch danach, wie schnell Sie Fortschritte machen. Wer die Prüfungen nicht im ersten Anlauf besteht und zusätzliche Übungsfahrten braucht, bezahlt entsprechend mehr. Das ist tatsächlich häufiger der Fall als vielleicht gedacht: Der ADAC meldete für das Jahr 2023, dass die Durchfallquote in der praktischen Fahrprüfung bei 30 Prozent lag. Bei der theoretischen Prüfung fielen sogar 42 Prozent der Führerscheinbewerber durch.

Gut zu wissen: Eine nicht bestandene Führerscheinprüfung können Sie beliebig oft wiederholen. Allerdings fällt beim nächsten Versuch wieder die volle Prüfungsgebühr an.

Wie kann ich beim Führer­schein Kos­ten spa­ren?

Die Kosten für einen Führerschein der Klasse B summieren sich heute schnell auf 3.500 Euro und mehr. Wir verraten Ihnen einige Tipps, wie Sie Geld sparen können:

  1. Gutes Zeitmanagement: Wenn Sie Ihre Fahrstunden kontinuierlich und ohne lange Pausen ableisten, bleiben Sie in Übung und sind schneller bereit für die Fahrprüfung. Bei Führerschein-Schnellkursen finden der Theorieunterricht und die Fahrstunden in nur zwei bis drei Wochen statt.
  2. Apps und Online-Theorietrainer: Wer sich auf die Prüfungsfragen intensiv vorbereitet, hat bessere Chancen. Dabei hilft Ihnen beispielsweise die Führerschein-App der theorie24 GmbH.
  3. Verkehrsübungsplätze: Je weniger Fahrstunden Sie nehmen, desto günstiger fallen die Kosten für den Führerschein aus. Dennoch ist es wichtig, ausreichend Fahrpraxis für die praktische Prüfung zu sammeln. Verkehrsübungsplätze bieten Ihnen die Möglichkeit, beispielsweise das Kuppeln und das richtige Einparken zu trainieren.
  4. Neue Fahrschüler werben: Einige Fahrschulen haben Empfehlungsprogramme und zahlen Ihnen für die erfolgreiche Werbung eine Prämie aus.

Gut zu wissen

Je nach Führerscheinklasse (siehe Tabelle unten) sind verschiedene Altersklassen zu beachten. Bei Führerscheinklasse B (Autoführerschein) gilt beispielsweise ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Theorieprüfung darf im Vorfeld absolviert werden.

Optional kann in Deutschland das sogenannte begleitete Fahren beantragt werden. Notwendig für diese Sonderregelung ist das vollendete 17. Lebensjahr. Bis zur Volljährigkeit muss stets ein angemeldeter Begleiter mitfahren.

Pkw-Führer­schein machen – was gibt es zu er­ledigen?

Die folgende To-do-Liste verrät Ihnen, was Sie für den Führerschein zusätzlich benötigen und welche Kosten dafür anfallen:

  • Biometrische Passbilder (ca. 10 Euro): Für Ihre Fahrerlaubnis benötigen Sie ein biometrisches Foto in der Größe 35 x 45 mm, das Sie z. B. bei einem Fotografen oder im Drogeriemarkt anfertigen lassen können.
  • Sehtest (ca. 10 bis 35 Euro): Amtlich anerkannte Sehteststellen wie Optiker und Augenärzte dürfen eine Sehtestbescheinigung für die Fahrerlaubnis ausstellen. Falls Sie eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen, kommt ein entsprechender Vermerk in Ihren Führerschein. Bei einigen Optikern erhalten Sie den Führerschein-Sehtest kostenlos.
  • Erste-Hilfe-Kurs (ca. 60 Euro): Einen Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheinbewerber bieten u. a. das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der ADAC und die Johanniter-Unfall-Hilfe an. Die Schulung lässt sich an einem Tag absolvieren und hat lebenslange Gültigkeit.
  • Führerscheinantrag (ca. 45 Euro): Ihre Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort. Dafür reichen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Foto, die Sehtestbescheinigung, die Anmeldebestätigung der ausbildenden Fahrschule und die Bescheinigung über eine Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung ein.

Fahrer­laubnis­klassen – Über­sicht und Kosten

Ein Großteil der Fahrschüler legt eine Prüfung für die Führerscheinklasse B ab: Damit dürfen Sie Kraftfahrzeuge fahren, die eine Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg haben und für maximal acht Personen neben dem Fahrzeugführer ausgelegt sind. Diese Fahrerlaubnis erlaubt Ihnen außerdem, einen Anhänger (bis 750 kg Gesamtmasse bzw. 3.500 kg in Kombination) mit Ihrem Auto zu ziehen.

Darüber hinaus existiert eine Reihe weiterer Fahrerlaubnisklassen. Die Tabelle stellt Ihnen die Fahrerlaubnisklassen (alt / neu) und die durchschnittlichen Kosten vor.

Führerscheinklassen Fahrzeuge Kosten
AM (alt: M, S)
  • Leichte zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) bis 45 km/h
  • Dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h
  • Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h
500 bis 1.200 Euro
A1 (alt: A1, B)
  • Krafträder bis 125 cm³ und mit Motorleistung von max. 11 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Motorleistung von max. 15 kW
1.400 bis 3.000 Euro
A2 (alt: A leistungsbeschränkt)
  • Krafträder mit Motorleistung von max. 35 kW
1.600 bis 3.000 Euro

A (alt: A)

  • Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Motorleistung von mehr als 15 kW
1.600 bis 3.500 Euro
BE
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3.500 kg)
800 bis 1.000 Euro
C1 (alt: C1)
  • Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 kg
2.000 Euro
C1E (alt: BE, C1E)
  • Zugfahrzeuge der Klasse B oder C1 in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg / in Kombination bis 12.000 kg)
2.000 Euro bis 4.000 Euro
C (alt: C)
  • Kraftfahrzeug mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
1.500 bis 3.000 Euro

CE (alt: CE)

  • Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg)
2.000 bis 3.000 Euro
D1 (alt: D1)
  • Kraftfahrzeuge für die Beförderung von bis zu 16 Personen neben dem Fahrzeugführer
4.200 bis 4.500 Euro
D1E (alt: D1E)
  • Kraftfahrzeuge für die Beförderung von mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer
4.200 bis 4.500 Euro

D (alt: D)

  • Kraftfahrzeuge für die Beförderung von mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer
3.000 bis 5.000 Euro
DE (alt: DE)
  • Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg
3.000 bis 5.000 Euro
T (alt: T)
  • Zugmaschinen bis 60 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen bis 40 km/h
1.000 Euro
L (alt: L)
  • Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h
  • Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhänger bis 25 km/h
400 Euro bis 500 Euro