Mängelcheck vor dem Hauskauf

BHW Mediendienst 3/2024
Die Traumimmobilie ist gefunden, die Finanzierung gesichert. Doch was, wenn sich später herausstellt, dass die Heizung defekt oder der Keller feucht ist? Vor solchen bösen Überraschungen sollte man sich schützen und vor dem Kauf einen zertifizierten Bausachverständigen einschalten.

Wichtige Vorsorge: Hausbegehung mit einem Bausachverständigen
Bild Nr. 6674, Quelle: KfW / BHW Bausparkasse

2022 wech­sel­ten mehr als 250.000 Ei­gen­hei­me den Be­sit­zer. Wie vie­le da­von ver­steck­te Bau­män­gel auf­wie­sen, bleibt un­be­kannt. Fakt ist, dass es Ri­si­ken für Neu­ei­gen­tü­mer von Alt­bau­ten gibt: Schim­mel­be­fall, tech­ni­sche De­fek­te an der Elek­trik oder ei­ne Ge­sund­heits­ge­fähr­dung durch ver­bau­te Ma­te­ria­li­en wie As­best und Blei.

Ri­si­koch­eck vor Er­werb

Bau­män­gel nach­träg­lich zu be­sei­ti­gen, kann Kos­ten in fünf­stel­li­ger Hö­he ver­ur­sa­chen – Geld, das oft nicht im Bud­get ein­ge­plant war. „Zur Si­cher­heit soll­te man sich vor dem No­tar­ter­min den Rat von Bau­sach­ver­stän­di­gen ho­len“, rät da­her Mar­kus Si­mon von der BHW Bau­spar­kas­se. „Sie kom­men auch ver­steck­ten Män­geln auf die Spur.“

Ge­eig­ne­te Sach­ver­stän­di­ge

Die Be­rufs­be­zeich­nung „Sach­ver­stän­di­ger“ ist nicht ge­setz­lich ge­schützt, un­ter­schied­li­che Zer­ti­fi­zie­run­gen sind in Um­lauf. „Bau­sach­ver­stän­di­ge soll­ten ver­ei­digt sein oder ei­ne Zer­ti­fi­zie­rung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für den Be­reich ,Schä­den an Ge­bäu­den‘ nach­wei­sen kön­nen“, gibt Mar­kus Si­mon Ori­en­tie­rung. Auf­ge­lis­tet sind sie in ei­ner Da­ten­bank im In­ter­net. „Un­ter www.bun­des­lis­te.de kann man nach Post­leit­zahl und Fach­be­reich sor­tie­ren“, er­läu­tert der Ex­per­te von BHW.

Mo­dera­te Be­ra­tungs­kos­ten

Die Ho­no­ra­re für den Män­gel­check sind mit rund 500 bis 2.000 Eu­ro über­schau­bar, vor al­lem im Ver­gleich zu et­wai­gen Schä­den. Zu­schüs­se be­kommt man – an­ders als bei ei­ner En­er­gie­ef­fi­zi­enz­be­ra­tung – nicht. Wer die Im­mo­bi­lie ver­mie­tet, kann das Gut­ach­ten aber von der Steu­er ab­set­zen.

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Kontakt

Iris Laduch
BHW Bausparkasse